BESCHLUSSVORLAGE - B III/238/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Städtischen Kinderhorte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.05.2011
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I. Sachvortrag:
Die derzeit gültige Benutzungs- und Gebührenordnung für die Städtischen Kinderhorte (Gültig seit 01.01.2010) muss überarbeitet werden.
Der Stadt Garching wurde vom Kreisjugendamt mitgeteilt, dass die Steigerung der Tarife bei den letzten beiden Buchungszeiten (bis 9 Stunden und über 9 Stunden) nicht den präzisierten Festlegungen des BayKiBiG entspricht, da die Differenz zwischen den Tarifen nicht geringer werden darf. Daher ist eine Anhebung der Tarife bei den letzten beiden Buchungszeiten zwingend notwendig. An der sonstigen Tarifstruktur soll nicht geändert werden.
Die Tabelle über das monatliche Entgelt in Punkt 11.1 ist entsprechend zu ändern. Folgende neuen Tarife sind vorgesehen (bisheriger Tarif in Klammern):
| Entgelt (in € pro Monat) | |||
Buchungszeit | 1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder | ab 4 Kinder |
bis 2 Stunden | 48,00 | 39,00 | 36,00 | 30,00 |
bis 3 Stunden | 56,00 | 46,00 | 40,00 | 35,00 |
bis 4 Stunden | 64,00 | 53,00 | 46,00 | 40,00 |
bis 5 Stunden | 72,00 | 60,00 | 52,00 | 45,00 |
bis 6 Stunden | 80,00 | 67,00 | 58,00 | 50,00 |
bis 7 Stunden | 88,00 | 73,00 | 64,00 | 55,00 |
bis 8 Stunden | 96,00 | 80,00 | 69,00 | 60,00 |
bis 9 Stunden
| 104,00 (100,00) | 87,00 (83,00) | 75,00 (72,00) | 65,00 (62,00) |
über 9 Stunden
| 112,00 (104,00) | 94,00 (87,00) | 81,00 (75,00) | 70,00 (65,00) |
Von der teilweisen Gebührenerhöhung sind derzeit keine Hortkinder betroffen. Buchungszeiten über 8 Stunden sind ohnehin nur in den Ferien möglich.
In der Benutzungs- und Gebührenordnung werden zudem 2 Änderungen in Punkt 3 vorgenommen:
In Punkt 3.1 wird der letzte Satz „Es gilt eine Kernzeit von 11.00 bis 14.00 Uhr.“ ersetzt durch „Die Buchungszeit soll der tatsächlichen Anwesenheit entsprechen.“
Begründung:
- Eine Kernzeit ist wegen des unterschiedlichen Unterrichtsschlusses, der auch nach 11 Uhr liegen kann nicht möglich.
- Von den Eltern wird teilweise mehr Zeit gebucht, als tatsächlich benötigt wird. Dass heißt für die Stadt, dass wegen des im BayKiBiG vorgegebenen Anstellungsschlüssels, der sich ausschließlich nach den Buchungszeiten richtet, mehr Betreuungspersonal von der Stadt vorgehalten werden muss als tatsächlich benötigt wird.
In Punkt 3.4 Satz 2 wird die Mindestbuchungszeit in den Schulferien von 4 auf 5 Stunden erhöht und eine Kernzeit von 9-14 Uhr festgelegt, um die Durchführung eines Ferienprogramms für alle Kinder zu ermöglichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,2 kB
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