ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/910/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

 

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt München 2, reicht einen Bauantrag zur Errichtung von 30 Ersatzcontainern für die zeitlich befristete Unterbringung von Büroarbeitsplätzen auf dem Gelände der Forschungsneutronenquelle (FRM II), Fl.Nr. 1925, Gem. Garching, ein. Der Antrag wird im Zustimmungsverfahren nach Art. 73 Bayerische Bauordnung (BayBO) behandelt, da die Planung einer Baudienststelle des Freistaates Bayern obliegt. Das Einvernehmen der Stadt Garching ist nach Art. 73 Abs. 1 Satz 3 BayBO erforderlich.

 

Zur Antragsbegründung wird ausgeführt, dass im Zuge des Ansiedlung des Jülich Center of Neutron Science (JCNS) und verstärkt durch die Kooperationsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die Anzahl der Mitarbeiter am FRM II aufgestockt wird. Bis zur Errichtung eines neuen Zentralgebäudes ist es aktuell erforderlich eine Containeranlage mit 30 Containern befristet für ca. 5 Jahre aufzustellen. In die Container werden ca. 40 Mitarbeiter des JCNS und FRM II einziehen. Die Anlage hat eine Grundfläche von ca. 180 m² und umfasst 3 Stockwerke (EG-2.OG), die Erschließung ist über ein innenliegendes Treppenhaus vorgesehen.

 

Der Aufstellungsort südlich des FRM II, auf der Freifläche zwischen Hilfsanlagengebäude und Industriellem Anwenderzentrum, liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Zulässigkeit ergibt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB, es handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben, welches im Einzelfall zugelassen werden kann, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Biotopfläche Nr. 71 ausgewiesen.

 

Die Erschliung ist über die Straße zwischen dem westlich der geplanten Container gelegenen Anwenderzentrum gesichert, eine Zufahrt ist von Norden und Süden möglich. Wie auf dem Lageplan und Luftbild ersichtlich wurden bereits Teile des FRM II und dessen Nebengebäude in der Biotopfläche errichtet. Bei der gewählten Fläche handelt es sich um eine Grün- bzw. Freifläche, die aufgrund des räumlichen Zusammenhangs und der bereits vorhandenen Sparten alternativlos erscheint. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch die zu errichtenden Container ist aus Sicht der Verwaltung nicht erkennbar.

 

Hinsichtlich der Stellplätze werden auf dem Gelände der FRM II insgesamt 14 Stellplätze zusätzlich ausgewiesen. Da es sich bei den o.g. ca. 40 Arbeitsplätzen nicht ausschließlich um zusätzliche, sondern auch um Verlagerung von bestehenden Plätzen handelt, ist dies aus Sicht der Verwaltung ausreichend.

 

Nach Meinung der Verwaltung kann dem Antrag, befristet auf 5 Jahre, zugestimmt werden.

 

Reduzieren

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt das Einvernehmen nach Art. 73 BayBO zum Antrag des Freistaat Bayern auf Errichtung von 30 Ersatzcontainernr die Unterbringung von Büroarbeitsplätzen auf dem Grundstück der Forschungsneutronenquelle, befristet auf 5 Jahre, zu erteilen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...