BESCHLUSSVORLAGE - GB II/946/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 165 "südliche Mallertshofener Straße"; Empfehlung für Aufstellungsbeschluss nach § 13 a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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11.10.2011
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I. Sachvortrag:
Bereits im Jahr 2004 wurde ein Teilstück der Mallertshofener Straße als Ortsstraße gewidmet (Eintragungsverfügung vom 22.06.2004 mit Berichtigung vom 15.07.2004). Es handelt sich um ein ca. 290 m langes und ca. 3.000 m² großes Teilstück der Mallertshofener Straße. Beginn der gewidmeten Ortsstraße ist die Schleißheimer Straße im Süden und Ende der nördliche Kreuzungspunkt der Zeppelinstraße. Diese umfasst die Fl. Nrn. 1725, 1723/Teil und 1724/Teil. (siehe Lageplan)
Dieses Teilstück der Mallertshofener Straße wurde bereits hergestellt.
Die Mallertshofener Straße befindet sich in drei Teilbereichen von unterschiedlichen Bebauungsplänen. Zum einen umfasst dieses Teilstück die Bebauungspläne Nr. 51, Nr. 53 und zum anderen den Bebauungsplan Nr. 119 Teil B. Die ersten beiden Bebauungspläne weisen die Straße als öffentliche Verkehrsfläche aus. Im Bebauungsplan Nr. 119 Teil B wurde die Mallertshofener Straße als Fuß- und Radweg festgesetzt.
Nun widerspricht dieses Teilstück der Mallertshofener Straße (gewidmete Ortsstraße) dem Bebauungsplan Nr. 119 Teil B. Nachdem die Verwaltung die entstandenen Erschließungskosten auf die anliegenden Eigentümer umlegen möchte, ist die Berichtigung als öffentliche Verkehrsfläche im Bebauungsplan vonnöten.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, für die Fl. Nrn. 1725, 1723/Teil und 1724/Teil einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Die Bebauungspläne Nr. 51, Nr. 53 und Nr. 119 Teil B sollen in diesem Bereich von dem neu aufzustellenden ersetzt werden.
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 165 „südliche Mallertshofener Straße“ erhalten.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, für die Fl. Nrn. 1725, 1723/Teil und 1724/Teil einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Die Bebauungspläne Nr. 51, Nr. 53 und Nr. 119 Teil B sollen in diesem Bereich von dem neu aufzustellenden ersetzt werden.
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 165 „südliche Mallertshofener Straße“ erhalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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79 kB
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