ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - II-BT/556/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 05.07.2011 beschlossen die Fa. Beck GmbH mit den Schreinerarbeiten im Kinderhaus mit einer Brutto-Auftragssumme von 87.817,54 zu beauftragen.

 

Im Angebot der Fa. Beck waren auch die Trennwandanlagen zwischen Gruppen- und Intensivräumen enthalten, die aber aus Kostengründen nicht beauftragt wurden, da hier mögliche Einsparungen durch den Architekten geprüft werden sollten.

Die Kosteneinsparung wurde zwischenzeitlich durch alternative Lösungen von der Planungsgruppe Heilmeier und dem Bauleitungsbüro Stilling überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Einsparmöglichkeiten auf Grund der Anforderungen an eine stabile und dauerhafte funktionsfähige bauliche Ausführung nur sehr gering ausfallen und es wird empfohlen die Trennwände, wie ausgeschrieben ausführen zu lassen.

 

Stellungnahme Büro Heilmeier:

Entgegen unserer Annahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung im November 2009, die vorgenannten Trennwände mit überbreiten und hohen, sowie weit öffnenden, doppelflügligen Türelementen in Trockenbauweise und damit vom Gewerk Trockenbau ausführen zu lassen, hat die technische Ausarbeitung im Rahmen unserer Ausführungsplanung ergeben, dass dies zu keiner zufriedenstellenden und dauerhaften Lösung führen kann.

Um die gewünschten Vorzüge der weit öffnenden Wandelemente (flexible Raumnutzung zw. Intensiv- und Gruppenräumen/erhöhte Flexibilität durch die Möglichkeit des Zu- oder Wegschalten des zwischenliegenden Intensivraumes zum jeweilig benachbarten Gruppenraum) im Sinne und zum Nutzen des pädagogischen Konzeptes einerseits zu erhalten, andererseits aber auch eine stabile und dauerhaft funktionsfähige, bauliche Ausführung dieser Elemente sicherzustellen, wurden die Trennwände als Schreinerleistung mit entsprechend massiv ausgelegter Holzunterkonstruktion geplant und durch das Büro BBS ausgeschrieben.

Die zwischenzeitlich mit den ausführenden Firmen geführten, technischen Klärungsgespräche haben unsere Auffassung bestätigt.

Da die Herstellung der Raumtrennwände in der erforderlichen Ausführung nur mit erheblichen, zusätzlichen Aufwendungen beim Gewerk Trockenbau (zusätzliche, vertikale und horizontale Aussteifungsprofile mit massiveren Metallprofilen für hohe Wandkonstr. / zusätzl. Versteifungen zur Aufnahme der Türflügel etc.) und zusätzliche Kosten beim Gewerk Innentüren verursachen würden, sind die Einsparungen in Höhe von brutto 13.000 € nicht zu realisieren.

Wir schlagen deshalb vor, die Raumtrennwände (4 Stück im EG, 4 Stück im OG) wie in der ursprünglichen Ausführungsplanung und der Ausschreibung - im Gewerk Schreinerarbeiten bei der Fa. Beck GmbH, Niederaichbach zu belassen.

 

Hinweis:

Im Rahmen der technischen Klärung haben wir Ihrem Wunsch gemäß die Möglichkeit geprüft, anstelle der ausgeschriebenen Birken-Furnierplatten Gipskartonplatten als Beplankung für die Trennwände zu verwenden. Gemäß dem Angebot der Fa. Beck GmbH v. 28.07.2001 ergäbe sich dadurch pro Trennwand ein Minderpreis von netto 102 €  bzw. 110 € - in Summe brutto ca. 1.000 €. Die Gipskartonplatten müssten jedoch noch einen Anstrich durch den Maler erhalten, was wiederum zu einer Minderung der möglichen Einsparung führt.

 

Da die Raumtrennwände jedoch in einem Bereich (Bewegungsbereich der Kinder) eingesetzt sind, der aufgrund seiner Lage im Raum und seiner flexiblen Nutzung einer stärkeren mechanischen Beanspruchung unterliegen wird als die restlichen Bereiche der Gruppenräume, wären erfahrungsgemäß die Wandoberflächen in Holz von den zu erwartenden Verschmutzungen leichter zu reinigen als die gestrichenen GK-Oberflächen. Deshalb und in Anbetracht des geringen Minderpreises ist von den Gipskarton-Oberflächen an den Trennwänden abzuraten und der Ausführung mit Birken-Furnierplatte der Vorzug zu geben.

 

Darüber hinaus passen sich die geplanten und ausgeschriebenen Holzoberflächen den vorhandenen Fensterelementen besser an, ergeben eine freundliche Atmosphäre und somit einen hochwertigeren optischen und harmonischen Eindruck.

 

Das Nachtragsangebot 1 in Höhe von brutto 25.989,60 € behandelt somit die Trennwandanlagen mit 2-flüglichen Türen im Ober- und Erdgeschoss. Die angebotenen Einheitspreise entsprechen den angebotenen Einheitspreisen der Urkalkulation.

 

Damit erhöht sich die Auftragssumme um 25.989,60 brutto auf 113.807,14 €.

In der Kostenberechnung waren für das Gewerk 64.575,89 € veranschlagt. Damit werden die Kosten um 46.231,25 € überschritten.

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Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, die Auftragssumme für die Schreinerarbeiten durch die Fa. Beck GmbH aufgrund des durch das Bauleitungsbüro Stilling geprüften Nachtrags auf die Brutto-Auftragssumme von 113.807,14 € zu erhöhen.

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