ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/917/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.05.2011 der Stellungnahme zur Errichtung und Betrieb obiger Anlage im Rahmen der Anhörung Träger öffentlicher Belange zugestimmt.

 

Ursprünglich sollte in Hochbrück auf insgesamt vier Grundstücken in der Gemarkung Garching b.nchen ein Biomasse-Heizwerk geplant und errichtet werden. Ein Teilgrundstück eines der vier Grundstücke ist im Eigentum einer Garchinger Familie. Ursprünglich wollte die Garchinger Familie das Teilgrundstück an einen Gesellschafter der EWG verkaufen. Hierüber existiert eine von beiden Parteien unterzeichnete Erklärung. Diese Erklärung wurde von der Garchinger Familie zurückgezogen. Das Grundstück steht nicht mehr zum Verkauf bereit. Dieser Umstand führt zu einer Umplanung des Biomasse-Heizwerk-Vorhabens.

 

Die angepassten Antragsunterlagen werden derzeit erarbeitet und Ende Juli bei der Regierung von Oberbayern zur Genehmigung eingereicht. Die Anhörung Träger öffentlicher Belange fällt somit in die sitzungsfreie Zeit des Stadtrates. Um keine weiteren Verzögerungen zu erhalten, schlägt die Verwaltung vor, vorab die Zustimmung zu erteilen.

Die bisherige Planung bezog sich in den Fl.-Nr.-Angaben auf die Nummer 1680. Die Vermessung über die Teilung des Grundstückes ist nun erfolgt. Das die Planung betreffende Grundstück hat die Fl-Nr. 1680/6 vom Vermessungsamt zugewiesen bekommen.

 

Die technische Konzeption sowie die Gebäude des Biomasseheizwerkes bleiben unverändert. Daher geht der Sachvortrag nur auf die durch die Umplanung bedingten Änderungen ein. Der Sachvortrag sowie die Beschlussfassung vom 25.05.2011 sind Bestandteil der Stellungnahme der Stadt Garching im Rahmen der Anhörung Träger öffentlicher Belange, die die Regierung von Oberbayern auf Grund der Umplanung noch einmal durchführen wird. Dies umfasst auch die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn nach § 8 a BImSchG. Auch die bauplanungsrechtliche Stellungnahme mit den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB zur Festsetzung der Wandhöhe wird aufrecht erhalten.

 

Das Biomasseheizwerk und die Holzanlieferungshalle werden um ca. 60 m nach Osten verschoben. Neben der Überarbeitung der Planunterlagen müssen die Gutachten zum Schallschutz, Immissionsschutzgutachten sowie zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung angepasst werden.

Die Immissionsquelle wird um 60 m verschoben. Die Ergebnisse des überarbeiteten Schallschutzgutachtens liegen vor. Danach ergeben sich für die festgelegten Immissionsorte gegenüber dem alten Gutachten keine nachteiligen Veränderungen, bei einem Immissionsort ergibt sich eine Verbesserung. Um die Einhaltung der Grenzwerte für die angrenzende Wohnnutzung abschließend Rechnung zu tragen, ist ein weiterer Immissionsort in das Gutachten mit aufgenommen worden. Auch an diesem werden die Grenzwerte eingehalten.

 

Auch das Gutachten zum Immissionsschutz liegt vor. Danach ergeben sich keine Änderungen bei den diffusen Emissionen / Immissionen. Diese Aussage bildet die Grundlage für die Überarbeitung der Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass durch die 60 m Verschiebung, die das Heizwerk nach Osten rückt, keine negativen Auswirkungen für das FFH-Gebiet zu befürchten sind. Auch dieser Nachweis konnte erbracht werden.

 

Der Lageplan Planung Außenanlagen mit Baugrenzen Bebauungsplan ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

 

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Der Stadtrat beschließt, dem Vorhaben der Energie-Wende-Garching GmbH & Co. LG für die Errichtung und den Betrieb eines Biomasseheizwerkes auf den Grundstücken Fl-Nr. 1680/6, 1680/1, 1681 und 1682 Gemarkung Garching zuzustimmen und das bauplanungsrechtliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Die Befreiung von den Festsetzungen der Wandhöhe sowie die Befreiung von der Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB wird erteilt.

 

Der Lageplan Planung Außenanlagen mit Baugrenzen Bebauungsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Anlagen

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