BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/215/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung § 22 II Geschäftsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Büro des Ersten Bürgermeisters
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.11.2011
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I. Sachvortrag:
§ 22 II 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates Garching enthält den Wortlaut „Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt werden. Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.“
Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich folgende Problematik: Der Zugang der Ladung kann nicht ohne Weiteres nachgewiesen werden. Es sei denn, die Verwaltung versendet die Ladung per Einschreiben oder per Boten.
Da nach Art 47 II GO 7 Tage Frist gewährleistet sein müssen, schlägt die Verwaltung vor das Wort „Zugang“ durch den Begriff „Postausgang der Ladung“ zu ersetzen.
