ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/234/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Städtischen Kindergärten wurde vom Stadtrat zuletzt am 20.11.2008 geändert. Damals wurden die Tarife ausschließlich nach der Buchungszeit und der Kinderzahl festgelegt.

 

Inzwischen wurden der Stadt Garching und auch dem Katholischen Pfarramt Garching vom Kreisjugendamt mitgeteilt, dass die Steigerung der Tarife bei den letzten beiden Buchungszeiten (bis 9 Stunden und über 9 Stunden) nicht den präzisierten Festlegungen des BayKiBiG entspricht, da die Differenz zwischen den Tarifen nicht geringer werden darf. Daher ist eine Anhebung der Tarife bei den letzten beiden Buchungszeiten zwingend notwendig. An der sonstigen Tarifstruktur soll nicht geändert werden.

 

Folgende neuen Tarife sind vorgesehen (bisheriger Tarif in Klammern):

 

 

Entgelt (in € pro Monat)

Buchungszeit

1 Kind

2 Kinder

3 Kinder

ab 4 Kinder

bis 4 Stunden

80,00

 

67,00

 

58,00

 

50,00

 

bis 5 Stunden

90,00

 

75,00

 

65,00

 

56,00

 

bis 6 Stunden

100,00

 

83,00

 

72,00

 

62,00

 

bis 7 Stunden

110,00

 

92,00

 

80,00

 

69,00

 

bis 8 Stunden

120,00

 

100,00

 

87,00

 

75,00

 

bis 9 Stunden

130,00

(125,00)

108,00

(104,00)

94,00

(90,00)

81,00

(78,00)

über 9 Stunden

140,00

(130,00)

116,00

(108,00)

101,00

(94,00)

87,00

(81,00)

 

Von der teilweisen Gebührenerhöhung sind derzeit insgesamt 28 Kinder (22 Kinder bis 9 Stunden, 6 Kinder über 9 Stunden) betroffen.

 

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Der Stadtrat beschließt die Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Städtischen Kindergärten zum 01.09.2011.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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