BESCHLUSSVORLAGE - B III/235/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportförderungsrichtlinien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.05.2011
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I. Sachvortrag:
Die Zuschussrichtlinien für Garchinger Vereine (auch Sportvereine) wurden zuletzt vom Stadtrat am 13.12.1991 neu festgelegt. Festgelegt wurden damals nur Mitgliederzuschüsse. Für Betriebs- und Investitionszuschüsse gab es keine Regelung, sondern in der Folgezeit jeweils Einzelfallentscheidungen auf Antrag.
Die bisherigen Zuschussrichtlinien umfassten alle Garchinger Vereine, egal, ob im Sport, der Musik, der Kultur oder der Heimatpflege aktiv. Um für alle Sportvereine die Förderung planbarer zu machen und einheitliche Regeln festzulegen, wird vorgeschlagen, eine separate Sportförderungsrichtlinie zu erlassen. Auch die Zuschussrichtlinien der anderen Vereine werden demnächst überarbeitet.
Die Förderung bleibt weiterhin auf Garchinger Vereine und Garchinger Mitglieder beschränkt (Ausnahmen siehe 2.1). Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. Zuschüsse werden nur auf Antrag und unter Vorlage der notwendigen Unterlagen bewilligt.
Die Mitgliederzuschüsse wurden ab 1992 auf 39 DM (19,94 €) für Mitglieder unter 18 Jahren und 6 DM (3,07 €) für Mitglieder über 18 Jahren erhöht. Für auswärtige Jugendliche wurden weiterhin 35 DM (17,90 €) gewährt. Die Zuschüsse für auswärtige Jugendliche wurden per HFA-Beschluss ab 2004 gestrichen.
Eine Erhöhung der Zuschüsse für Garchinger Vereine fand seit 1992 nicht mehr statt. Lediglich die Zuschüsse für die Feuerwehrvereine wurden 2009 um 40 % erhöht.
In der Zeit von 1991-2010 erhöhte sich der Lebenshaltungskostenindex um ca. 43 %, die Zuschüsse blieben jedoch unverändert.
Daher erscheint es angebracht, die Zuschüsse mal wieder zu erhöhen. Vorgeschlagen werden 49,00 € für Mitglieder unter 18 Jahren und 6 € für Mitglieder über 18 Jahren. Unter der Prämisse der verstärkten Förderung des Kinder- und Jugendsports fällt die Steigerung der Zuschüsse für Mitglieder unter 18 Jahren höher aus. Der Gesamtzuschuss beläuft sich auf ca. 75.000 €. Die notwendigen Mittel sind im Haushaltsplan (wie bereits die in den beiden Vorjahren) berücksichtigt.
Für die Betriebs- und Investitionszuschüsse gab es keine Regelungen, daher sind nach Ansicht der Verwaltung unbedingt Festlegungen notwendig, um den unterschiedlichen Voraussetzungen Rechnung zu tragen und Sportvereine mit eigener Anlage (z.B. STK, FC Hochbrück), denen die die städtischen Sportanlagen nutzen, in etwa gleichzustellen. Sowohl bei den Betriebs-, als auch bei den Investitionskosten wird eine Eigenbeteiligung des jeweiligen Vereins verlangt.
In den Nordallianzgemeinden sind die Sportzuschüsse sehr unterschiedlich geregelt. Die Mehrzahl der Gemeinden zahlt Pro-Kopf-Zuschüsse für Jugendliche zwischen 10 € und 37,50 €. Daneben werden Vereinszuschüsse zwischen 50 € und 25.000 € (Bundesligaverein), Zuschüsse zu den Übungsleiter- und Fahrtkosten sowie Betriebskostenpauschalen für den Sportanlagenunterhalt und Investitionszuschüsse gezahlt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,5 kB
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