ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/261/2011-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Hundesteuersatzung der Stadt Garching vom 01.01.1999, zuletzt geändert zum 01.01.2004, beinhaltet folgende Steuersätze:

- r den ersten Hund 35

- r den zweiten Hund 70 €

- r jeden weiteren Hund 105 €

Ausschlaggebend für den Vorschlag zum Neuerlass der Satzung war zum einen die Anhebung der Steuersätze und zum anderen, dass die derzeit gültige Hundesteuersatzung keinerlei Regelung bezüglich der Kampfhunde enthält.

 

Eine Umfrage des Deutschen Städtetages im Jahr 2010 (siehe Anlage) hat ergeben, dass derzeit ein Durschnitts-Steuersatz für den ersten Hund in Höhe von 45,78 € besteht. Die Stadt Garching liegt mit 35 € deutlich darunter und es wird eine Erhöhung um 10 € vorgeschlagen. Die Erhöhung beim zweiten um 20 € bzw. jedem weiteren Hund um 30 € wird ebenfalls als vertretbar angesehen.

 

Ferner wird eine Kampfhunderegelung mit entsprechend hohem Steuersatz als durchaus sinnvoll erachtet.

 

Folgende Steuersätze werden vorgeschlagen:

- r den ersten Hund 45 €

- r den zweiten Hund 90 €

- r jeden weiteren Hund 135 €

- r jeden Kampfhund 540 €

Die weiteren Regelungen sind dem Entwurf der Hundesteuersatzung als Anlage zu entnehmen.

Der vorliegende Entwurf orientiert sich an einer Mustersatzung und wurde auf Garchinger Bedürfnisse entsprechend angepasst. Ferner wurde der Satzungsentwurf mit der Kommunalaufsicht im Landratsamt München abgesprochen.

 

Die Satzung soll am 01.01.2012 in Kraft treten.

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Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer“ (Anlage).

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Anlagen

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