BESCHLUSSVORLAGE - GB II/930/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme Herr Wankner zum Antrag der MKU-Rekultivierung GmbH auf Verlängerung der Genehmigung zum Kiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1736, Gem. Garching.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
13.09.2011
|
I. Sachvortrag:
Die MKU-Rekultivierung GmbH beantragte die Verlängerung der Genehmigung zum Kiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung auf dem Gelände der Kiesgrube Haase/Kellerer, Fl.Nr. 1736, Gem. Garching. Über den Antrag wurde in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 05.07.2011 beraten, es wurde einstimmig entschieden dem Antrag nicht zuzustimmen.
Mit Schreiben vom 14.07.2011 nimmt Hr. Wankner, Büro Wankner und Fischer, Eching, als Verfasser der Bauantragsunterlagen der damaligen Kiesgrube Haase/Kellerer hierzu Stellung (Schreiben liegt in Anlage bei). Er führt aus, dass vor dem Kiesabbau und der Wiederverfüllung erst die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden mussten und Hr. Kellerer eine entsprechende Firma für Abbau und Rekultivierung finden musste. Die Firma MKU konnte damit erst 2010 mit dem Abbau beginnen, was bei Erteilung der Genehmigung am 21.03.2007 nicht absehbar war. Nach seinen Ausführungen würde sich damit die Abbau- und Rekultivierungszeit nicht verlängern, diese würde sich durch den verspäteten Abbaubeginn nur verschieben.
Zur Beschlussfassung über den Antrag der MKU-Rekultivierung wird auf den Protokollauszug des 43. Sitzung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses vom 05.07.2011 verwiesen.
Bei Antragstellung 2005 wurde von einer Abbauzeit von ca. 4 Jahren ausgegangen, die vom Landratsamt festgesetzte Befristung war daher für einen vollständigen Abbau realistisch. Aus Sicht der Verwaltung sind im Schreiben von Hr. Wankner keine Argumente, die eine geänderte Beschlussfassung notwendig machen würden, aufgeführt. Die Vermeidung weiterer, längerfristiger Eingriffe in Natur und Landschaft wird von der Verwaltung als besonders schutzwürdig erachtet.
Der Geschäftsführer der Fa. MKU-Rekultivierung, Herr Dipl. Ing. Lüngen, ist zur Sitzung anwesend und steht für Fragen bzw. für weitere Erläuterungen zu Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
578 kB
|
