BESCHLUSSVORLAGE - GB II/923/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 07.07.2011 - Anträge WHG - Finanzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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19.07.2011
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I. Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 07.07.2011 stellt die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Anträge:
- Antrag:
„Dem Stadtrat wird der aktuelle Kostenstand, aufgeschlüsselt nach den wichtigsten Posten und dem jeweiligen Anteil der Stadt Garching, bekannt gegeben.“
- Dringlichkeitsantrag:
„Die Bürgermeisterin wird zur Sicherung der finanziellen Interessen der Stadt Garching beauftragt unverzüglich in der Zweckverbandsversammlung bzw. dem zuständigen Ausschuss zu beantragen, dass ein Projektsteuerer zur begleitenden Abwicklung der weiteren Planung und Ausführung des Gymnasiumsneubaus beauftragt wird.“
- Antrag:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt künftig über wesentliche Kostensteigerungen beim Neubau des Gymnasiums dem Stadtrat bei Bekanntwerden zu berichten.
Die Begründungen zu den Anträgen werden nicht mehr zitiert, da der Antrag als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt ist.
Zum 1. Antrag:
Der aktuelle Kostenstand, aufgeschlüsselt nach den wichtigsten Posten und dem Anteil der Stadt Garching kann aus Sicht der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
Zum 2. (Dringlichkeits)- Antrag:
Zum Thema Projektsteuerung hat sich der Zweckverband bereits in seiner Sitzung am 26.01.2011 beraten und einen Beschluss gefasst.
Grundsätzliche Anmerkungen zum Thema Projektsteuerung:
Für ein Projekt dieser Komplexität und Größenordnung ist eine Projektsteuerung erforderlich, da für die Wahrung und Umsetzung der Bauherrenaufgaben Fach- und Entscheidungskompetenz erforderlich ist.
Diese Leistung kann entweder durch das Bauamt oder durch einen externen Projektsteuerer
erbracht werden. Wichtig wäre in jedem Fall, dass das Vertrauensverhältnis zwischen den
politischen Entscheidungsträgern und der Projektleitung des Bauherrn gegeben ist.
Im gegenständlichen Projekt erscheint dies auf Grund der Vielstimmigkeit keine einfache
Aufgabe, ob sie jedoch mit einem externen Projektsteuerer leichter wird, ist unseres Erachtens unsicher.
In jedem Fall würde die Einschaltung eines Projektsteuerers in dieser Planungsphase den
Terminplan in Frage stellen (VOF Verfahren mind. ½ Jahr), es sei denn, er würde erst für die
Ausführungsphase bestellt. (Die Nebenkostenansätze wären deutlich zu korrigieren (somit auch Gesamtkosten).
Die Verwaltung der Stadt Garching kann die anstehenden Bauherrenfunktionen bis Erstellen der Genehmigungsplanung koordinieren und dem Zweckverband gegenüber dokumentieren und vertreten.
Es ist vorstellbar, dass zur Projektstufe Ausführungsvorbereitung und dann zur Ausführung und Projektabschluss ein sachkundiger Projektsteuerer die Ausführungsplanung sowie die Vorbereitung der Vergabe und Ausführung im Hinblick auf Qualitäts- und Kostenkontrolle sowie die notwendigen Anpassungsmaßnahmen überwacht.
Bei der Verwaltung der Stadt Garching sind schon etliche Bewerbungen für diese Leistungen eingegangen. Wir werden geeignete Bewerber auffordern uns Angebote vorzulegen, die dann dem Zweckverband zur Entscheidung vorgelegt werden. Bei Überschreiten des Schwellenwertes für Dienstleistungsaufträge von 193.000 € müssen diese Leistungen jedoch in einem VOF-Verfahren vergeben werden.
Eine Beauftragung nach dem Leistungsbild, wie dem Antrag beigefügt, würde ein VOF-Verfahren nach sich ziehen, da der Schwellenwert von 193.000€ deutlich überschritten würde.
Wenn die Verwaltung dazu vom Zweckverband den Auftrag erhält, kann der Zeitplan nicht mehr eingehalten werden. Es bestünde dann die Gefahr, dass sich die Baufertigstellung um 1 Jahr verschiebt und damit ca. 1,2 Mio. EURO Mehrkosten für die Containermiete fällig werden.
Aufgrund des enormen Zeitdruckes, der für dieses Bauvorhaben besteht, fasste der Zweckverband folgenden Beschluss:
„Ab Ausführungsplanung/ Vorbereitung der Vergabe soll ein Projektsteuerer beauftragt werden.
Die Festlegung der Kompetenzen erfolgt in einer späteren Sitzung.“
Wie bereits oben beschrieben, sollte ein Projektsteuerer für die Ausführungsvorbereitung und dann zur Ausführung und Projektabschluss hinzugezogen werden. Ansonsten kann der Zeitplan (Fertigstellung Eingabeplan bis Ende August, Ausführungsplanung im Herbst, Ausschreibung zum Jahresende, Baubeginn Frühjahr 2012) nicht gehalten werden.
Zum 3. Antrag:
Aus Sicht der Verwaltung empfiehlt es sich, den Stadtrat über wesentliche Kostensteigerungen beim Neubau des Gymnasiums dem Stadtrat zu berichten.
Beschluss-Antrag zu Antrag 1:
„Der Stadtrat nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, den aktuellen Kostenstand nach den wichtigsten Posten und dem Anteil der Stadt Garching bekannt zu geben.“
Beschluss-Antrag zu Antrag 2:
„Der Stadtrat nimmt den Dringlichkeits-Antrag zur Kenntnis. Aufgrund des Sachverhaltes ist keine Dringlichkeit gegeben. Der Zweckverband hat sich mit dem Thema Projektsteuerung bereits befasst. Die 1. Bürgermeisterin wird beauftragt, den Stadtrat über die weiteren Entscheidungen des Zweckverbandes hinsichtlich der Hinzuziehung eines Projektsteuerers zu informieren.“
Beschluss-Antrag zu Antrag 3:
„Der Stadtrat nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, die 1. Bürgermeisterin zu beauftragen, dem Stadtrat über wesentliche Kostensteigerungen zu berichten.“
