BESCHLUSSVORLAGE - GB I/198/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Dreifachsporthalle ZEPPELIN-Sportpark; Vereinbarung über die Nutzung des Kletterturms durch den Deutschen Alpenverein, Sektion Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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20.09.2011
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I. Sachvortrag:
Die Stadt Garching hat eine Dreifachsporthalle im ZEPPELIN-Sportpark errichtet und darin auch einen Kletterturm integriert. Die Anlage ist seit Mai diesen Jahres in Betrieb. Da seitens der Stadt das erforderliche Fachpersonal für den Betrieb einer derart gefahrengeneigten Sportart nicht vorhanden ist, wurde der Betrieb der Kletteranlage in die Hand des Deutschen Alpenvereins, Sektion Garching (DAV) gelegt. Die Anlage erfreut sich größter Beliebtheit und ist voll ausgelastet.
Zum Zwecke des Betriebs der Kletteranlage ist eine Nutzungsvereinbarung erforderlich, die die Rechtsverhältnisse zwischen dem DAV und der Stadt Garching regelt. In kooperativer Zusammenarbeit haben beide Parteien eine Vereinbarung erarbeitet, die nun zu genehmigen ist. Der Entwurf ist als Anlage diesem Beschluss beigefügt.
Darin sind im Wesentlichen folgende Regelungen getroffen:
1. Der DAV hat sich mit einer Summe von 25.000,00 € brutto an den Herstellungskosten für den Wandausbau beteiligt und damit einen nicht unerheblichen Beitrag geleistet, um die Anlage bis zur Eröffnung vollständig auszubauen. Dies war auch Grundlage für eine alleinige Nutzung durch den DAV.
2. Der Vertrag eröffnet dem DAV die Nutzung zur Durchführung eines Kletterbetriebes während der Nutzungszeiten. Dabei ist der DAV sowohl für das Öffnen und Schließen der Anlage als auch für den laufenden Kletterbetrieb durch eigenes Personal verantwortlich. Als mögliche Nutzungszeiten wurden festgelegt:
Montag – Freitag 12.00 Uhr – 22.00 Uhr,
Samstag/Sonntag von 8.00 Uhr – 22.00 Uhr.
3. Den Betrieb regelt der Verein durch eine von der Stadt zu genehmigende Nutzungsordnung. Die Nutzung erfolgt sowohl im Vereinstraining als auch im freien Training. Am freien Kletterbetrieb können auch Nichtmitglieder gegen Entgelt teilnehmen.
4. Der DAV betreibt die Kletteranlage als steuerlichen Zweckbetrieb, dessen Einnahme-/Überschussrechnung (E/Ü) die Grundlage für die Ermittlung des Nutzungsentgeltes darstellt.
Ergibt sich aus der jährlichen E/Ü ein Verlust, so ist dieser vom Verein zu tragen. Verluste werden vorgetragen. Ergibt sich dagegen ein Überschuss, so wird dieser zur Hälfte zwischen Stadt und DAV geteilt.
5. Die Reinigung des Bodens erfolgt durch die Stadt und wird dem Verein in Rechnung gestellt. Reinigung und Pflege der Kletterwände obliegt dem DAV: Die Energiekosten trägt die Stadt.
6. § 4 regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien, die sich im Wesentlichen an den Bestimmungen der städt. Benutzungsordnung für die Dreifachsporthalle orientieren.
7. Die Haftung der Stadt Garching ist auf die Betreiberhaftung von Gebäuden gemäß § 836 BGB beschränkt. Eine darüber hinausgehende Haftung für die Kletteranlage und deren Betrieb ist Sache des DAV. Er hat dazu eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu unterhalten.
8. Der Vertrag gilt zunächst bis zum 31.12.2021. Bei einem weitgehend störungsfreien Verlauf verpflichtet sich die Stadt, dem DAV eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses anzubieten. Beide Parteien können diesen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres kündigen, frühestens jedoch zum Ende 2014.
9. Durch eine Kündigung vor dem Jahr 2021 seitens der Stadt entsteht für den Verein ein Anspruch auf teilweise Rückerstattung seiner Investitionen in die Kletteranlage. Die Höhe des Anspruches beträgt für jedes Kalenderjahr, das vor 2021 gekündigt wird, ein Zehntel der Investitionssumme des DAV an der Kletteranlage.
Aus der Sicht der Verwaltung handelt es sich um einen ausgewogenen Vertragsentwurf, der den Interessen beider Parteien gerecht wird. Daher schlägt die Verwaltung vor, diesen Vertragsentwurf zu genehmigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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87,5 kB
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