BESCHLUSSVORLAGE - GB II/937/2011
Grunddaten
- Betreff:
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Errichtung eines Verkaufsshops der Ludwig Riedmair GmbH auf dem Gelände TU München, Fl.Nr. 1900, nähe Boltzmannstr. 11, Gem. Garching.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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13.09.2011
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I. Sachvortrag:
Die Ludwig Riedmair GmbH beantragt eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Backshops auf dem Gelände der TU München, Fl.Nr. 1900, in der Nähe des ZIMT - Zentralinstitut für Medizintechnik, Boltzmannstraße 11.
Der Bereich der TU München ist planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 BauGB anzusehen, die Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich somit nach § 35 Abs. 2 BauGB. Hiernach kann ein Vorhaben zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben soll eine Grundfläche von 7m * 4,87 m (= 34,09m²) und eine Höhe von 3,91m (= 133,29m³) haben. Eine Genehmigungsfreiheit nach Art. 57 BayBO scheidet somit aufgrund des Rauminhalts und der Lage im Außenbereich aus. Das Vorhaben soll vor dem ZIMT, welches sich zwischen den Fakultäten für Maschinenbau und Mathematik/Informatik befindet, errichtet werden. In diesem Bereich sind, wie auf dem beiliegenden Luftbild ersichtlich, Stellplätze angeordnet. Durch den Container der Bäckerei würden 2 Stellplätze verloren gehen, was angesichts der schwierigen Versorgungslage auf dem Campus der TU München aus Sicht der Verwaltung hinnehmbar wäre. Es befinden sich entlang der Boltzmannstraße nach Süden bis zur Fakultät Mathematik/Informatik noch genügend weitere Stellplätze.
Es würde sich nur um eine zeitlich befristete Aufstellung handeln, da mit Abschluss der Planungen zur Umgestaltung des zentralen Campusbereiches solche Versorgungsstätten künftig dort beheimatet sein werden. Ein Mietvertrag zwischen der TU München und der Bäckerei Riedmair mit einer Gültigkeit von zunächst 3 Jahren wurde bereits geschlossen.
Da nicht ersichtlich ist, dass öffentliche Belange beeinträchtigt werden, und die Erschließung über die Boltzmannstraße gesichert ist, kann nach Auffassung der Verwaltung dem Bauantrag zugestimmt werden.
In diesem Zusammenhang möchte die Verwaltung darauf hinweisen, dass noch 2 weitere kleinere Versorgungsstände in diesem Bereich geplant sind. Diese sollen sich vor den beiden im Luftbild ersichtlichen Grüninseln neben dem Bäckereicontainer befinden. Weitere Stellflächen gehen dadurch nicht verloren. Aufgrund der identischen Ausgangslage sollte die Verwaltung ermächtigt werden, im Falle eines Bauantrages das gemeindliche Einvernehmen im Verwaltungsweg zu erteilen.
Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt das Einvernehmen zum Bauantrag der Ludwig Riedmair GmbH auf Errichtung einer Verkaufsshops herzustellen.
Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, im Falle eines Bauantrages der im Plan des Staatlichen Bauamtes München 2 enthaltenen beiden weiteren Verkaufsstände, das Einvernehmen im Verwaltungsweg zu erteilen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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