ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - III/216/2011-1-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2011 mit Finanzplan und Anlagen wurde den Mitgliedern des Stadtrates Ende Januar zugestellt. Seitdem haben sich einige Änderungen ergeben, die im Haushaltsplan 2011 noch berücksichtigt werden müssen bzw. sollen.

 

So sind beim Gebäudeunterhalt u.a. zusätzliche Mittel für die Dachsanierung der Turnhalle der Grundschule Ost und des Freizeitheims Hochbrück notwendig. Auch die Ersatzbeschaffung für den Dienstwagen Opel (Baujahr 1997) kann nun nicht weiter aufgeschoben werden.

 

Beim Kinderhaus wird davon ausgegangen, dass der Betrieb an einen freien Träger übergeben werden kann. Nach den 3 vorliegenden Angeboten spart sich die Stadt zukünftig bis zu 80.000  Betriebskosten. Die Angebote werden dem Stadtrat in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt.

 

Der Ersatzneubau des ev. Kindergartens „Flohkiste“ wird nach den bisher vorliegenden Ausschreibungsergebnissen voraussichtlich teurer. Einsparmöglichkeiten sind weitgehend ausgeschöpft. Die Stadt ist verpflichtet, 2/3 der Kosten zu tragen.

 

In den Änderungen berücksichtigt ist auch das Thema Mobilitätsmanagement, obwohl auch hier die Entscheidung des Stadtrates noch aussteht.

 

Durch den Verkauf des Grundstücks am Gowirichweg, der bisher erst für 2012 vorgesehen war, verbessert sich das Ergebnis deutlich. Statt bisher 6.300 €nnen nun 413.800 € der Rücklage zugeführt werden. Diese müssen voraussichtlich aber 2012 wieder entnommen werden, falls die Steuereinnahmen nicht höher ausfallen als geplant.

 

Die aufgeführten Änderungen haben Auswirkungen auf das jeweilige Haushaltsvolumen. Die Haushaltssatzung würde sich wie folgt ändern:

 


Haushaltssatzung

der Stadt Garching b. München

r das Haushaltsjahr 2011

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Garching b. München folgende

 

Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen mit

36.729.000

in den Ausgaben mit

36.729.000

 

und im Vermögenshalt

 

in den Einnahmen mit

15.101.000

in den Ausgaben mit

15.101.000

 

ab.

 

 

§ 2

Kreditaufnahmenr Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

Kreditaufnahmenr Investitionen der “Stadtwerke Garching” sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 festgesetzt.

 

Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan der “Stadtwerke Garching” werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)280 v.H.

b)  für die Grundstücke (B)280 v.H.

2.Gewerbesteuer330 v.H.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der “Stadtwerke Garching” wird auf 250.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.

 

 

Garching,____________________

Stadt Garching b. München

 

Hannelore Gabor

Erste Bürgermeisterin

 

 

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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Haushaltssatzung 2011 und den Haushaltsplan 2011 mit Anlagen.

 

  1. Den Finanzplan 2012 bis 2014 als Anlage zum Haushaltsplan 2011.

 

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Anlagen

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