ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/240/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Mit Schreiben vom 05.04.2011 teilte uns die Gemeinde Eching mit, dass im Echinger Bürgerhaus von Herbst 2011 bis Frühjahr 2012 umfangreiche Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Damit verbunden war die Bitte, im Garchinger Bürgerhaus Ausweichmöglichkeiten für Echinger Vereine zu schaffen. Hinsichtlich der Entgeltfestsetzung stellte Eching den Antrag, ihre Vereine genauso zu behandeln, wie die Garchinger Vereine und begründete dies mit den gutnachbarschaftlichen Beziehungen innerhalb der Nordallianz. Damit müsste den Echinger Vereinen ebenfalls der Tarif III zugestanden werden. Dies bedeutet, dass keine Raummiete erhoben wird, sondern lediglich anfallende Sachkosten gemäß der Gebührenordnung zu leisten sind.

 

Aus der Sicht der Verwaltung kann den Echinger Vereinen in beantragter Form entgegenkommen und eine Nutzung zu den gleichen Bedingungen gewährt werden, wie sie Garchinger Vereine erhalten. Dies steht jedoch unter der Maßgabe, das Garchinger Nutzer vorrangig zu behandeln sind.

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Der Stadtrat beschließt gemäß Antrag der Gemeinde Eching den Echinger Vereinen die Nutzung des Bürgerhauses Garching für die Dauer der Schließung in Eching zu gestatten. Für Echinger Vereine wird ebenfalls Tarif III für die Nutzung erhoben. Garchinger Vereine haben Vorrang.

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Anlagen

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