ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/849/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

 

 

Der Stadtrat der Stadt Garching b. München hat am 23.07.2009 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 156 „Energieerzeugungsanlagen Hochbrück“ aufzustellen. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Errichtung eines mit Altholz AI/AII befeuerten Biomasse-Heizwerkes in einer 1. Phase und eines mit Altholz AI/AII befeuerten Biomasse-Heizkraftwerkes in einer 2. Phase.

 

In der Sitzung am 23.07.2009 billigte der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes und gab diesen für die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB frei. Diese wurden in der Zeit vom 23.11.2009 bis 23.12.2009 durchgeführt. Zu den eingegangenen Anregungen der Bürger und Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nahm der  Stadtrat in der Sitzung am 30.09.2010 Stellung und beschloss, die notwendigen Änderungen in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten und den so überarbeiteten Entwurf für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB freizugeben. Die Beteiligung der Berden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in dem Zeitraum vom 17.11.2010 bis 20.12.2010 durchgeführt. Zu den eingegangenen Anregungen der Bürger und Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nahm der Stadtrat in der Sitzung am 22.02.2011 Stellung und beschloss, die notwendigen Änderungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Die Dauer der Auslegung des geänderten Plans in der Fassung vom 22.02.2011 erfolgte gemäß § 4a Abs. 3, Satz 3 BauGB auf die Dauer von zwei Wochen verrzt. Stellungnahmen konnten gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu folgenden geänderten bzw. ergänzten Änderungen vorgenommen werden:

 

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 156 „Energieerzeugungsanlagen Hochbrück“  (Stand 22.02.2011) mit Begründung und folgendem Gutachten

-          Zweite Version des Gutachten zur Festlegung von Emissionskontingenten LEK (immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel IFSP) zur Gliederung des Plangebiets nach §1, Abs. 4 BauNVO, Bericht Nr. M81 902/3 vom 04.02.2010, überarbeitete Fassung vom 28.01.2011 Müller-BBM

 

 

AFristgerecht eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens nach § 4a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

A.1Herr Franz Kenzel

Schreiben vom 23.03.2011

Sachvortrag

A.1.1Die Stellungnahme bezieht sich zunächst auf Abschnitt 4.4 der Begründung mit Umweltbericht und kommt wegen der im Bebauungsplan geregelten Verkürzung der Abstandsflächen auf 0,4 H zu dem Schluss, dass das Grundstück für die beabsichtigte bauliche Nutzung ungeeignet sei und die reduzierten Abstandsflächen keine ausreichende Eingrünung der Anlagen zuließen.

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Verkürzung der Abstandflächen stellt eine rechtlich und sachlich legitimierte Planungsoption dar, von der die Stadt Garching Gebrauch gemacht hat und aus der keine fehlende Eignung des Grundstückes für den beabsichtigten baulichen Nutzungszweck abgeleitet werden kann. Auch eine sachgerechte Eingrünung bzw. Begrünung des Vorhabensbereichs ist unabhängig von der Verkürzung der Abstandsflächen möglich. Auf die in der Begrünung mit Umweltbericht enthaltenen, diesbezüglichen Erläuterungen sowie auf die Sachvorträge und Beschlussfassungen der Sitzung vom 22.02.2011 wird hingewiesen. Änderungen oder ergänzungen der Planung sind aufgrund der in der Stellungnahme vorgetragenen Anregungen und Bedenken nicht veranlasst.

Sachvortrag

A.1.2In ihrem zweiten Teil bezieht sich die Stellungnahme auf Abschnitt 7. 1 der Begründung mit Umweltbericht. Der Verfasser stellt fest, dass die vorgesehenen Abstandsflächen außerhalb des Geltungsbereichs der bereits genehmigten 40. Änderung des Flächennutzungsplans lägen. Die Eingrünung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1679 sei vor Baubeginn baurechtlich und ggf. vertraglich sicher zu stellen. Das Grundstück Fl. Nr. 1679/1 sei in seiner vollen Größe als Schutzwald zu sichern. Optionale Änderungen seien durch eine entsprechende Satzung auszuschließen.

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Fläche für eine Abstandsflächenübernahme und eine mögliche Eingrünung des zweiten Bauabschnittes liegen nicht im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 156 und sind infolgedessen nur nachrichtlich in der Bebauungsplanzeichnung vermerkt. Hierbei handelt es zwar grundsätzlich um gewünschte Planungsziele, für die Umsetzung der Planinhalte des Bebauungsplans Nr. 156 ist aber weder die Eingrünung, noch die Abstandsflächenübernahme eine zwingende Voraussetzung. Im Übrigen wird auf die Begründung mit Umweltbericht und die diesbezüglich bereits gefassten Beschlüsse verwiesen. Das Grundstück Fl. Nr. 1679/1 bzw. die planungsrechtliche Sicherung seines Grünbestandes ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bauleitplanverfahrens. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht veranlasst.

 

 

BFristgerecht eingegangene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Verfahrens nach § 4a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

 

B.1Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde

Schreiben vom 18.03.2011

Sachvortrag

B.1.1Die Regierung von Oberbayern stellt in ihrer Stellungnahme fest, dass das Planvorhaben in der Fassung vom 22.02.2011der Stadt Garching den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Hinsichtlich des Immissionsschutzes sollte eine enge Abstimmung mit der Fachbehörde erfolgen.

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan Nr. 156 entwickelt sich aus der 40. Änderung des Flächennutzungsplans und entspricht den Zielen der Raumordnung. Sowohl das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB, als auch das Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB sind gewahrt. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens erfolgte zudem eine enge Abstimmung mit der zuständigen Unteren Immissionsschutzbehörde im Landratsamt München. Die Belange des Immissionsschutzes haben in der konzeptionellen Ausgestaltung des Bebauungsplans Nr. 156 eine hinreichende Berücksichtigung erfahren. Auf die diesbezüglich in der Satzung getroffenen Regelungen und Hinweise sowie auf die Begründung mit Umweltbericht und die zugrunde liegenden Fachgutachten wird hingewiesen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind mithin nicht veranlasst.

 

Sachvortrag

B.1.2Hinweis: Zu Ziff. 2.5 der Hinweise: TA Luft datiert vom 24.07.2002 und die „Störfallverordnung“ (13. BImSchV) vom 20.07.2004.

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In den Hinweisen Ziffer C 2.5 sind die Jahreszahlen der zitierten Rechtsverordnungen vertauscht. Sie werden dem Inhalt der Stellungnahmen entsprechend korrigiert.

B.2Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt,

Schreiben vom 11.03.2011

Sachvortrag

B.2.1Vom Gewerbeaufsichtsamt wahrzunehmende öffentliche Belange würden von der Planung nicht berührt, weshalb keine Einwände bestünden.

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht veranlasst.

 

B.3Landratsamt München, Fachbereich: Baurecht, Denkmalschutz und Raumordnungsrecht, Schreiben vom 18.03.2011

Sachvortrag

B.3.1r die Maßzahlen und die Winkelangaben sollte in der Satzung noch ein Planzeichen aufgenommen werden. Nach dem Beschluss des Stadtrates vom 22.02.2011 sollte bei Ziffer 6.2 (Seite 15) der Begründung der Verweis auf § 1 Abs. 4 BauNVO herausgenommen und das Planzeichen für die Anbauverbotszone entlang der Ingolstädter Landstraße als nachrichtliche Übernahme unter den Hinweisen aufgeführt werden. Dieser Beschluss sei in den vorliegenden Unterlagen nicht umgesetzt.

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zur Klarstellung werden in der Satzung Planzeichen für die Maßzahlen und Winkelangaben ergänzt. Richtig ist auch der Hinweis, dass die nachrichtliche Übernahme der Anbauverbotszone entlang der Bundesstraße B 13 in der Legende fehlt. Auch dieses Planzeichen wird entsprechend redaktionell ergänzt. Zur Begründung Abschnitt 6.2 ist anzumerken, dass der § 1 Abs. 4 BauNVO als Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Emissionskontingenten zutreffend zitiert ist. Unzutreffend war in der früheren Fassung der Begründung die Bezugnahme auf § 1 Abs. 10 BauNVO zur Feinsteuerung des Sondergebietes. Diese Rechtsgrundlage wurde entsprechend der Beschlussfassung gestrichen.

 

B.4Landratsamt München, Kreisheimatpfleger,

Schreiben vom 12.03.2011

Sachvortrag

B.4.1Es wird für den Bescheid, dass die Stellungnahme vom 17.11.2010 in der 46. Sitzung des Stadtrates der Stadt Garching b. München am 22.02.2011 zur Kenntnis genommen wurde, gedankt. Zum Bebauungsplan Nr. 156 werden keine weiteren Einwände vorgetragen.

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht veranlasst.

 

B.5Wasserwirtschaftsamt München,

Schreiben vom 18.03.2011

Sachvortrag

B.5.1Zum Bebauungsplanentwurf sei bereits mit Schreiben vom 16.11.2010 Stellung genommen worden. Die seinerzeit gemachte Anregung bzgl. des zu erwartenden höchsten Grundwasserstandes sei gemäß Beschluss des Stadtrates vom 22.02.2011 berücksichtigt worden und im nun vorliegenden Entwurf enthalten. Weitere Anregungen oder Bedenken bestünden nicht.

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht veranlasst.

 

B.6Staatliches Bauamt Freising,

Schreiben vom 17.03.2011

Sachvortrag

B.6.1Gegen den Bebauungsplan Nr. 156 bestünden von Seiten des Staatlichen Bauamtes Freising, Servicestelle München, keine Einwände. Über die bereits im Verfahren übersandten fachlichen Informationen und Empfehlungen hinaus seien keine weiteren Angaben der Straßenbauverwaltung zu berücksichtigen.

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht veranlasst.

 

B.7Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung,
Schreiben vom 15.03.2011

Sachvortrag

B.7.1Gegen die Planung bestehen keine Einwendungen.

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht veranlasst.

 

B.8Gemeinde Oberschleißheim,

Schreiben vom 22.03.2011

Sachvortrag

B.8.1Das Bebauungsplanverfahren Nr. 156 der Stadt Garching wurde in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses der Gemeinde Oberschleißheim am 21.03.2011 behandelt. Obwohl der Stadtrat der Stadt Garching sämtliche Einwendungen, welche die Gemeinde Oberschleißheim in ihrer umfangreichen Stellungnahme vom 20.12.2010 vorgetragen hat, zuckwies, hält der Bau- und Werkausschuss der Gemeinde Oberschleißheim an seinem Beschluss vom 20.12.2010 fest und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die Nutzung des Feldweges, der sich auf Oberschleißheimer Flur befindet, zu unterbinden ist.

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Da durch die vorgetragenen Sachverhalte keine Inhalte des gegenständlichen Bebauungsplans berührt sind, sind Änderungen oder Ergänzungen der Planung nicht veranlasst.

 

B.9Stadt Unterschleißheim,

Schreiben vom 21.03.2011

Sachvortrag

B.9.1Nach Vorlage der Abhandlung zu den bisherigen Stellungnahmen wird festgestellt, dass die Stadt Garching nur eine rechtliche Würdigung vorgenommen und darauf verwiesen hat, dass im Zuge der nachgeordneten Genehmigungsvorhaben ein höherer Detaillierungsgrad erreicht werden würde. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Auseinandersetzung mit den materiellen Bestandteilen der bisherigen Stellungnahmen unabdingbar für eine sachgerechte Abwägung in allen Verfahrensschritten sei. Die Stadt Unterschleißheim lehne deshalb erneut den Bebauungsplan Nr. 156 in der vorliegenden Form ab. Die Stadt Garching werde gebeten, die in den Stellungnahmen vom 23.01.2008, 18.02.2008, 17.12.2009, 22.03.2010 sowie vom 13.12.2010 enthaltenen Anregungen vollinhaltlich zu berücksichtigen.


Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Zuge des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 156 wurden die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt entsprechend dem Planinhalt und dem Planungsziel sachgerecht ermittelt und im Rahmen der Umweltprüfung beurteilt. Die durchgeführte Umweltprüfung basiert auf mehreren Fachgutachten und bezieht sich auf das, was nach dem gegenwärtigen Wissensstand und den allgemein anerkannten Pfmethoden sowie nach dem Inhalt und dem Detaillierungsgrad der verbindlichen Bauleitplanung angemessenerweise erforderlich ist. Insoweit hat die Stadt Garching im Rahmen der Planaufstellung auch unter Beachtung des interkommunalen Abstimmungsgebotes des § 2 Abs. 2 BauGB und des Rücksichtnahmegebotes nicht nur eine rechtliche Würdigung der in der den Stellungnahmen der Stadt Unterschleißheim vorgetragenen Anregungen und Bedenken, sondern auch eine materielle Würdigung und somit eine sachgerechte Abwägung der Sachverhalte vorgenommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind mithin nicht veranlasst.

 

B.10Gemeinde Eching,

Schreiben vom 29.03.2011

Sachvortrag

B.10.1Seit Jahrzehnten erhöhe sich das Verkehrsaufkommen auf den Straßen im Umland der Gemeinde Eching. Die Gemeinde Eching sei seit geraumer Zeit bemüht die negativen Folgen daraus für die Bewohner zu reduzieren. Die Erfahrungen hätten aber gezeigt, dass nur durch ein interkommunal abgestimmtes Verkehrskonzept, das auf allen Planungsebenen konsequent umgesetzt wird, das Wachstum des Verkehrsaufkommens auf eine verträgliche Weise reduziert und die Verkehrsströme in vernünftige Bahnen gelenkt werden können. Vor diesem Hintergrund werde die Stadt Garching gebeten verkehrsmindernde und verkehrslenkende Mnahmen bei allen Planungen, insbesondere auch in der Bauleitplanung, besonders zu berücksichtigen. Es werde deshalb gebeten, eine direkte Verkehrsanbindung des Vorhabensbereichs an die Bundesstraße B 13 zu unterstützen und in die Bauleitplanung aufzunehmen. Mit den zuständigen Stellen sei über diese Verkehrsanbindung zu verhandeln und auf eine Umsetzung zu drängen. Die Gemeinde Eching böte ihre Unterstützung und Beteiligung an diesen Verhandlungen an.

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, bezieht sich allerdings nicht auf Planänderungen und -ergänzungen, die aufgrund der Beschlussfassungen der Stadtratssitzung vom 22.02.2011 veranlasst waren und eine nochmalige Auslegung des überarbeiteten Planentwurfs erforderlich machten. Die angesprochenen Sachverhalte stellen lediglich eine Wiederholung bereits früherer Äerungen dar, mit denen sich der Stadtrat der Stadt Garching im Zuge des Aufstellungsverfahrens sowohl in formal-rechtlicher als auch materiell-rechtlicher Hinsicht hinreichend auseinandergesetzt hat. Auf die Begründung mit Umweltbericht sowie auf die Sachvorträge und Beschlussfassungen der entsprechenden Sitzungen wird verwiesen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht veranlasst.

 

B.11Gemeinde Ismaning,

Schreiben vom 22.03.2011

Sachvortrag

B.11.1Die Gemeinde Ismaning bringt keine Anregungen oder Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 156 vor.

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht veranlasst.

 

B.12SWM Infrastruktur Region GmbH,

Schreiben vom 10.03.2011

Sachvortrag

B.12.1Zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplans Nr. 156 sowie zum Beschlussauszug vom 22.02.2011 bestehen keine Einwände

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplans sind nicht veranlasst.


B.13Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern,
Schreiben vom 23.03.2011

Sachvortrag

B.13.1Auch den nun dargelegten Planinhalten könne zugestimmt werden. Dementsprechend seien weiterhin keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht veranlasst.

 

B.14Handwerkskammer für München und Oberbayern,

Schreiben vom 08.12.2010

Sachvortrag

B.14.1Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern hat zum Verfahren des Bebauungsplans Nr. 156 keine Anmerkungen.

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht veranlasst.

 

B.15Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH,

Schreiben vom 21.03.2011

Sachvortrag

B.15.1Gegen den Bebauungsplan Nr. 156 bestehen seitens der Telekom Deutschland GmbH keine Einwände. Es wird aber angemerkt, dass im Randbereich des Plangebiets bereits eine Telekommunikationsinfrastruktur vorhanden und Änderungen derzeit nicht vorgesehen seien. Bei Verlegung von Starkstromkabeln seien Mindestabstände zu den Erdern der Masten der Deutschen Telekom GmbH gemäß VDE 0800-174-3 09.04 zu beachten. Weitergehend wird hervorgebracht, dass für die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger es notwendig sei, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen der so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die vorgetragenen Sachverhalte stellen keine Regelungsgegenstände der verbindlichen Bauleitplanung dar, werden aber ggf. bei den weiteren Planungen berücksichtigt. Änderungen oder Ergänzungen der Planung insoweit sind nicht veranlasst.

 

B. 16 E.ON Netz GmbH

Schreiben vom 17.03.2011

Sachvortrag

B 16.1. E.ON Netz hat keine Einwände vorgebracht und festgestellt, dass das 110-kv-Kabel nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen worden ist.

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht veranlasst.

 


B.17Landratsamt Freising, Bauamt,

Schreiben vom 21.03.2011

Sachvortrag

B.17.1Laut Unterlagen wurde zum Lärmschutz das Landratsamt München beteiligt. Das Genehmigungsverfahren läuft über die Regierung von Oberbayern. Der Immissionsschutz des Landratsamtes Freising sei nicht zuständig und erhebe somit keine Einwände.

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht veranlasst.

 

B.18Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern (ALE)

Schreiben vom 17.03.2011

Sachvortrag

B 18.1Das ALE hat mitgeteilt, dass derzeit keine Maßnahmen ihrerseits geplant seien.

 

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht veranlasst.

 

B.19Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt

Sachvortrag

B 19.1Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern hat mitgeteilt, dass von ihr wahrzunehmende öffentliche Belange nicht berührt werden.

 

Rechtliche Würdigung / Beschlussvorschlag

Der Inhalt der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen der Planung sind nicht veranlasst.

 

 

 

Reduzieren

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt dem Stadtrat zu empfehlen, die vorstehenden Anregungen entsprechend zu würdigen und beauftragt die Verwaltung die im Sachvortrag dargelegten Ergänzungen und Änderungen einzuarbeiten und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 156 „Energieerzeugungsanlagen Hochbrück“, Planstand 12.04.2011 zu fassen.

Loading...