ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/231/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

 

Die Stadt Garching b. München errichtet derzeit an der Schleißheimer Straße eine Dreifachsporthalle für den Vereinssport, die im Mai 2011 in Betrieb gehen soll. In den Haushaltsberatungen wurde dafür plädiert, die Dreifachsporthalle als Betrieb gewerblicher Art (BgA) zu führen, um einerseits die Vorsteuer aus dem Bau (ca. 1 Mio. €) und dem Unterhalt/Betrieb geltend zu machen und andererseits durch die Einführung von Benutzungsgebühren die Fehlbelegungsrate (Nichtnutzung trotz Buchung) durch die Vereine zu minimieren. Die entsprechenden Beträge wurden in den Haushaltsplänen 2009 und 2010 bereits veranschlagt, aber aufgrund des Baufortschritts noch nicht geltend gemacht. Der Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern wurde am 27.05.2009 unter der Option des Vorsteuerabzuges gestellt.

 

Inzwischen kam ein weiterer Gesichtspunkt hinzu, der für einen BgA spricht. Die Stadt Garching b. München hat im Zusammenhang mit der Neuerrichtung der Dreifachsporthalle, mit der Zeppelin GmbH einen Sponsoring-Vertrag abgeschlossen.

 

Der Stadtrat hat am 09.12.2010 grundsätzlich beschlossen, die neue Dreifach-Sporthalle an der Schleißheimer Straße umsatzsteuerpflichtig als Betrieb gewerblicher Art (BgA) zu betreiben. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Benutzungs- und Gebührenordnung zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Auf eine Benutzungsordnung soll nach Ansicht der Verwaltung vorerst verzichtet werden. Vielmehr sollen die bei den anderen Sporthallen bewährten Regelungen auch für die neue Dreifachsporthalle übernommen werden.

 

Die Gebührenordnung wird heute vorgelegt. Sie ist rechtlich als Satzung ausgelegt, um bei möglichem Zahlungsverzug schneller handeln zu können. Die Benutzungsgebühren wurden anhand der Belegungspläne (Winter/Sommer) für örtliche Sportvereine (auch VHS) mit 6 € brutto pro Hallenstunde (Einfachhalle) und 4 € brutto pro Stunde für die Nutzung sonstiger Sporträume (Gymnastikräume, Kraftraum, Laufbahn) festgelegt. Die Gebührensätze sind incl. Mehrwertsteuer. Auswärtige Sportvereine zahlen 50 % Zuschlag, sonstige Nutzer das Doppelte. Für den Wettkampfbetrieb gelten gesonderte Preise, auch abhängig davon, ob Einnahmen durch Eintrittsgelder erzielt werden. Schulsport ist natürlich kostenfrei, muss aber als Eigenbedarf versteuert werden.

 

Zum Vergleich: Die Benutzungsgebühren liegen in der LH München bei 5 zzgl. Mwst. (=5,95 € brutto) pro Hallenstunde (Einfachhalle), in Unterhaching, das als einzige Gemeinde im Landkreis eine ähnliche Nicht-Schulsporthalle als BgA betreibt, für örtliche Vereine bei 14 € brutto.

 

Grundlage der Gebührenberechnung sind die in den Belegungsplänen (Winter/Sommer) gebuchten Zeiträume. Die Abrechnung mit den Sportvereinen erfolgt in der Regel 2x pro Jahr. Eine Rückerstattung der Gebühren bei einzelnen Nichtnutzungen ist nicht vorgesehen.

 

Der Entwurf der Gebührensatzung wurde den anwesenden Vereinen auf der Hallenkonferenz am 23.03.2011 vorgestellt. Es gab keine Einwände.

 

Für die Kletterhalle wird angestrebt, diese an den Deutschen Alpenverein, Sektion Garching zu verpachten, der diese auch selbst betreiben und somit auch die Sicherung übernehmen würde.

 

Reduzieren

 

Der Stadtrat beschließt die Gebührensatzung für die Dreifachsporthalle an der Schleißheimer Straße (Anlage).

Reduzieren

Anlagen

Loading...