BESCHLUSSVORLAGE - GB II/875/2011
Grunddaten
- Betreff:
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Stellungnahme der Stadt Garching zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ismaning im Rahmen der frühzeitigen Verfahrensbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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31.05.2011
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I. Sachvortrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ismaning hat am 18.11.1010 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des sog. Goldachhofs im Osten des Gemeindegebietes unmittelbar an der Grenze zur Gemeinde Aschheim zu ändern. Der Ismaninger Speichersee sowie die BMW-Teststrecke liegen südlich in rund 1 km Entfernung. Der Änderungsbereich ist umgeben von landwirtschaftlichen Fluren und kleineren Siedlungsteilen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Biogasanlage geschaffen werden. Es soll ein Sondergebiet für diese Nutzung ausgewiesen werden. Der Änderungsbereich beträgt rd. 16,2 ha.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist diese Fläche der Landwirtschaft vorbehalten.
Anlass der Änderung ist, dass die Gemeinde Ismaning als kommunaler Energieversorger die Nutzung regenerativer Energiequellen forciert und bestrebt ist, deren Anteil an der Versorgung kontinuierlich zu steigern.
Daher erwägt die Gemeinde die Errichtung einer Biogasanlage als weiteren Baustein einer nachhaltigen Energieversorgung.
Zur Prüfung der Realisierbarkeit hat die Gemeinde ein Machbarkeitsgutachten in Auftrag gegeben. Darüber hinaus werden die Fragen der Anlagengestaltung und die möglichen Einsatzstoffe sowie Fragen der Erträge untersucht. Nach Möglichkeit sollen die Einsatzstoffe hauptsächlich von landwirtschaftlichen Nutzflächen aus dem Gemeindegebiet (ca. 2.780 ha) kommen.
Die Entwurfsplanung zeigt, dass die denkmalgeschützte Hofanlage erhalten bleiben soll und ein möglicher Standort der für die Biogasanlage notwendigen Gebäude und Anlagenteile auf den Bereich nördlich der Hofstelle konzentriert ist.
Die Biogasanlage soll mit biologischem Material (nachwachsende Rohstoffe, z. B. Mais, Gras u. ä) von örtlichen, auch gemeindeeigenen landwirtschaftlichen Flächen beschickt werden. Der Antransport des Materials sowie der Abtransport der Gärreste erfolgt insbesondere von Westen über das bestehende Straßennetz, vor allem über die Mayerbacherstraße.
Durch den Betrieb der Biogasanlage sowie durch An-und Abtransportvorgänge sind Emissionen, z. B. Gerüche, Lärm, Schadstoffe, auf der Fläche und in deren Umfeld zu erwarten. Art und Umfang der Emissionen werden gutachterlich ermittelt, sobald eine genauere Anlagenkonzeption, inclusive Art und Umfang der Einsatzstoffe, feststeht.
Die Gemeine Ismaning fordert im Rahmen der frühzeitigen Verfahrensbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Stellungnahme, in welchem Umfang bzw. Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB für erforderlich gehalten wird.
Nachdem eine Kooperation mit der örtlichen Landwirtschaft angedacht ist und ca. 60 Betriebe ihr grundsätzliches Interesse signalisiert haben, fordert die Stadt Garching Aussagen über die Auswirkungen auf die Landwirtschaft, Aussagen über die Nachteile, die Monokulturen mit sich bringen sowie Aussagen über die mögliche Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt. Auch negative Auswirkungen durch die Monokulturen auf die Tierwelt sollen in die Untersuchung mit einfließen.
Nachdem das verwendete biologische Material noch nicht abschließend definiert ist, können auch im Rahmen der weiteren Konzeption die Einwände Berücksichtigung finden.
Der Bau-, Planungs- und Umweltauschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass eine weitere Beteiligung am Verfahren gewünscht wird.
Stellungnahme der Stadt Garching:
Nachdem eine Kooperation mit der örtlichen Landwirtschaft angedacht ist und ca. 60 Betriebe ihr grundsätzliches Interesse signalisiert haben, fordert die Stadt Garching Aussagen über die Auswirkungen auf die Landwirtschaft, Aussagen über die Nachteile, die Monokulturen mit sich bringen sowie Aussagen über die mögliche Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt. Auch negative Auswirkungen durch die Monokulturen auf die Tierwelt sollen in die Untersuchung mit einfließen.
Nachdem das verwendete biologische Material noch nicht abschließend definiert ist, können auch im Rahmen der Erarbeitung der Konzeption die Einwände Berücksichtigung finden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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770,5 kB
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