ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - II-BT/531/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die Fa. AR-Recycling beantragte beim Landratsamt München am 24.11.2010 die wesentliche Änderung der Anlagen zur Lagerung von gefährlichen und nichtgefährlichen Abfällen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1694, 1695 und 1696 der Gemarkung Garching, Ingolstädter Landstr. 89a, 85748 Garching.

Das Landratsamt forderte zur Bearbeitung des Antrags u.a. eine Festlegung der Einleitungsmenge und der Menge der abfiltrierbaren Stoffe in Abstimmung mit der Stadt Garching als Kanalnetzbetreiber (siehe Anlage 1).

 

Die Stadtwerke Garching stimmen einer vorläufigen Einleitung des Abwassers aus der Lagerfläche LB 12, 15 und 16 in das Kanalnetz der Stadt Garching zu.

Die Abwassermenge darf 13 l/s nicht überschreiten und die Anforderungen nach dem LfU Merkblatt 3.4/1 „Wasserwirtschaftliche Beurteilung der Lagerung, Aufbereitung und Verwertung von bituminösem Strassenaufbruch (Ausbauasphalt und pechhaltiger Strassenaufbruch)“ sind einzuhalten (siehe hierzu auch Anlage 1, das Schreiben des Landratsamtes München vom 28.01.2011 an die AR-Recycling GmbH).

Die Stadtwerke Garching stimmen dieser Einleitung nur vorläufig zu und möchten die dauerhafte Genehmigung  von der Erfüllung nachfolgend beschriebener Auflagen abhängig machen aufgrund folgender Situation:

 

Derzeitig leitet die Fa. AR-Recycling seit ca. 1998 Schmutz und Regenwasser in nicht bekannter Menge in das Kanalnetz der Stadtwerke Garching. Abwassergebühren wurden bislang nicht erhoben, der Einbau eines Wassermengenzählers wurde von den Stadtwerken Garching bereits 1998 (siehe Anlage 2) gefordert, dem kam die Fa. AR-Recycling bislang jedoch nicht noch nicht nach.

 

Da die Kläranlage bei Starkregenereignissen die vom WWA genehmigte Einleitmenge in die Isar überschreitet, sind wir gezwungen, die Einleitung des Regenwassers in das Kanalnetz zu kontrollieren und ggf. nur gedrosselt einzuleiten.

 

Bei Starkregenereignissen sind im städtischen Pumpwerk in der Robert-Bosch-Straße, die Haupt, sowie die Ersatzpumpe  voll ausgelastet. Dieses Problem ist bereits 2003 aufgetreten und konnte trotz Einbau einer größeren Pumpe nicht merklich verbessert werden (s. Anlage 4).

Da dort neben der Druckleitung der AR-Recycling nur wenige Haushalte ihr Schmutzwasser einleiten, ist wahrscheinlich, dass die sehr hohen Regenwassereinleitung aus der Entwässerung der Lagerflächen der AR-Recycling stammt.

 

Wie auch schon vom LRA München bei Ortsbegehungen im Feststellungsblatt der technischen Gewässeraufsicht (siehe Anlage 3) angemahnt, werden bedenkliche Abfallstoffe auf dem Gelände der AR-Recycling nicht überdacht und von Niederschlagswasser geschützt gelagert. Die Versickerung bzw. Entwässerung dieses Niederschlagswasser ist nicht eindeutig geklärt. Ein Probeentnahmeschacht zur Messung der in das Kanalnetz der Stadt Garching eingeleiteten Abwässer ist nicht vorhanden.

 

Aufgrund der uns derzeitig vorliegenden unvollständigen Entwässerungsplänen des gesamten Betriebsgeländes der AR-Recycling, und aufgrund der fehlenden Messeinrichtungen ist die Entwässerung auf dem gesamten Gelände der AR- Recycling hinsichtlich der Abwassermenge sowie der Schadstoffbelastung, die in das Kanalnetz der Stadt Garching eingeleitet werden, nicht zu beurteilen und eine Abrechnung des Abwassers nicht möglich.

 

Aus diesem Grund soll die Einleitungsgenehmigung des Abwassers der Lagerfläche LB 12, 15 und 16 für das Grundstück Fl. Nr. 1694,1695 und 1696, bis zum 01.08.2011 befristet werden und eine weitere, unbefristete Genehmigung soll nur erfolgen, wenn bis zum 01.08.2011

 

-          eine vollständige, aktuelle Entwässerungsplanung des gesamten Betriebsgeländes (zur Genehmigung) von der AR-Recycling den Stadtwerken vorgelegt wird .

-          ein Probeentnahmeschacht mit Wassermengendurchflußhler, wie auch schon 1998 gefordert, errichtet wird, der den Stadtwerken Garching zu unangemeldeten Probenahmen zugänglich gemacht wird und in Rücksprache mit den Stadtwerken hinsichtlich Lage und technischer Ausführung abgestimmt ist. 

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Die Stadtwerke Garching stimmen einer vorläufigen Einleitung des Abwassers aus der Lagerfläche LB 12, 15 und 16 in das Kanalnetz der Stadt Garching zu.

Die Abwassermenge darf 13 l/s nicht überschreiten und die Anforderungen nach dem LfU Merkblatt 3.4/1 „Wasserwirtschaftliche Beurteilung der Lagerung, Aufbereitung und Verwertung von bituminösem Straßenaufbruch (Ausbauasphalt und pechhaltiger Straßenaufbruch)“ sind einzuhalten (siehe hierzu auch das Schreiben des Landratsamtes München vom 28.01.2011 an die AR-Recycling GmbH).

 

Die vorläufige Genehmigung, befristet bis zum 01.08.2011, kann erst durch eine unbefristete Genehmigung ersetzt werden, wenn

-          eine vollständige, aktuelle Entwässerungsplanung des gesamten Betriebsgeländes (zur Genehmigung) von der AR-Recycling den Stadtwerken vorgelegt wird und

-          ein Probeentnahmeschacht mit Wassermengendurchflußhler, wie auch schon 1998 gefordert, errichtet wird, der den Stadtwerken Garching zu unangemeldeten Probenahmen zugänglich gemacht wird und in Rücksprache mit den Stadtwerken hinsichtlich Lage und technischer Ausführung abgestimmt ist. 

 

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Anlagen

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