BESCHLUSSVORLAGE - B III/251/2011-1
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushalt 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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06.10.2011
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I. Sachvortrag:
Hauptgrund für den Nachtragshaushalt sind die Erhöhung der Investitionsumlage an den Zweckverband Staatliches Gymnasium Garching um 1,65 Mio. € sowie geplante Gesellschafterdarlehen der Stadt Garching für die Energie-Wende-Garching GmbH&Co. KG in Höhe von nun insgesamt 0,67 Mio. € zur Vorfinanzierung des Netzausbaus. Das sind 30.000 € weniger als im Entwurf des Nachtragshaushaltes vorgesehen, nachdem die Kostenberechnung für den Anschluss der Grund- und Hauptschule West in Höhe von 170.000 € inzwischen vorliegt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat der Vorfinanzierung dieser Maßnahme bereits zugestimmt. Die Darlehen soll 2012 von der EWG an die Stadt Garching zurückgezahlt werden.
Gemäß Art.68 Abs. 2 Nr. 3 Bay. Gemeindeordnung ist ein Nachtragshaushalt erforderlich, wenn Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen. Das ist mit der geplanten Erhöhung der Investitionsumlage der Fall. Die Erhöhung der Investitionsumlage in Höhe von 1,65 Mio. € ist auch erheblich im Sinne des Art.68 Abs. 2 Nr. 2 GO.
Der Entwurf des Nachtragshaushaltes 2011 wurde zugestellt. Der wesentliche Inhalt ist dem Vorbericht zu entnehmen. Stadtratsbeschlüsse des Jahres 2011, die zu Ansatzänderungen führen, sind berücksichtigt. Außerdem werden einige Ansätze den tatsächlichen Einnahmen bzw. Ausgaben angepasst.
Im Nachtragshaushalt ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.
Nach Berücksichtigung sämtlicher Anpassungen der Einnahmen und Ausgaben erhöht sich die Rücklagenzuführung nun um insgesamt 265.400 €.
N A C H T R A G S H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Stadt Garching b. München
für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Garching b. München folgende
Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; dadurch wird der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes wie folgt verändert:
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben
von bisher 36.729.000 €
erhöht um 4.550.000 €
auf nunmehr 41.279.000 €
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben
von bisher 14.828.000 €
erhöht um 3.106.000 €
auf nunmehr 17.934.000 €
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.
Garching,
STADT GARCHING B. MÜNCHEN
Hannelore Gabor
Erste Bürgermeisterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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