BESCHLUSSVORLAGE - GB I/185/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die vereinfachte Umlegung "Mitterweg" - Festsetzung der neuen Grenzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
05.07.2011
|
I. Sachvortrag:
Im Bereich des Baugebietes „Untere Straßäcker“ wurde in den Grundstückskaufverträgen der Stadt Garching b. München mit den jeweiligen Käufern vereinbart, dass der Käufer einem etwa erforderlichen Grenzregelungsverfahren nach den §§ 80 ff. BauGB zustimmt und sich verpflichtet, bei etwa erforderlichen Grundabtretungen mitzuwirken. Das vereinfachte Umlegungsverfahren ersetzt das Grenzregelungsverfahren. Die Schlussvermessung im Baugebiet „Untere Straßäcker“ wurde in drei Teilbereichen durchgeführt. Für den mit „Untere Straßäcker I“ bezeichneten ersten Teilbereich wurde der Beschluss über die vereinfachte Umlegung am 08.03.2007 gefasst, für den zweiten Teilbereich „Untere Straßäcker II“ am 20.01.2009. Für den letzten Teilbereich wurde nun die Schlussvermessung „Untere Straßäcker III“ bzw. „Mitterweg“ durchgeführt.
Nachdem die Erörterung mit den Eigentümern erfolgt ist, sind gemäß § 82 BauGB die neuen Grenzen festzulegen. Geldleistungen sind auf Grund der vertraglichen Vereinbarungen keine zu leisten.
Grundlage für die vereinfachte Umlegung ist das durch die Schlussvermessung ermittelte Vermessungsergebnis des Vermessungsamtes. Auf dieses wird verwiesen. Bestandteil des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung ist das Verzeichnis zur vereinfachten Umlegung, sowie die Karten über den alten und den neuen Bestand. Die vereinfachte Umlegung führt die Bezeichnung „Mitterweg“.
Die Verwaltung schlägt vor, folgendes zu beschließen:
- Die in der Anlage zum Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Mitterweg“, Gemarkung Garching b. München, ausgewiesenen neuen Grenzen festzusetzen.
- Eine Neuordnung von Dienstbarkeiten, Grundpfandrechten und Baulasten (§ 82 Abs. 1 BauGB) ist nicht erforderlich.
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt beschließt
- Die in der Anlage zum Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Mitterweg“, Gemarkung Garching b. München, ausgewiesenen neuen Grenzen festzusetzen.
- Eine Neuordnung von Dienstbarkeiten, Grundpfandrechten und Baulasten (§ 82 Abs. 1 BauGB) ist nicht erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
365,6 kB
|
