ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/842/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

 

Der Antragsteller hatte bereits im Jahr 2004 eine Bauvoranfrage zur Aufstockung seines Wohnhauses, Weidachstr. 35, gestellt.

 

In der 38. Sitzung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses vom 10.02.2011 wurde erneut über einen Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung beraten. Hierbei wurde mehrheitlich beschlossen, dass eine Entscheidung ausgesetzt wird, die Verwaltung ein Bebauungsplanverfahren vorbereitet und entsprechende Umsetzungsvorschläge erarbeiten soll. Vorher ist jedoch mit den restlichen Eigentümern der Häuserzeile abzustimmen, ob die Angebotsbebauungsplanung unterstützt würde.

 

Zur bauplanungsrechtlichen Einschätzung wird auf den Sachvortrag vom 10.02.2011 verwiesen.

 

Zwischenzeitlich ist von den restlichen Eigentümern (Weidachstr. 25-33 und 37-39, Erdinger Weg 11-25, Am Mühlbach 42, 44) eine Unterschriftenliste vorgelegt worden. In dieser wird ausdrücklich festgestellt, dass die Unterzeichner die am 10.02.2011 in Aussicht gestellte Bebauungsplanänderung für nicht notwendig halten und keine Änderung wünschen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist somit die Notwendigkeit bauleitplanerisch tätig zu werden und eine Änderungsplanung zu erstellen nicht gegeben.

 

Wie im Sachvortrag vom 10.02.2011 geschildert, liegen die Tatbestandsmerkmale des § 34 BauGB für die Aufstockung des Antragstellers allein nicht vor.  Die notwendigen Abstandsflächennnen nicht nachgewiesen werden, es liegt auch keine Übernahmeerklärung der Nachbarn vor. Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag auf Vorbescheid nicht zuzustimmen.

 

Reduzieren

 

1.Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen zur Antrag auf Vorbescheid von Dr. Reinhold Dorn zur Aufstockung auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1017/18, Weidachstraße 35, nicht her.

 

2.Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet wird nicht weiter betrieben.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...