BESCHLUSSVORLAGE - GB II/945/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung der Planung für die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt B 11, Münchener Straße und Freisinger Landstraße in Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
- Beteiligt:
- Bautechnik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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06.10.2011
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I. Sachvortrag:
1. Planung Ortsdurchfahrt
Im Februar 2010 wurde dem Stadtrat eine erste Planung für die Umgestaltung der Bundesstraße 11 im Bereich der Ortsdurchfahrt Garching vorgestellt. Die Fragen, die im Nachgang durch die Fraktionen an die Verwaltung gestellt wurden, sind in der Zwischenzeit in einer Vielzahl von Terminen mit dem Staatlichen Bauamt Freising, der Polizei, dem Landratsamt München und den Fraktionen des Stadtrats geklärt worden. Die Ergebnisse wurden in die nun vorliegende Entwurfsplanung eingearbeitet. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Planung von Anfang 2010 sind:
- Verbreiterung der Fahrbahnbreite im Regelfall von 6,50 m auf 7,00 m, bzw. an Ausweichstellen größer
- Geh- und Radwege, die direkt an die Fahrbahn grenzen, B= min. 3,00 m
- Bushaltestelle Süd (Wasserturm) als „Buscap“ mit Querungshilfe
- Baumscheiben an einigen Stellen, die in die Gehbahnbeläge integriert sind (Ortsmitte z. Bsp.) bei B > 3,0 m des Geh-und Radweges
- Baumraster im Norden der Freisinger Landstraße so ausgerichtet, dass Parkbuchten für PKWs ohne Umpflanzung von Bäumen mit überschaubarem Aufwand nachträglich im Bereich der Grünstreifen realisierbar wären
Der Planungsentwurf wurde bereits im Bau- Planungs- und Umweltausschuss durch das Büro Renner Consulting GmbH am 13.09.2011 vorgestellt. Der BPU empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, der vorgestellten Planung zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt B 11 zuzustimmen.
2. Vereinbarung mit Straßenbaulastträger
Die Verwaltung erhielt am 12.09.2011 den Entwurf für eine Vereinbarung zwischen der Straßenbauverwaltung und der Stadt Garching, in der die grundlegenden Punkte für die Durchführung und der Kostenteilung der Planung für die geplanten Umgestaltung geregelt werden.
Grundlagen der Vereinbarung sind das Bundesfernstraßengesetz (FStrG), die Ortsdurchfahrtenrichtlinie (ODR) und die sonst für die Straßenbauverwaltung geltenden Vorschriften und Richtlinien.
Die Stadt stellt die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1+2 nach HOAI unentgeltlich zur Verfügung. Die Kosten der LP 3-7 (HOAI) werden entsprechend dem Verhältnis der anteiligen Baukosten aufgeteilt. Die zwischen Straßenbauverwaltung und Stadt abgestimmte Planung wird durch die Straßenbauverwaltung an ein fachkundiges Ingenieurbüro übergeben. Die erforderlichen Genehmigungen der Planung werden durch die Straßenbauverwaltung von den vorgesetzten Dienststellen eingeholt.
Die Durchführung der Baumaßnahme ist nicht Inhalt der Vereinbarung. Diese wird gesondert geregelt.
Der BPU empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die Erste Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Vereinbarung mit der Straßenbauverwaltung zu unterschreiben.
3. Regelungen zum Halteverbot
Der Stadtrat Herr Biersack merkte in der Sitzung des BPU am 13.09.2011 an, dass bis zur Stadtratssitzung die Regelungen zum Halteverbot zu klären sind.
Um eine Klärung herbeizuführen wurde, bei einem Termin im Rathaus am 23.09.2011, ein Gespräch mit allen zuständigen Institutionen geführt, bei dem die Belange der Stadt Garching vorgestellt wurden. Eine Erweiterung der momentanen Halteverbotsregelung wurde vom Landratsamt in Aussicht gestellt, wenn es sich nach der Fertigstellung der Umbaumaßnahme als notwendig zeigt. Diese Ansicht wird ebenso von den Vertretern der Polizei und vom Staatlichen Bauamt Freising vertreten.
1. Der Stadtrat beschließt, der vorgestellten Planung zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt B 11, Münchener Straße und Freisinger Landstraße in Garching, zuzustimmen.
2. Der Stadtrat beschließt, die Erste Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Vereinbarung mit der Straßenbauverwaltung zu unterschreiben.
3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass einer Erweiterung des Halteverbots entlang der Ortsdurchfahrt B 11 grundsätzlich nichts entgegen steht.
Anlagen
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