ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/885/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Innere Mission München beantragt mit Schreiben vom 17.05.2011 eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Heilpädagogischen Tagesstätte auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1884/81, Enzinanstr. 9, Gem. Garching.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 120 Untere Strassäcker. Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet mit der besonderen Zweckbestimmung “Sozialen Zwecken dienendes Gebäude (Kindergarten)“, 3 Vollgeschosse, eine Grundfläche von 200 m², sowie einen Bauraum mittels Baugrenzen fest.

 

Nach der vorliegenden Betriebsbeschreibung ist die Errichtung einer Heilpädagogischen Tagesstätte mit 2 Gruppen je 9 Kinder im Vorschulalter und 3 Gruppen je 9 Kinder im Grundschulalter geplant. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden hinsichtlich der Nutzungsart, der Grundfläche und der Vollgeschosse eingehalten. Es werden folgende Befreiungen benötigt:

  • Überschreitung der südlichen und östlichen Baugrenze um 0,95 m bzw. 1,15 m mit einem Fluchtbalkon als 2. Rettungsweg vom 2. OG ins EG,
  • Flachdach statt Sattel- oder Pultdach, da eine aufgeständerte Photovoltaikanlage errichtet werden soll,
  • Überschreitung der zulässigen Wandhöhe von max. 8,45 m bei 3-geschossiger Bebauung um ca. 0,30 m,
  • Errichtung von 2 Geräteschuppen mit einer Grundfläche von jeweils 11,25 m² an der östlichen Grundstücksgrenze,
  • Errichtung von 3 offenen Stellplätzen und 2 Carports im süd-westlichen Bereich des Grundstücks.

 

Befreiungen für die Errichtung eines Flachdaches und r die Überschreitung der zulässigen Wandhöhe um 0,30 m bei 3-geschossiger Bebauung wurden bereits beim nördlich gelegenen Grundstück, Enzianstr. 7, und bei Errichtung der Wohnblöcke Mitterweg 19-23 erteilt.

 

r die Errichtung der beiden Geräteschuppen an der östlichen Grundstücksgrenze und die Überschreitung der zulässigen Grundfläche von max. 6 m² erscheint eine Befreiung vertretbar, da der Bebauungsplan r das Grundstück keine Standorte festlegt, bereits Befreiungen hinsichtlich der Anordnung von Gerätehäuschen außerhalb der Bauräume erteilt wurden und eine Tagesstätte hier sicherlich einen größeren Flächenbedarf als ein Wohnhaus hat. Die Vorgaben zur traufseitigen Wandhöhe von max. 1,80 m und der Dachform sind einzuhalten.

 

Die Überschreitung der Baugrenzen nach Süden und Osten mit dem 2. Rettungsweg erscheint ebenfalls vertretbar, da diese Lösung anhand der Raumaufteilung die kürzesten Wege bedeutet. Eine Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ist bei einem Abstand von 6,79 m zur östlichen Grundstücksgrenze nicht ersichtlich. Der Antragsteller wird zudem die Nachbarbeteiligung der östlich angrenzenden Grundstücke noch durchführen.

 

Nach den Nebenbestimmungen des Grundstückstausches mit der Stadt Garching waren insgesamt 5 Stellplätze nachzuweisen. Da der Bebauungsplan keine Stellplatzfläche auf dem Grundstück festsetzt und die Anordnung am bestehenden Wendehammer im süd-westlichen Bereich städtebaulich vertretbar erscheint, kann der Befreiung zugestimmt werden.

 

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Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt das Einvernehmen zum Bauantrag der Inneren Mission München zur Errichtung einer Heilpädagogischen Tagesstätte auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1884/81, Enzianstr. 9, und zu den genannten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 120 Untere Strassäcker zu erteilen.

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Anlagen

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