ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/981/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

 

Antwort zum Antrag: Winterdienst, der  Bündnis 90 Die Grünen (Anhang)

 

1.      Der Winterdienst wird nach der geltenden Dienstanweisung, auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Planung und Umweltschutz vom 13.11.2003, vom Bauhof abgearbeitet.

 

2.      Nicht  befestigte Wege und Straßen werden nicht mit Salz gestreut, auch die Lindenallee nicht.

3.      Wenn ein neues Konzept aufgestellt werden soll, kann es nach Fertigstellung in einen Ortsplan eingearbeitet und im Internet vorgestellt werden.

 

Antworten zur Begründung aus dem Schreiben vom 01.03.2011

 

Tauwasser  in den Grünflächen:

-          Die meisten Grünflächen sind mit Bordsteinen eingefasst und die Straßenentwässerung  findet in die Straßeneinläufe statt und nicht in die Grünflächen.

Streugutausbringung

-          Die Streubreite wird jeder Straße individuell angepasst, ca. 1,5 m weniger als die gesamte Straßenbreite

-          Der Streugutauswurf geht nach links zur Straßenmitte und nicht in die Grünflächen

Die Grünflächenpflege und der Winterdienst werden vom gleichen Bauhofpersonal abgearbeitet. Jedem Arbeiter ist der Konflikt mit dem Streusalz in den Grünflächen bewusst. Deshalb wird mit den Materialien sehr verantwortungsbewusst umgegangen.

Die Information, dass eine Belastung auch im Abwasser der Kläranlage nicht registriert wird, ist weder Unkenntnis, noch bewusste Irreführung. Niederschläge werden sehr wohl in der Kläranlage, durch einen steigenden Abwasserzufluss, registriert. Durch die Öffnungen der Schachtabdeckungen gelangt regelmäßig Niederschlagswasser und naturgemäß auch Tauwasser in die Kanalisation und somit zur Kläranlage.

Streusalzverbrauch im Vergleich zu Ismaning:

Laut aussage von Herr Plösl (Bauhofleiter von Ismaning) wurden im  Winterdienst in Ismaning ca. 120t Streusalz auf 70 Räumkilometer  verbraucht, das sind  1,71t pro km.

In Garching wurden ca. 350t Streusalz auf  340 Räumkilometer verbraucht, das entspricht  1,02t pro km.

 

Salzschäden in den Grünflächen:

-          Der Garchinger Boden ist ein kalkhaltiger, mineralischer, durchlässiger Boden. Solch ein Boden kann den Salzioneneintrag gut ab puffern.

-          Aufgrund der Durchlässigkeit und guten Bodenpufferung ist eine Verschlämmung auszuschließen

-          Das Salz-Chlorid verdrängt das Chlorophyll im Blatt und entzieht Feuchtigkeit. Das Chlorophyll ist für das Blattgrün verantwortlich.

-          Bei der Knospenbildung und beim Blattneuaustrieb sind an den Pflanzen keine Salzschäden zu erkennen. Der schlechte zustand der Bäume hängt mit dem fehlenden organischen Material und den hohen Mineralienanteil im Boden zusammen.

-          Gras und Unkraut am Straßenrand haben kein Problem mit dem Salz, das wächst jedes Jahr immer höher, obwohl hier die Salzkonzentration am höchsten sein müsste.

 

 

Weißer Winterdienst:

-          Im „Weißen Winterdienst“ besteht eine große Gefahr der Eisplattenbildung

-          r die Räumfahrzeuge ist es nicht möglich die Straße Komplet schneefrei zu räumen, weil parkende Fahrzeuge und bereits festgefahrener Schnee dies verhindern. Es entsteht auf der Fahrbahn nach dem Räumen ein  Eis- oder Schneefilm der bei Niederschlägen oder Tauwetter und neuem Frost zur Eisplattenbildung führen kann.

-          Der „Weiße Winterdienst“ wurde in Garching im Winter 2003 /04 Abschnittsweise  erprobt.  Die  Straßen  waren komplett  vereist, mit einer Eischicht bis zu 20 cm Dicke. Das führte zu tiefen Schlaglöchern und Spurrinnen auf den Fahrbahnen, wodurch es zu mehreren Sachbeschädigungen an Fahrzeugen kam. Der Versuch mit Splitt entgegenzuwirken war nutzlos. Zuletzt  mussten diese Gefahrenquellen mit sehr viel personellem und materiellem Aufwand beseitigt werden. Ohne eine erhebliche Menge Salz zu verwenden, konnte der Verkehr, in den Straßenzügen mit der Eisplattenbildung, nicht normalisiert werden. In den letzten Jahren wurde bei der Gefahr von Eisplattenbildung in der Regel durch den Bauhof eine Präventivstreuung durchgeführt, um so wenig wie möglich Streustoffe zu verbrauchen. Im Normalfall werden hierfür ca. 5g Salz pro Quadratmeter Straße, bei einem Streuvorgang, ausgebracht. Diese Menge entspricht ca. 1,5 Teelöffel.

 

 

 

Aus Sicht der Verwaltung ist mit Vollzug der Dienstanweisung von 2003 die tige Sicherheit, nach den gesetzlichen Vorgaben, gewährleistet. Auf Grund des geschilderten Sachverhalts sollte die Dienstanweisung vom 13.11.2003 weiter beibehalten werden.

Sollte dem Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen vom 01.03.2011 zugestimmt werden, wird sich der Materialeinsatz, bei gleichen Wetterverhältnissen wie im vergangenen Jahr, deutlich reduzieren. Es besteht jedoch die Gefahr, dass dadurch die Verkehrssicherheit, für den motorisierten und nicht motorisierten Verkehr, erheblich beeinträchtigt wird. Im weiteren muss geklärt werden, wie dann mit der Eisplattenbildung umgegangen werden soll.

 

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Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt dem Stadtrat zu empfehlen:

 

1. Dem Antrag der Bündnis 90/ Die Grünen vom 01.03.2011 wird nicht zugestimmt. Die Dienstanweisung vom 13.11.2003 hat für den Vollzug des Winterdienstes weiter Bestand.

 

2. Dem Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen vom 01.03.2011 wird zugestimmt.

 

 

2. 1. Der Städtische Winterdienst wird auf den gesetzlichen Auftrag „Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ begrenzt.

Ausnahmen werden begründet.

 

2. 2. Straßen und Wege deren Niederschlags- bzw. Schmelzwasser direkt in das Erdreich angrenzender Pflanzungen versickern kann, werden vom Streuen mit Salz grundsätzlich ausgenommen (z.B. Lindenallee). Schneeablagerungen auf Grünflächen, die Salzreste enthalten können, werden vermieden.

 

2. 3. Das Konzept wird den Bürgern ausführlich werbend erläutert, in einem Ortsplan dargestellt und auch im Internet veröffentlicht

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Anlagen

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