BESCHLUSSVORLAGE - GB II/837/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Stadt Garching zum Antrag der Voith Composites GmbH & Co.KG nach § 4 BImSchG auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb jeweils einer Fertigungslinie für Drahtführungsrollen und für Papierleitwalzen unter Verwendung eines flüssigen Epoxidharzsystems mit Aminen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1255 an der Daimlerstr. 27 in 85748 Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
- Beteiligt:
- Umweltschutz - Abfall
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Stadtrat
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Entscheidung
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31.03.2011
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I. Sachvortrag:
1)
Verfahren
Die Voith
Composites GmbH & Co.KG hat beim Landratsamt München die Genehmigung für
die Errichtung und den Betrieb jeweils einer Fertigungslinie für
Drahtführungsrollen und für Papierleitwalzen unter Verwendung eines flüssigen
Epoxidharzsystems mit Aminen auf ihrem Betriebsgrundstück an der Daimlerstraße
beantragt.
Die Errichtung und
der Betrieb beider Vorhaben ist bereits für sich genommen nach § 4 Abs.2 Satz 1
BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 der 4. BImSchV und Nr. 5.7 Spalte 2 Buchstabe b) des
Anhangs zur 4. BImSchV genehmigungsbedürftig. Beide Anlagen stellen eine
sogenannte gemeinsame Anlage im Sinne des $ 1 Abs.3 der BImSchV dar, für
die nur eine Genehmigung erteilt wird.
Das Landratsamt
München hat nun die Stadt Garching um Stellungnahme gebeten. Die Stadt Garching
soll sich hierbei auch zur gegenwärtigen und geplanten baulichen oder sonstigen
Nutzung von Grundstücken im Einwirkungsbereich der geplanten Anlage äußern
(vgl. Nr. 6.6 TA Lärm, Nr. 4.8 TA Luft). Eine Genehmigung nach dem BImSchG
schließt auch die Baugenehmigung mit ein (§ 13 Satz 1 BImSchG). Im Rahmen des
baurechtlichen Teils des Genehmigungsverfahrens ist auch das
bauplanungsrechtliche Einvernehmen der Stadt Garching einzuholen, soweit über
die Zulässigkeit des Vorhabens nach den §§ 31 und 33 bis 35 BauGB zu
entscheiden ist.
Die Voith
Composites hat zusätzlich die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8 a
BImSchG beantragt. Die Stadt Garching muss deshalb bis spätestens 11.02.2011
mitteilen, ob das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
2) Vorhaben
Anlage A: Produktion von Drahtführungsrollen
Voith möchte seine
Kompetenzen im Bereich „Composite“ weiter bündeln. Als Pilotlinie
dient die Meyer Burger Fertigung. Dabei werden Drahtführungsrollen (DFR)
produziert. Die Fertigung ist in fünf Bereiche untergliedert (siehe Anlage 1).
Als Anlagekomponenten dienen eine Wickelmaschine, drei Öfen, eine Abzugs- und
eine Ablängeanlage, ein Portalsystem, eine Identifizierungseinrichtung, sowie
eine PU-Beschichtung, ein Montagebereich und eine Auswuchtanlage.
Zu
Produktionsbeginn sollen 40 DFR und in der Endausbaustufe maximal 100 DFR pro
Woche produziert werden. Bei Anlage A ist nach Produktionsaufnahme von einem
Dreischichtbetrieb bei einer 5-Tageswoche auszugehen.
Im Rahmen dieses
Produktionsprozesses fallen diverse Abfallstoffe an (siehe Tabelle).
Die Materialzufuhr
bzw. –abholung erfolgt nach dem Lean Management Prinzip. Die Materialien
werden zu Schichtbeginn durch ein Logistikunternehmen angeliefert, auf einen
Routenzug verladen und zu den jeweiligen Arbeitsplätzen transportiert Bei
Schichtende transportiert der Routenzug die Leergebinde zum Wareneingang
zurück.
Die Abfälle, die
produktionsnah gelagert werden, werden zum Abfallsammelbereich befördert. Die
gefährlichen Abfälle werden in speziellen IBC-Behälter (IBC=intermediate bulk
container) und die nicht gefährlichen in Mulden gelagert.
Die Öfen werden
über das Dach mit Frischluft versorgt. Die Abluft werden über das Dach ins
Freie abgegeben.
Anlage B:
Fertigung von Papierleitwalzen
Diese Anlage soll
im Jahr 2012 von der Voith Paper Rolls GmbH & Co. KG in Wimpassing
(Österreich) nach Garching versetzt werden. Auf dieser Anlage werden u.a.
Walzen für die Papiermaschine aus CFK (Carbon-Faserverstärkter Kunststoff)
gefertigt. Die Anlage besteht im Wesentlichen aus vier Bereichen (siehe Anlage
2) und beinhaltet eine Wickelmaschine, einen Ofen, eine Abzugsanlage, eine
Vermessungseinrichtung, einen Montagebereich und einen Versand.
Nach Angaben der
Firma Voith kann nach dem derzeitigen Stand die Anlagenleistung noch nicht
bewertet werden. Als Rohstoffe werden allerdings dieselben Materialien wie in
der Anlage A verwendet. Auch hier wird ein Dreischichtbetrieb bei einer
5-Tage-Woche angestrebt. Als
Bei beiden
Fertigungslinien wird im Rahmen des Wickelprozesses die C-Faser zunächst im
Harzbad (Harz Araldite LY 1564, Härter Lonzadure Detha 80 LT) getränkt und auf
einen Wickeldorn in ein oder zwei Stufen aufgewickelt und anschließend im Ofen
bei 100° bis 140° ausgehärtet. Die Werkzeuglänge beträgt ca. 8 bzw. 12 m und
das Gesamtgewicht von Wickeldorn und Werkzeug beträgt ca. 2 bzw. 3 t.
Im Rahmen des
Wickelprozesses dienen jeweils zwei Holzscheiben, 4 Pinstreifen sowie das
Trennmittel PAT 607 F78 und das Reinigungsmittel Methyl Ethyl Keton (MEK).
Anschließend werden die Polkappen (Holzscheiben, Pinstreifen, ausgehärtetes
CFK) abgeschnitten, das ausgehärtete CFK-Rohr vom Wickeldorn abgezogen und auf
die gewünschten Längen abgelängt und an den Fertigungsbereich 2 übergeben.
Das oben
beschriebene aminische Harzsystem wird nach Angaben des Antragstellers ab ca.
Mitte 2011 durch ein anhydritisches Harzsystem (Harz Araldite 1556 LY, Härter
Aradur 917 CH und Beschleuniger DY 070) abgelöst.
Im
Fertigungsbereich 2 wird das abgelängte CFK-Rohr vermessen. Die Vermessung ist
notwendig, um fertigungsbedingt Geometrieabweichungen für die spätere
Verbindung von Carbon- und Metallstruktur abzufangen.
Im Montagebereich
(Nr. 3) werden Nabenkörper und weitere Zubehörteile mit dem CFK-Rohr verbunden.
Der Bereich 4
bündelt in der Anlage A alle Aktivitäten zum Aufbringen des PU Körpers und
berücksichtigt die Verkettung chemischer Oberflächenaktivierung und
Beschichtungsauftrag. Dieses Modul fehlt bei der Produktion von Papierleitwalzen
(Anlage B).
Der letzte Prozess
in beiden Fertigungslinien ist das Wuchten, wobei mit Hilfe von Wuchtgewichten
die DFR bzw. die CFK-Walzen ausgewuchtet, verpackt und abtransportiert werden.
3) Stellungnahme der Stadt Garching
Das Betriebsgelände
der Fa. Voith Composites GmbH & Co.KG liegt im südöstlichen Bereich des
Voith’schen Firmengrundstück Fl. Nr. 1255 der Gemarkung Garching. Es ist
im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Garching als Gewerbegebiet (GE)
dargestellt. Im Westen, Norden und Osten des Firmengeländes befinden sich
ausschließlich Gewerbebetriebe (siehe Anlage 3).
Im Süden erstreckt
sich landwirtschaftliche Fläche. Im Südwesten des Betriebsgeländes befinden
sich in ca. 250 m Entfernung – abgegrenzt durch Grün- und Brachflächen
– die ersten Wohngebäude des Allgemeinen Wohngebietes (WA) an der
Heidenheimerstraße.
Für die
Unterbringung der Ofenanlage der Fertigungslinie A muss das bestehende Gebäude
Nr. 16 nach Süden etwas erweitert werden (siehe Anlage 4, rosa gekennzeichnet).
Der Anbau wird ca. 5,10 m hoch, 10 m tief und insgesamt ca. 40 m lang werden.
Dieser Anbau wurde bereits am 23.09.2010 durch das Landratsamt München
genehmigt.
Die
Fertigungslinie B ist im bestehenden Gebäude Nr. 17 untergebracht.
Bauplanungsrechtlich
gibt es seitens der Stadt Garching keine Einwendungen gegen das Vorhaben.
Der Betrieb der
Fa. Voith ist nicht an das Abfallwirtschaftssystem der Stadt Garching
angeschlossen, da das Einsammeln, Befördern und
Entsorgen der dort anfallenden Abfälle – insbesondere
Produktionsabfälle – einer eigenen Logistik und Sicherheitsbestimmungen
bedarf. Eine entsprechende Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an das
Abfallwirtschaftssystem der Stadt Garching wurde bereits erteilt.
Leider enthalten
die Antragsunterlagen der Fa. Voith noch keine aussagekräftigen Unterlagen zur
Luftreinhaltung sowie zum Lärm- und Erschütterungsschutz. Nach Angaben der Fa.
Voith werden diese Unterlagen im Laufe dieses Verfahrens noch nachgereicht.
Nach Auskunft der
den Unterlagen beigefügten Sicherheitsdatenblätter werden insbesondere die im
Rahmen des Wickelprozesses verwendeten Harze und Härter als
„gesundheitsschädlich“ und „sehr giftig für
Wasserorganismen“ eingestuft. Hinsichtlich des Gewässerschutzes ist
zwingend darauf zu achten, dass keine bei dem beschriebenen Produktionsprozess
verwendeten, gefährlichen Stoffe weder in das Grundwasser noch in die
städtische Kanalisation gelangen.
Aus Sicht der
Stadt Garching kann dem Antrag der Fa. Voith Composites auf vorzeitigen Baubeginn
zugestimmt werden, da insbesondere bauplanungsrechtlich keine Einwendungen
gegen das Vorhaben sprechen.
Der Ausschuss für
Bau, Planung und Umweltschutz hat am 10.02.2011 den Empfehlungsbeschluss
gefasst, dem Vorhaben der Fa. Voith Composites zuzustimmen und das
bauplanungsrechtliche Einvernehmen zu erteilen. Da zu diesem Zeitpunkt noch
keine Unterlagen für eine aussagefähige Immissionsprognose vorlagen, geschah
der Beschluss mit dem Vorbehalt, dass eine endgültige Stellungnahme der Stadt erst
dann erfolgen kann, wenn alle zur immissionsschutzrechtlichen Beurteilung
relevanten Daten vorliegen.
Bei der letzten Nachfrage bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Landratsamt München am 24.03.2011 liegen diese Unterlagen allerdings nach wie vor nicht vor, so dass sich gegenüber dem Status der Ausschusssitzung vom 10.02.2011 nichts geändert hat. Es ist jedoch für die weiteren Verfahrensschritte seitens des Landratsamtes erforderlich, eine Aussage zum bauplanungsrechtlichen Einvernehmen von der Stadt Garching zu erhalten.
Dies kann jedoch seitens der Stadt Garching uneingeschränkt erteilt werden.
Der Stadtrat beschließt, für das Vorhaben Fa. Voith Composites das bauplanungsrechtliche Einvernehmen zu erteilen.
Eine immissionsschutzrechtliche Stellungnahme der Stadt Garching kann nicht erfolgen, da nach wie vor keine Unterlagen für eine aussagefähigen Immissionsprognose vorliegen.
Hinsichtlich des Gewässerschutzes ist zwingend darauf zu achten, dass keine bei dem beschriebenen Produktionsprozess verwendeten, gefährlichen Stoffe weder in das Grundwasser noch in die städtische Kanalisation gelangen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
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1,5 MB
|
