BESCHLUSSVORLAGE - GB II/932/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinde Ismaning - Bebauungsplan Nr. 137 "Biogasanlage Goldachhof"; frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und 12. Flächennutzungsplanänderung; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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13.09.2011
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I. Sachvortrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ismaning hat in der öffentlichen Sitzung am 18.11.2010 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des sog. Goldachhofes im Osten des Gemeindegebietes unmittelbar an der Grenze zur Gemeinde Aschheim zu ändern. Zudem sind der Ismaninger Speichersee sowie die BMW-Teststrecke südlich in rund 1 km von diesem Bereich entfernt. Das Gebiet ist umgeben von landwirtschaftlichen Fluren und kleineren Siedlungsteilen. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Ismaning am 07.04.2011 wurde des Weiteren beschlossen, das Bebauungsplanverfahren hierfür im Parallelverfahren durchzuführen.
Die Stadt Garching b. München wird im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) und im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beteiligt. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet in beiden Fällen am 16.09.2011. Da eine Fristverlängerung seitens der Gemeinde Ismaning nicht möglich ist, können sowohl die Flächennutzungsplanänderung als auch der Bebauungsplan der Gemeinde Ismaning nur dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vorgelegt werden.
Anlass der Änderung ist, dass die Gemeinde Ismaning als kommunaler Energieversorger die Nutzung regenerativer Energiequellen forciert und bestrebt ist, deren Anteil an der Versorgung kontinuierlich zu steigern. Gegenstand der Planung ist nun eine Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von 1,5 MW zu errichten. Diese soll Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen produzieren und es mittels Blockheizkraftwerken direkt verwerten. In der Biogasanlage sollen nachwachsende Rohstoffe nach Möglichkeit von landwirtschaftlichen Nutzflächen aus dem Gemeindegebiet (ca. 2.780 ha) kommen. Hier ist eine Kooperation mit der örtlichen Landwirtschaft angedacht (ca. 60 Betriebe haben grundsätzlich Interesse). Außerdem sollen, in geringerem Umfang, auch nicht-überwachungsbedürftige Abfälle (z. B. kommunaler Grasschnitt, Kartoffel- und Krautreste) zum Einsatz kommen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Biogasanlage Goldachhof“ und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Biogasanlage geschaffen werden. Der Änderungsbereich wird als Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Biogasanlage“ dargestellt. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist diese Fläche als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die Verkehrserschließung erfolgt hauptsächlich über die bestehende Mayerbachstraße. Der Änderungsbereich weist eine Größe von rd. 4,5 ha auf.
Zur Prüfung der Realisierbarkeit der Biogasanlage hat die Gemeinde eine „Standortbezogene Voruntersuchung“ erstellen lassen, die u. a. die Standortbedingungen im Änderungsbereich, z. B. Fragen der Bodenbeschaffenheit und der Wasserverhältnisse, untersucht. Darüber hinaus wurden Fragen der Anlagengestaltung, mögliche Einsatzstoffe sowie Fragen der Erträge und Dimensionierung behandelt.
Die Stadt Garching wurde bereits zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen der 12. Flächennutzungsplanänderung gehört. Die Stadt Garching nahm damals folgend Stellung:
„Nachdem eine Kooperation mit der örtlichen Landwirtschaft angedacht ist und ca. 60 Betriebe ihr grundsätzliches Interesse signalisiert haben, fordert die Stadt Garching Aussagen über die Auswirkungen auf die Landwirtschaft, Aussagen über die Nachteile, die Monokulturen mit sich bringen sowie Aussagen über die mögliche Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt. Auch negative Auswirkungen durch die Monokulturen auf die Tierwelt sollen in die Untersuchung mit einfließen.
Nachdem das verwendete biologische Material noch nicht abschließend definiert ist, können auch im Rahmen der Erarbeitung der Konzeption die Einwände Berücksichtigung finden.“
Diese Aussagen wurden im der „Standortbezogenen Voruntersuchung“ geklärt bzw. vervollständigt.
Nach Auffassung der Verwaltung werden aus diesem Grund die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching durch die 12. Flächennutzungsplanänderung bzw. den Bebauungsplan Nr. 137 „Biogasanlage Goldachhof“ nicht berührt. Es wird daher empfohlen, im Rahmen der Beteiligungsverfahren von einer Äußerung abzusehen. Außerdem wird empfohlen, auch von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen an den Bauleitentwürfen ergeben.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 137 und im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bezüglich der 12. Flächennutzungsplanänderung von einer Äußerung abzusehen, da die wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Stadt Garching durch den Bebauungsplan Nr. 137 sowie der 12. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Ismaning nicht berührt werden.
Des Weiteren wird beschlossen, auch von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, soweit sich keine maßgeblichen Änderungen an den Bauleitentwürfen ergeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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