ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/900/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die MKU-Rekultivierung GmbH beantragt mit Schreiben vom 05.05.2011 beim Landratsamt München die Verlängerung der besehenden Genehmigung Kellerer/Haase zum Kiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1736, Gem. Garching. Der Antrag wurde vom Landratsamt München an die Stadt Garching weitergeleitet und ging am 31.05.2011 ein.

 

Mit Bescheid des Landratsamtes vom 21.03.2007 wurde die Abbaugenehmigung befristet bis 31.12.2011 erteilt, die Rekultivierung musste demnach bis 31.12.2013 fertiggestellt sein. Ziel war den, nach Abbau durch die Fa. Strebel in den 80er Jahren, noch verbleibenden Kiesrest endgültig abzubauen um die Kiesgrube anschließend zu rekultivieren.

 

Die MKU-Rekultivierung beantragt nun die Genehmigung für den Kiesabbau bis 31.12.2015, und für die Verfüllung und Rekultivierung bis 31.12.2019 zu verlängern. Zur Antragsbegründung wird vorgebracht:

Die MKU hat das Grundstück seit Juli 2009 gepachtet und nach den vorbereitenden Maßnahmen im Juni 2010 mit dem Abbau begonnen. Pro Jahr wird von einer realistischen Verkaufsmenge von 20.000m³ ausgegangen, was nach den Daten der Vermessung eine restliche Abbaudauer von ca. 3,5 Jahren bedeuten würde. Anhand der Daten für die Verfüllung einer ähnlichen Kiesgrube in Eching wird eine jährliche Verfüllmenge von ca. 50.000m³ prognostiziert, was weitere ca. 4 Jahre in Anspruch nehmen würde.

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, die Zulässigkeit bemisst sich nach § 35 BauGB. Es handelt sich um kein Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB, das Vorhaben kann somit im Einzelfall zugelassen werden, wenn dessen Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist (§ 35 Abs. 2 BauGB).

 

Über das Vorhaben wurde im Rahmen der ursprünglichen Genehmigung in der Sitzung des Ausschussesr Bauanträge vom 20.07.2005 beraten. Dem Vorhaben wurde damals zugestimmt, unter Maßgabe, dass die Wiederverfüllung und Rekultivierung im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt wird und erste Maßnahmen bereits während des Abbaubetriebes stattfinden. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde muss die Wiederverfüllung so erfolgen, dass eine gute Anpflanzung von Magerrasen möglich ist und die Rekultivierung in Richtung Heide gelenkt wird.

 

Bereits im Jahre 2005 bestanden von Seiten der Stadt Garching und der Unteren Naturschutzbehörde Bedenken gegen das Vorhaben, da hierdurch massive Eingriffe in kartierte und geschützte Biotope und gesetzlich geschützte Vegetationsbestände auf dem Grundstück vorgenommen werden würden und die Beeinträchtigungen nicht ausgeglichen werden könnten. Nach einer entsprechenden Umplanung und Erweiterung der Ausgleichsmaßnahmen, bei der vorstehenden Punkte berücksichtigt wurden, wurde dem Vorhaben letztlich zugestimmt. Es sollte aber sichergestellt sein, dass Abbau und Rekultivierung möglichst zeitnah durchgeführt werden, darum auch die o.g. Auflage bei der Zustimmung vom 20.07.2005 und die mit dem Antragsteller abgesprochene Befristung. Durch die nun beantragte Verlängerung würde die Rekultivierung frühestens Ende 2019 abgeschlossen sein. Der ngerfristige  Eingriff in Natur und Landschaft wird, da sich in der Nähe auch festgesetzte Naturschutzgebiete befinden, von Seiten der Stadt Garching nicht berwortet.

 

Weiter wurde hinsichtlich einer gesicherten Erschließung im Genehmigungsbescheid vom 27.03.2007 unter Nr. 4.7.1 festgesetzt, dass eine Erschließung von der westlichen Schmalseite des Grundstücks, Fl.Nr. 1736, über den Weg, Fl.Nr. 1724 T, und die nördliche Schotterstraße, Fl.Nr. 1738 T, zur B13 erfolgt. Vor Beginn der Maßnahme sollte eine Begehung und Zustandsermittlung mit der Stadt Garching durchgeführt werden. Dieser Auflage wurde bislang nicht nachgekommen.

 

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Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das Einvernehmen zur Verlängerung der Genehmigung Kellerer/Haase zum Kiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung nicht zu erteilen.

 

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Anlagen

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