ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/253/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Stadtrat hat auf seiner Sitzung am 12.04.2011 mehrheitlich beschlossen, die Trägerschaft für das neue Kinderhaus am Kreuzeckweg an den AWO Kreisverband München-Land e.V. zu übergeben.

 

Der AWO Kreisverband München-Land e.V. hat in Abstimmung mit der Verwaltung auf Basis des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) eine Satzung und eine Gebührensatzungr das neue Kinderhaus erarbeitet.

 

Die Gebührensatzung orientiert sich an der der städtischen Kindergärten und Horte sowie der Kinderkrippe der Nachbarschaftshilfe. Die Regelungen entsprechen im Wesentlichen denen der städtischen Einrichtungen. Es werden die gleichen Benutzungsentgelte wie bei den bestehenden Einrichtungen festgelegt. So soll den Eltern die Auswahl einer Betreuungseinrichtung aus pädagogischen Gesichtspunkten ohne Einfluss finanzieller Aspekte ermöglicht werden. Die Öffnungszeit des Kinderhauses (Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr) soll bedarfsorientiert, aber auch wirtschaftlich vertretbar sein.

 

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II. Beschlussantrag:

 

Der Stadtrat beschließt, die Satzung und die Gebührensatzung für das AWO-Kinderhaus am Kreuzeckweg (Anlage) zu billigen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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