ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/233/2011-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Fischereiverein Garching e. V. bewirtschaftet den Garchinger See seit vielen Jahren gemäß Art. 30 Abs. 1 Fischereigesetz für Bayern im Auftrag der Stadt Garching. Der Vertrag zwischen der Stadt Garching und dem Fischereiverein wurde erst 2008 um weitere 10 Jahre verlängert.

 

Der Fischereiverein Garching e. V. hat schon seit längerer Zeit den Wunsch, in unmittelbarer Seenähe ein Vereinsheim zu errichten, um die Bewirtschaftung des Sees besser durchführen zu können. Die Stadt Garching signalisierte bereits 2004 die Bereitschaft, eine Teilfläche des städtischen Grunds (Fl. 1814+1815) am Garchinger See südlich des DLRG-Gebäudes zur Verfügung zu stellen.

 

Der Fischereiverein Garching e. V. reichte am 08. März 2005 eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Vereinsheims am Garchinger See ein. Der Ausschuss für Bauanträge beschloss auf seiner Sitzung am 02.06.2005 einstimmig, das nach § 36 Ab. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen im Außenbereich gem. § 35 BauGB zu erteilen.

 

Der Fischereiverein Garching e. V. hat daraufhin in Absprache mit der Stadt Garching den Bauantrag gestellt. Dieser wurde vom Landratsamt München mit Bescheid vom 22.01.2009 genehmigt.

 

In dem geplanten Vereinsheim sind folgende Räumlichkeiten vorgesehen:

  • Im Dachgeschoss:Speicher (Matratzenlager)
  • Im Erdgeschoss:che, Bücherraum, Geräteraum, Putzraum, Duschraum, Herren-WC,

Damen-WC und Vortragsbereich

  • Im Kellergeschoss:Geräteraum (Fischereiequipments,  Arbeitsboote,  Fischnetze, Traktor

mit Anhänger etc.) 

 

In einem separat zugänglichen Anbau werden öffentliche, behindertengerechte Toiletten integriert, die in erster Linie den Bedürfnissen der Badegäste und Spaziergänger am See dienen werden. Diese sollen ganzjährig geöffnet sein und so das vorhandene Sanitärdefizit im Bereich des Freizeit- und Erholungsgeländes am Garchinger See beheben. Bisher gibt es nur in den Sommermonaten einen Toilettencontainer neben der Kleingaststätte. Die Kosten für die Miete und die Reinigung des Containers belaufen sich für die Stadt auf jährlich ca. 10.000 €. Der Stadtrat hat daher am 23.07.2009 beschlossen, einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 25.000 € zu gewähren.

 

Mit Schreiben vom 20.01.2011 beantragte der Fischereiverein einen weiteren Investitionskostenzuschuss in Höhe von 28.000 €. Von der Verwaltung wurden daraufhin eine Kostenschätzung und ein Finanzierungsplan angefordert, die inzwischen vorliegen (siehe Anlage). In der Stadtratssitzung vom 25.05.2011 wurde der TOP abgesetzt und der Antrag zur Klärung von Fragen am 07.06.2011 und 14.07.2011 (ohne Beschluss) im HFA behandelt.

 

Der 1. Vorsitzende des Vereins Walther Posmik erläuterte in der HFA-Sitzung vom 14.07.2011 das Bauvorhaben und die Finanzierung.

 

Die Baukosten des geplanten Vereinsheims betragen laut vorgelegter Kostenschätzung ca. 116.800 €. Beim 1. Antrag waren die Kosten noch auf grob 250.000 € geschätzt worden. Die deutliche Reduzierung der Baukosten wird damit begründet, dass der Bau des Vereinsheims so weit wie möglich durch Eigenleistungen der Vereinsmitglieder erbracht werden soll (ca. 2.400 Std.). Nach dem vorgelegten Finanzierungsplan würde der Fischereiverein 63.800 € an Barmitteln und Eigenleistungen aufbringen, die Stadt Garching 53.000 €.

 

Der Zuschuss r die Mehrkosten durch den Toilettenanbau in Höhe von 25.000 € ist im Haushaltsplan 2011 bei der Haushaltsstelle 2.55000.98800 bereits berücksichtigt, der weitere Zuschuss in Höhe von 28.000 € noch nicht. Dieser soll im 1. Nachtragshaushalt 2011 bereitgestellt werden.

 

Der Stadtrat hat auf seiner Sitzung am 25.05.2011 beschlossen, den Vertrag zwischen der Stadt Garching und dem Fischereiverein Garching e.V. zur Nutzung von Teilflächen der städtischen Grundstücke Fl.-Nrn. 1814 und 1815 zum Zwecke der Errichtung eines Vereinsheims mit einem Anbau für öffentliche Toiletten zu genehmigen sofern ein weiterer Zuschuss in Höhe von 28.000,- € zur Finanzierung des Bauvorhabens gewährt wird.

 

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Der Stadtrat beschließt, dem Fischereiverein Garching e.V. einen weiteren Investitionskostenzuschuss in Höhe von bis zu 28.000 € zum Bau des neuen Fischereiheims am Garchinger See zu gewähren. Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt.

 

Die zusätzliche Ausgabe wird in den 1. Nachtragshaushalt 2011 mit aufgenommen.

 

 

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Anlagen

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