ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/880/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.11.2010 beschlossen, den Flächennutzungsplan entsprechend des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 132 „Südlich des Hüterweges“ und für die Grundstücke Fl. Nrn. 1164 und 1165/4 zu ändern und den Aufstellungsbeschluss für die 44. Flächennutzungsplanänderung „Bebauung südlich des Hüterweges und Verlagerung des Feuerwehrhauses“ zu fassen, da das gesamte Bebauungsplankonzept sowohl dem derzeit rechtskräftigen als auch dem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan sowie auch dem Bebauungsplan Nr. 111 „Alter Ortskern“ widerspricht, da hier Grünfläche und eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ vorgesehen sind.

 

Da nunmehr für die Bebauung am Hüterweg ein neues Bauleitverfahren (Bebauungsplan Nr. 161 „Wohnbebauung zwischen U-Bahnhof-Garching, Ausgang Ost, und Brunnenweg“) iniziiert werden soll, das im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden soll, muss hierfür kein Änderungsverfahren durchgeführt werden. Vielmehr kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst werden.

 

Im Rahmen der 44. Flächennutzungsplanänderung ist somit nur noch die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehrr den künftigen Standort der Feuerwehr an der Schleißheimer Straße auf den Fl. Nrn. 1164 und 1165/4 erforderlich, da der derzeitig rechtsgültige Flächennutzungsplan diesen Bereich als Grünfläche ausweist. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr ist erforderlich, da durch die Überplanung des bisherigen Standorts ein neuer Standtort ausgewiesen werden muss.

 

Die Bezeichnung der 44. Flächennutzungsplanänderung wird deshalb ebenfalls angepasst und erhält folgende Bezeichnung: „Verlagerung des Feuerwehrhauses“.

 

Für die Flächennutzungsplanänderung wurde bereits Herr Strohmayr vom Planungsbüro GSU auf Stundenbasis als besondere Leistung im Rahmen der Flächennutzungsplanneuaufstellung beauftragt.

 

Der Entwurf der 44. Flächennutzungsplanänderung „Verlagerung des Feuerwehrhauses“ mit Begründung und integriertem Umweltbericht (Planstand 24.05.2011) liegt bei und kann für das weitere Verfahren, die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB freigeben werden.

 

 

 

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Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes nur noch für die Verlagerung der Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr weiterzuführen, da für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 161 „Wohnbebauung zwischen U-Bahnhof Garching, Ausgang Ost, und Brunnenweg“ der Flächennutzungsplan lediglich im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen ist. Die 44. Flächennutzungsplanänderung erhält die Bezeichnung „Verlagerung des Feuerwehrhauses“.

 

Desweitern beschließt der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, dem Stadtrat zu empfehlen, den beiliegenden Entwurf der 44. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Integriertem Umweltbericht (Planstand 24.05.2011) für die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB freizugeben.

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Anlagen

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