ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/254/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

 

Der Stadtrat hat auf seiner Sitzung am 12.04.2011 mehrheitlich beschlossen, die Trägerschaft für das neue Kinderhaus an den AWO Kreisverband München-Land e.V. zu übergeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Betriebsführungsvertrag mit der AWO abzuschließen. Der abgestimmte Entwurf wird nun vorgelegt.

 

Bei dem Vertrag handelt es sich um einen reinen Betriebsführungsvertrag für die Einrichtung und keinen Miet- oder Pachtvertrag, d.h. der Gebäudeunterhalt und die laufenden Betriebskosten (außer Reinigung) verbleiben bei der Stadt.

 

Die gesamte Betriebsführung und Betreuung der Kindertageseinrichtung obliegt der AWO als Träger. Der Anstellungsschlüssel des Betreuungspersonals muss mindestens 1:10 betragen. Die Festlegung der Beitragsgebühren und Ermäßigungen (siehe TOP 6) sowie die Reihenfolge der Aufnahme der Kinder bei Vollbelegung erfolgen entsprechend der städtischen Vorgabe.

 

Zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistung sowie zur Finanzierung wird ein, auf die jeweilige Wirtschaftsperiode Kalenderjahr bezogener Kontrakt (Leistungs- und Qualitätsvereinbarung, Budgetvereinbarung, Haushaltsplan) geschlossen. Der Haushaltsplanentwurf wird durch den Träger zum 1. Oktober des bevorstehenden Kalenderjahres der Stadt vorgelegt. Sollte der Haushaltsplan um mehr als 10 % überschritten werden, muss die Stadt zum frühest möglichen Zeitpunkt informiert werden.

 

Die Höchstgrenze des von der Stadt Garching zu übernehmenden Betriebskostendefizits wird auf 105.000 € / Jahr (= 15.000 € / Gruppe wie bei den kirchlichen Kindergärten) festgelegt.

Reduzieren

 

Der Stadtrat genehmigt den in der Anlage beigefügten Vertragsentwurf und ermächtigt die Erste Bürgermeisterin, den Vertrag über den Betrieb des neuen Kinderhauses am Kreuzeckweg mit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München-Land e.V. abzuschließen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...