BESCHLUSSVORLAGE - GB II/870/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des TÜV Süd auf Neubau eines Verwaltungs- und Prüfgebäudes auf dem Grundstück Daimlerstraße 11.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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31.05.2011
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I. Sachvortrag:
Die TÜV SÜD AG beantragt am 13.05.2011 eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Prüf- und Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1235/0, Daimlerstraße 11. Das Gebäude soll an Stelle des bisherigen Test-Centers, dessen Neubau an der Schleissheimer entsteht, errichtet werden und beinhaltet künftig das TEC-Prüfcenter der TÜV SÜD Product Service GmbH. Hierbei handelt es sich um ein weltweit agierendes Prüfhaus für die Zertifizierung von Produkten aus den Bereichen Industrie, Handel und Medizin.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 119 - Teil E, Gewerbegebiet Hochbrück. Da das Hauptgebäude die festgesetzte Baugrenze nach Norden um 5 m überschreitet, ohne an die Baulinie anzuschließen, ist eine Befreiung erforderlich.
Beantragt wird die Errichtung eines 4-geschossigen Gebäudes inkl. Müllgebäude mit einer Grundfläche von 2.041 m², einer Geschossfläche von 6.908 m², einer Wandhöhe von 17 m und einem Flachdach. Die Vorgaben des Bebauungsplanes zum Maß der Nutzung (GRZ/GFZ), den Vollgeschossen, der Wandhöhe, der Dachform werden eingehalten. Es müssen für das Prüf- und Verwaltungsgebäude nach den Vorgaben der GaStellV (Garagen- und Stellplatzverordnung) insgesamt 73 Stpl nachgewiesen werden. Anhand der vorgelegten Gesamtermittlung wird deutlich, dass die Stellplätze für den Neubau und den Gesamtbestand (Gesamt 162 Stpl – vorhanden 168 Stpl) nachgewiesen werden können.
Wie vorstehend genannt, überschreitet das Hauptgebäude die nördliche Baugrenze um 5 m. Der Bebauungsplan setzt unter Nr. 4.1 fest, dass die Baugrenze mit Büronutzung überschritten werden kann. Dabei muss an die Baulinie gebaut werden, sonst ist die Baugrenze verbindlich. Da sich in diesem Bereich künftig die Zufahrt für LKW und PKW, sowie Stellplätze befinden wird, ist ein Anbau auf die Baulinie nicht realisierbar. Einer Befreiung kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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715,2 kB
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2
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913,8 kB
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424,9 kB
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