BESCHLUSSVORLAGE - GB I/165/2011
Grunddaten
- Betreff:
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Vertrag zwischen der Stadt und dem Fischereiverein für die Nutzung von Teilflächen der städtischen Grundstücke Fl.Nrn. 1814 und 1815 für ein Vereinsheim mit öffentlichen Toiletten.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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07.04.2011
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.05.2011
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I. Sachvortrag:
Der Stadtrat hat am 23.07.2009 mehrheitlich beschlossen dem Fischereiverein Garching e.V. einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 25.000,- € zum Bau des neuen Fischereiheims am Garchinger See zu gewähren und die Verwaltung beauftragt, einen Pacht- bzw. Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Garching und dem Fischereiverein Garching e.V. zu erarbeiten und diesen dem zuständigen Ausschuss zur Genehmigung vorzulegen.
Der ausgearbeitete und mit dem Fischereiverein abgestimmte Vertrag liegt nunmehr vor.
Der Vertrag regelt die grundsätzliche Zustimmung der Stadt zur Nutzung der Fläche zum Zwecke der Errichtung und Unterhaltung eines Vereinsheims mit einem Anbau für öffentliche Toiletten. Für den Unterhalt ist der Verein zuständig, ebenso sind sämtliche Kosten von dem Verein zu tragen. Für die Nutzung wird ein Jahresentgelt in Höhe von 310,- € mit Anpassungsklausel festgelegt. Haftungsansprüche gegenüber der Stadt sind ausgeschlossen.
Weiterhin verpflichtet sich der Verein eine öffentliche Toilettenanlage zu errichten und diese ganzjährig zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Der Verein übernimmt die Kontrolle der Funktionsfähigkeit und Sauberkeit der Anlage, der Schließdienst sowie die Reinigung wird von der Stadt organisiert. Für die Nutzung der Toilettenanlage leistet die Stadt Garching einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 2.000,- € jährlich. Die Stadt Garching übernimmt zudem die Herstellungskosten für den Kanalanschluss.
Aufgrund der hohen Investition durch den Verein läuft der Vertrag zunächst bis zum 31.12.2040. Die Stadt kann jedoch bei Nichteinhaltung von Vereinbarungen, bei Verkauf oder anderer Nutzungsabsicht den Vertrag jederzeit zum 31.12. eines Jahres außerordentlich kündigen. Bei einer von der Stadt zu vertretenden Kündigung ist für jedes volle nicht genutzte Vertragsjahr ein Dreißigstel des geschätzten Wertes zu ersetzen. Die Stadt wird sich in diesem Fall um Ersatz bemühen.
Voraussetzung für die Unterzeichnung des Vertrages durch die Stadt Garching ist die Gewährung eines weiteren Zuschusses in Höhe von 28.000,- € an den Fischereiverein, da ansonsten die Finanzierung des Bauvorhabens nicht gewährleistet ist.
Der vom Fischereiverein bereits unterzeichnete Vertrag liegt diesem Tagesordnungspunkt als Anlage bei.
Der Stadtrat beschließt, den Vertrag zwischen der Stadt Garching und dem Fischereiverein Garching e.V. zur Nutzung von Teilflächen der städtischen Grundstücke Fl.Nrn. 1814 und 1815 zum Zwecke der Errichtung eines Vereinsheims mit einem Anbau für öffentliche Toiletten zu genehmigen sofern ein weiterer Zuschuss in Höhe von 28.000,- € zur Finanzierung des Bauvorhabens gewährt wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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724,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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237,1 kB
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