BESCHLUSSVORLAGE - GB II/960/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgestaltung des Straßenbegleitgrüns entlang des Römerhofweges gegenüber dem Städtischen Friedhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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11.10.2011
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I. Sachvortrag:
Der Römerhofweg im Abschnitt zwischen Riemerfeldring und Arberweg zeichnet sich durch einen sehr üppigen Baum- und Grünbestand aus (siehe beiliegenden Ausschnitt aus dem Luftbild 2009).
Im südlichen Bereich zwischen Riemerfeldring und Falkensteinweg befinden sich auf der östlichen Straßenseite insgesamt 10 Eschen - 8 Einblatteschen (Fraxinus excelsior ‚Diversifolia‘ und 2 Gewöhnliche Eschen (Fraxinus excelsior) - , im nördlich daran anschließenden Abschnitt zwischen Falkensteinweg und Arberweg insgesamt 11 Vogel-Kirschen (Prunus avia). Diese Bäume wurden im Zuge der Grüngestaltung des Baugebiets „Riemerfeld 2“ vor ca. 20 bis 25 Jahren gepflanzt. Als Unterwuchs wurde eine wenig strukturierte und mittlerweile überwuchernde Strauchpflanzung zur Randeingrünung und Abschirmung der Privatgärten gegenüber dem öffentlichen Straßenraum gewählt. Die Eschen sind mittlerweile ca. 10 m hoch, die Kirschen haben eine Höhe zwischen 10 und 15 m erreicht.
An die westliche Straßenseite schließt unmittelbar die parkähnliche Bepflanzung des Städtischen Friedhofs an. Der Städtische Friedhof besitzt einen z.T. sehr dichten Baumbestand, in dem einzelne Bäume bereits ein Höhenwachstum von bis zu 25 m erreicht haben. Diese Bepflanzung erstreckt sich westlich des Römerhofwegs im gesamten Abschnitt zwischen Riemerfeldring und Mitterweg.
Bei den Vogel-Kirschen handelt es sich um Bäume zweiter Ordnung (Mittelgroße Bäume). Im Allgemeinen erreicht diese Art eine Größe von 15 bis 20 m bei einer Kronenbreite von 10 bis 15 m.
Die Eschenarten „F. diversifolia“ und „F. excelsior“ werden als Bäume erster Ordnung (Große Bäume) eingestuft. F. diverifolia kann eine Höhe von 10 bis 25 m bei einer Kronenbreite von 6 bis 15 m, die Gewöhnliche Esche im Normalfall Höhen von 25 bis 40 m bei einem Kronendurchmesser von 20 bis 30 m erreichen. Abhängig sind diese Angaben natürlich von den Standortbedingungen wie Bodenbeschaffenheit, Lichtverhältnisse, Raumangebot, Nährstoffgehalt u.a..
Bei den Kirschen betragen die Pflanzabstände zwischen den einzelnen Bäumen im vorliegenden Fall 4 bis 5 m. Die Grünfläche zwischen öffentlichem Weg und den angrenzenden, privaten Gärten variiert von 2,50 m bis unter 1,50 m Breite. Schon hier wird man auf Standortbedingungen aufmerksam, die einer gesunden und langfristigen Entwicklung dieser Bäume vor Ort nicht gerecht werden. Man erkennt, dass die Bäume nicht sehr vital sind. Sie weisen Stammschäden auf, zeigen Gummifluss in Folge von Bakterien- und Pilzbefall sowie Würgewurzeln, die die Bäume infolge statischer Probleme ausbilden. Die Kronen zeigen stellenweise Wipfeldürre, d.h. langsames Absterben der oberen Wipfelregionen wegen nachlassender Vitalität.
Auch kommt es durch den Fruchtabwurf zu enormen Verschmutzungen des Römerhofweges und den angrenzenden Grundstücken. Die Anwohner sehen ihre Grundstücke durch den Fruchtfall massiv beeinträchtigt. Sie führen an, dass durch die Verschmutzung und das vermehrte Auftreten von lästigen Insekten ihre Gärten phasenweise nicht mehr nutzbar sind. Außerdem beklagen die Anwohner verständlicherweise eine starke Verschattung ihrer Grundstücke.
Es handelt sich beim Fruchtabwurf aber nicht um ein Schadensmerkmal. Vielmehr hätte eine andere Kirschsorte oder Baumart gewählt werden sollen, bei der kein oder nur geringer Fruchtfall auftritt.
In der Gesamtheit kann man sagen, dass die Vogel-Kirschen ein Stadium erreicht haben, in dem sie sich durch den vorhandenen Wurzelraum nicht mehr angemessen versorgen können und sich gegenseitig zu stark bedrängen. Zu dem kommen die vorher angesprochenen Schadensmerkmale. In nächster Zeit werden sich dadurch im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit Probleme ergeben.
Der Eschenbestand im Bereich zwischen Riemerfeldring und Falkensteinweg zeigt sich hingegen recht vital. Keines der Eschen weist Symptome des zur Zeit in Garching grassierenden Eschentriebsterbens (ETS) auf, was möglicherweise auf die Resistenz der Einblattesche zurückzuführen ist. Allerdings sind auch hier die Pflanzabstände zu gering.
Die Stadt Garching schlägt vor, die 11 Vogel-Kirschen am Römerhofweg zwischen Falkensteinweg und Arberweg sowie eine Kirsche in der Pflanzfläche bei der Friedhofsmauer, die in einen viel zu kleinen Pflanzbeet steht zu beseitigen.
Anschließend soll eine Strauchhecke neu gepflanzt werden. Die Hecke soll aus heimischen, standortgerechten Gehölzen bestehen, die durch Blüten, Früchte, Herbstfärbung und Höhenstaffelung ein attraktives Bild ergeben werden. Zwei Kleinbäume werden die Bepflanzung komplettieren. Die Pflanzfläche im Bereich zwischen dem Römerhofweg und der Friedhofsmauer soll ganz aufgelöst werden, da hier für eine nachhaltige Bepflanzung zu wenig Erdreich vorhanden ist.
Hinsichtlich des Eschenbestandes wird vorgeschlagen, diesen vorerst zu belassen, da sowohl aus Verkehrssicherheitsgründen als auch grünplanerisch keine Veranlassung besteht, diesen Baumbestand zu beseitigen. Dennoch wird empfohlen, zwei der Eschen aus dem Bestand zu entnehmen, um durch die Vergrößerung der Pflanzabstände den benachbarten Bäumen damit einen besseren Wurzelraum und somit bessere Standortbedingungen zu schaffen.
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz beschließt, im Bereich des Römerhofwegs gegenüber dem Städtischen Friedhof
- Die insgesamt 12 Vogel-Kirschen zu beseitigen,
- zwei Eschen aus dem Bestand zu entnehmen, um die Pflanzabstände innerhalb der Eschenreihe zu vergrößern,
- die Neupflanzung einer Strauchhecke aus heimischen, standortgerechten Gehölzen mit zwei Kleinbäumen.
Anlagen
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