BESCHLUSSVORLAGE - B III/251/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushalt 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.09.2011
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I. Sachvortrag:
Hauptgrund für den Nachtragshaushalt sind die Erhöhung der Investitionsumlage an den Zweckverband Staatliches Gymnasium Garching um 1,65 Mio. € sowie geplante Gesellschafterdarlehen der Stadt Garching für die Energie-Wende-Garching GmbH&Co. KG in Höhe von insgesamt 0,7 Mio. € zur Vorfinanzierung des Netzausbaus. Die Darlehen sollen 2012 von der EWG an die Stadt Garching zurückgezahlt werden.
Gemäß Art.68 Abs. 2 Nr. 3 Bay. Gemeindeordnung ist ein Nachtragshaushalt erforderlich, wenn Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen. Das ist mit der geplanten Erhöhung der Investitionsumlage der Fall. Die Erhöhung der Investitionsumlage in Höhe von 1,65 Mio. € ist auch erheblich im Sinne des Art.68 Abs. 2 Nr. 2 GO.
Finanziert werden sollen die Mehrausgaben durch Steuermehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 4,4 Mio. €) und der Grundsteuer B (+ 0,2 Mio. €).
Der Nachtragshaushalt soll vom Stadtrat in der Sitzung am 29.09.2011 beschlossen werden. Somit kann der Nachtragshaushalt nach Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde noch rechtzeitig in Kraft treten.
Der Entwurf des Nachtragshaushaltes 2011 wurde zugestellt. Der wesentliche Inhalt ist dem Vorbericht zu entnehmen. Außerdem werden einige Ansätze den tatsächlichen Einnahmen bzw. Ausgaben angepasst.
Im Nachtragshaushalt ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.
Nach Berücksichtigung sämtlicher Anpassungen der Einnahmen und Ausgaben erhöht sich die Rücklagenzuführung um insgesamt 235.400 €.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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