ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/216/2011-2

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2011 der Stadt Garching mit Finanzplan und Anlagen wurde den Mitgliedern des Stadtrates zugestellt und im Haupt- und Finanzausschuss in 4 Sitzungen am 03.02.2011, 17.02.2011, 17.03.2011 und 24.03.2011 vorberaten. Dabei wurden einige Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsentwurf und dem Stellenplan beschlossen. Die Änderungsliste der Ansätze und der überarbeitete Stellenplan sind als Anlage beigefügt.

 

Der Haushalt ist in der vorgelegten Form genehmigungsfrei, muss aber trotzdem der Kommunalaufsicht vorgelegt werden.

 

Die wichtigsten Eckdaten sind folgende:

 

Der Haushalt hat ein Volumen von 36,729 Mio. € im Verwaltungshaushalt und 14,828 Mio. € im Vermögenshaushalt.

 

Verwaltungshaushalt

 

Der Verwaltungshaushalt 2011 steigt im Vergleich zum Jahr 2010 um 2.543.000 € (ca. 7,4 %). Hauptursache ist die Erhöhung des Einkommensteueransatzes um 600.000 € und des Gewerbesteueransatzes um 1.500.000 € (trotz Absenkung des Hebesatzes), nachdem die Einnahmen 2010 doch etwas her ausgefallen sind als ursprünglich befürchtet.

 

Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb“ und die sonstigen Einnahmen des Verwaltungshaushalts (ohne Vorsteuererstattung für den U-Bahnbau) steigen um 353.000 €. Die Einnahmen (und Ausgaben) aus Bauhofleistungen steigen entsprechend dem Vorjahresergebnis um ca. 170.000 €. An Vorsteuererstattung für den Bau der Dreifachsporthalle sind 960.000 € eingeplant, nachdem im Vorjahr keine Erstattung erfolgte. Alle anderen Einnahmen bleiben in etwa auf Vorjahresniveau.

 

Bei den Ausgaben steigt der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand um ca. 0,68 Mio. €. Davon entfallen auf die Bauhofleistungen ca. 0,17 Mio. € den Gebäude- und Grundstücks­unterhalt ca. 0,23 Mio. €, und erhöhte Bewirtschaftungs- und Energiekosten ca. 0,11 Mio. €. Die laufenden Zuweisungen an Dritte steigen um ca. 0,274 Mio., vorwiegend für Kinderbetreuung. Die Personalausgaben steigen um ca. 0,24 Mio. € (3,37 %). Die sonstigen Finanzausgaben (ohne Zuführung an den Vermögenshaushalt) sinken um 778.700 €, hauptsächlich durch die um 822.600 € geringere Kreisumlage wegen der um 15 % gesunkenen Steuerkraft der Stadt Garching.

 

Die „bereinigte“ Zuführung an den Vermögenshaushalt (ohne Vorsteuern Sporthalle sowie Sonderrücklage aus den Pachteinnahmen) beträgt noch 3.040.900 €. Sie liegt damit ca. 2 Mio. her als im Vorjahr und deutlich über der Mindestzuführung von 224.300 €. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Mittel in Höhe von 150.000 r die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungsreserven vorgesehen sind, die in der Vergangenheit jedoch noch nie in Anspruch genommen werden mussten.

 

Vermögenshaushalt

 

Der Vermögenshaushalt sieht hauptsächlich die Fortsetzung der größeren Investitionen vor. Dazu zählen die Sanierung und Erweiterung der St.-Severin-Schule, der Neubau des Kinderhauses, der Dreifachsporthalle sowie des Gymnasiums Garching, die Erschließung von Baugebieten sowie zahlreiche Straßenbauprojekte (Einzelheiten siehe Vorbericht zum Haushalt). Von den neuen Projekten ist nur der Umbau mit Erweiterung des Feuerwehrhauses Hochbrück aufgenommen. Weitere Projekte wären zwar wünschenswert, sind aber derzeit nicht finanzierbar. Daneben sind 1,9 Mio. €r den Erwerb von Grundstücken vorgesehen.

 

Die Finanzierung der Investitionen erfolgt neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt und Zuschüssen für Investitionen (1,86 Mio. €) im Wesentlichen durch den Verkauf von Grundstücken (5,25 Mio. €) und Wohnungen (2,0 Mio. €) sowie (Erschließungs-)Beiträgen (ca. 1,2 Mio. €). Eine Kreditaufnahme ist in den Jahren 2011-2015 derzeit nicht vorgesehen.

 

Die aufgeführten Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf haben Auswirkungen auf das jeweilige Haushaltsvolumen. Die Haushaltssatzung ändert sich wie folgt:

 


Haushaltssatzung

der Stadt Garching b. München

r das Haushaltsjahr 2011

 

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Garching b. München folgende

 

Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen mit

36.729.000 €

in den Ausgaben mit

36.729.000 €

 

und im Vermögenshalt

 

in den Einnahmen mit

14.828.000 €

in den Ausgaben mit

14.828.000 €

 

ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmenr Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

Kreditaufnahmenr Investitionen der “Stadtwerke Garching” sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 festgesetzt.

 

Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan der “Stadtwerke Garching” werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.Grundsteuer

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)280 v.H.

b)  für die Grundstücke (B)280 v.H.

2.Gewerbesteuer330 v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der “Stadtwerke Garching” wird auf 250.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.

 

 

Garching,____________________

Stadt Garching b. München

 

Hannelore Gabor

Erste Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

In der Finanzplanung ergeben sich durch die Änderungen und Verschiebungen folgende neue Eckwerte:

 

Jahr

2012

2013

2014

2015

Haushaltsvolumen Verwaltungshaushalt

37.227.000 €

37.694.000 €

38.092.000 €

38.140.000 €

Zuführung an den Vermögenshaushalt

(ohne U-Bahn Pacht 485.000 €)

3.788.600 €

3.960.800 €

3.860.100 €

4.154.200 €

Haushaltsvolumen Vermögenshaushalt

11.393.000 €

11.603.000 €

7.407.000 €

5.865.000 €

Zuführung an die allg. Rücklage

(ohne U-Bahn Pacht 485.000 €)

262.700 €

405.700 €

163.500 €

485.300 €

 

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Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Haushaltssatzung 2011 und den Haushaltsplan 2011 mit Anlagen.

 

  1. Den Finanzplan 2012 bis 2014 als Anlage zum Haushaltsplan 2011.

 

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Anlagen

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