ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/901/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

 

Es sind aufgrund der genehmigten Kiesgrube Kellerer/Haase und der geplanten Errichtung eines Biomasse-Heizwerkes durch die EWG weitere Straßenbenennungen im nord-westlichen Bereich des Gewerbegebietes Hochbrück notwendig (s. Übersicht Straßenbezeichnungen).

 

Benennung Zufahrt Kiesgrube:

Die Zufahrt zur genehmigten Kiesgrube auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1736, soll gemäß dem Genehmigungsbescheid von der westlichen Grundstücksseite über den dortigen Weg (Fl.Nr. 1724)  zum Schotterweg (Fl.Nr. 1738) und über die Ingolstädter Landstraße zur B13 führen. Wie bereits in der 50. Sitzung des Stadtrates ausgeführt, ist die Erschließung von Süden über die Mallertshofer Stre nicht möglich, da diese ca. auf Höhe der Hs.nr. 11 nur noch für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist.

 

Die Eigentümer/Betreiber der Kiesgrube versuchen bereits seit längerem die Gewerbeanmeldung zu erhalten, was ohne eine Straßenbezeichnung und Hausnummer nicht möglich ist. Das neu zu benennende Teilstück ist ein Teil des bisherigen Mallertshofer Feldwegs. Der Weg ist bereits seit 1988 als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet, die Straßenbaulast liegt bei der Stadt Garching. Daran ändert auch die Neu- bzw. Umbenennung nichts.

 

Der Ortschronist, Herr Dr. Müller, wurde um Namensvorschläge gebeten. Von ihm wird die Bezeichnung Am Gefild“ vorgeschlagen. Zur Begründung wird auf den Protokollauszug der 50. Sitzung vom 25.05.2011 verwiesen.

 

Es wurde weiter vom Gremium angeregt, die bisher mit Ingolstädter Landstraße 92-96 bezeichneten Grundstücke nördlich des Schotterweges mit einzubeziehen und so den nord-westlichen Bereich von Hochbrück neu zu ordnen. Nach Art. 52 BayStrWG (Bayerisches Straßen- und Wegegesetz) sollte hierbei eine Anhörung durchgeführt werden, um dem Anspruch der Anwohner auf eine ermessensfehlerfreie Abwägung gerecht zu werden.

 

Im Rahmen der Anhörung wurde von den Anwohnern schwerpunktmäßig vorgebracht:

 

  • Eine Umbenennung für nicht notwendig erachtet, da die jetzige Zufahrt bereits seit langem zur Ingolstädter Landstraße gehöre.

 

  • Zudem sollte ein Straßenname gewählt werden, der einen Bezug zur Gebiets- bzw. Flurbezeichnung (= Mallertshofen) aufweist.

 

  • Es wurde nachgefragt, wie eine Regulierung der entstehenden Kosten (z.B. Ausweisänderung, Änderung Kfz-Papiere, Änderung Finanzamt, etc.) geplant sei.

 

  • Es wurde angeregt, ob es nicht zweckmäßig wäre, erst ab dem Abzweig zu den o.g. Grundstücken die Straßenbezeichnung zu ändern. Dies würde für die Anwohner keine zutzlichen Kosten bedeuten. Alternativ könnte auch eine weitere Hausnummer der Ingolstädter Landstraße vergeben werden.

 

Nach der gängigen Rechtsprechung verfügt die Gemeinde bei der Entscheidung über das Ob und Wie der Benennung bzw. Umbenennung von Straßen einen weiten Gestaltungsspielraum. Das Interesse der Anwohner an schönen, passenden oder althergebrachten Straßennamen ist kein rechtlicher Gesichtspunkt. Ebenso wenig gehören gewerbliche oder monetäre Interessen hierzu. Straßennamen sollen eine sichere Orientierung, ohne die Gefahr von Verwechslungen ermöglichen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte hier keine Straßenbezeichnung, die sich am früheren Ort Mallertshofen orientiert vergeben werden, da die Verwechslungsgefahr mit der Mallertshofener Straße (über die eine Zufahrt nicht möglich ist) sehr hoch ist.

 

Nach Art. 52 BayStrWG hat eine Straßenbenennung zudem vornehmlich ordnende Funktion, um das Auffinden der anliegenden Gebäude zu ermöglichen. Es sollte demnach auch darauf verzichtet werden der Kiesgrube eine weitere Hausnummer der Ingolstädter Landstraße zu geben, da ein Auffinden dann fast unmöglich wäre. Es wäre nach Auffassung der Verwaltung aufgrund der o.g. Ordnungsfunktion zudem unzweckmäßig und irreführend einem Kiesweg die Bezeichnung “Landstraße“ zu geben.

 

Die Zufahrt zu den Grundstücken der beteiligten Anwohner hat (entgegen deren Auffassung und obwohl entsprechende Hausnummern existieren) nie die Bezeichnung Ingolstädter Landstraße gehrt und den Kiesweg als Landstraße zu bezeichnen wäre, wie vorstehend ausgehrt, unzweckmäßig. Aus der Eintragungsverfügung der Widmung geht anhand der eingetragenen Fl.Nrn. eindeutig hervor, dass die Zufahrt zu den Grundstücken Ingolstädter Landstraße 92 - 96 zum gewidmeten Weg Mallertshofer Feldweg“ gert. Demnach sollte dem Vorschlag, erst nach dem Abzweig zu den Wohngrundstücken eine Umbenennung durchzuhren, nicht zugestimmt werden. Es müsste dann noch eine weitere Straßenbenennung für einen Teilbereich des Kieswegs vergeben werden, was der Ordnungsfunktion nicht Rechnung trägt.

 

Aus der Begründung zur Namensfindung von Hr. Dr. Müller ist zu entnehmen, dass sich die Bezeichnung an der traditionellen Landschaftsbezeichnung der offenen Heidelandschaft im Münchner Norden orientiert.

 

 

Zufahrt Biomasse-Heizwerk:

Aus gegebenem Anlass ist die Zufahrt zum geplanten Biomasse-Heizwerk der EWG auf den Fl.Nrn. 1680, 1680/1 zu benennen. Die Erschließung erfolgt von Süden über die bestehende Carl-von-Linde-Straße und anschließend weiter nach Norden bis zur östlichen Seite der o.g. Grundstücke.

 

Auch hier wurde der Ortschronist um Vorschläge gebeten. In Übereinstimmung mit der Verwaltung wird von Dr. Müller vorgeschlagen den bisherigen Namen Carl-von-Linde-Straße“ weiter zu führen. Der Bereich der Straßenbenennung führt vom bisherigen Ende der Carl-von-Linde-Straße bis auf Höhe der rdlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1682 nftig weiter.

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Der Stadtrat beschließt folgende Straßennamen:

 

  1. Die Zufahrt zur Kiesgrube ab dem Abzweig der Ingolstädter Landstraße auf der Fl.Nrn. 1738/1, 1738, 1723 T, 1724 T, bis zur westlichen Schmalseite der Kiesgrube wird als Am Gefild“ benannt.

Ebenso wird die Zufahrt zu den Grundstücken mit der bisherigen Bezeichnung Ingolstädter Landstr. 92-96 auf den Fl.Nrn. 1723/1, 1723, 1702, als Am Gefild“ benannt.

 

 

  1. Die Zufahrt zum Biomasse-Heizwerk über die Fl.Nr. 1697 wird bis zur Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1682 als Carl-von-Linde-Straße“ benannt.

 

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Anlagen

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