BESCHLUSSVORLAGE - GB II/938/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
cyberTechnologies GmbH - Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans auf einer Teilfläche der Fl. Nr. 1886; Empfehlungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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13.09.2011
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I. Sachvortrag:
CyberTechnologies hat mit Schreiben vom 08.08.2011 bei der Stadt Garching einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt. Die Firma cyberTechnologies GmbH möchte Ihre Firma von Ingolstadt nach Garching verlagern. CyberTechnologies ist Technologieführer für hochpräzise, berührungslose 3D Messsysteme. Die bedienerfreundlichen Systeme werden in der Wissenschaft sowie in der Industrie zur Oberflächenanalyse eingesetzt. Eine Vielzahl großer, internationaler Konzerne, zahlreiche klein- und mittelständische Unternehmen sowie international renommierte Institute bzw. Universitäten vertrauen den Systemen von cyberTechnologies. Für die Weiterentwicklung dieser Technologie benötigt cyberTechnologies die räumliche Nähe zu den Hochschul- und Forschungseinrichtungen am Forschungscampus Garching. Nur durch die enge Kooperation mit Wissenschaft und Forschung kann cyberTechnologies den Technologievorsprung halten bzw. ausbauen. CyberTechnologies hat deshalb mit der TU München bereits einen Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.
Für das Vorhaben hat cyberTechnologies bereits das Grundstück Fl. Nr. 1886 – eine Teilfläche des Sondergebietes Hochschule und Forschung – erworben. CyberTechnologies ist bewusst, dass dieses Vorhaben entsprechend der im Flächennutzungsplan vorgegebenen Art der Nutzung entsprechen muss. Zudem möchte cyberTechnologies auf dem Grundstück weitere Büro- und Forschungsgebäude errichten, die der TU München, Firmen die aus dem GATE ausziehen müssen, sonstigen forschungsnahen Start Ups zur Verfügung gestellt werden. Auch hier zeigt die TU München als auch das Garchinger Gründerzentrum immenses Interesse.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll den Namen Nr. 164 „wissenschafts- und forschungsnahes Gewerbe“ erhalten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem beiliegenden Lageplan dargestellt.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, für eine Teilfläche der Fl. Nr. 1886 einen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Des Weiteren beschließt der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, dem Stadtrat zu empfehlen, den Bebauungsplan Nr. 164 „wissenschafts- und forschungsnahes Gewerbe“ zu nennen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,2 kB
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