BESCHLUSSVORLAGE - GB II/000/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgestaltung des Gehölz- und Grünstreifens im Auweg zwischen Professor-Angermair-Ring und Zugang Stettinerweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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13.12.2011
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I. Sachvortrag:
Im Auweg zwischen den Fußgängerzugängen „Stettiner Weg“ und „Danziger Straße“ befinden sich zwei Linden, die dort vermutlich im Zuge der Errichtung des Baugebiets „Garching Süd-Ost II“ gepflanzt wurden.
Die beiden Bäume sind mittlerweile ca. 15 m hoch und ragen somit deutlich über die benachbarte Bebauung hinaus. Dies hat nun dazu geführt, dass sich die unmittelbar betroffenen Anwohner massiv darüber beklagen, dass der von den beiden Bäumen verursachte Laub-, Frucht- und Feinastfall die Dachrinnen derart verstopfen, dass nicht nur aufwendige Reinigungsarbeiten notwendig sind, sondern dadurch auch Wasser in die Wohnung eintritt.
Die Anwohner wollten deshalb, dass die beiden Linden bis unter Dachrinnenhöhe zurückgeschnitten werden, damit derartige Zustände nicht mehr zu besorgen sind.
Eine derartige Kürzung wäre jedoch gleichbedeutend mit einer kompletten Kronenentfernung. Die Stadt Garching hat deshalb eine derartig drastische Maßnahme aus ästhetischen und auch baumchirurgischen Gründen bisher abgelehnt. Dies würde die beiden Linden nicht nur extrem verstümmeln, sondern hätte auch eine Destabilisierung und mittelfristig ein Absterben der Bäume zur Folge.
Deshalb sieht die Stadt Garching in dieser Situation nur zwei Möglichkeiten:
1) die beiden Bäume unverändert zu erhalten
oder
2) die beiden Linden komplett zu entfernen und eine „Ersatz“-Pflanzung vorzunehmen.
Zu 1) wäre zunächst anzumerken, dass beide Linden vital sind. Der Pflanzstreifen am Auweg ist mit ca. 4,50 m ausreichend breit, wodurch ein weiteres, ungestörtes Wachstum zu erwarten ist. Außerdem darf nicht übersehen werden, dass Bäume dieser Größenordnung durch Schattenbildung und Sauerstoffproduktion ganz entscheidend für ein angenehmeres Stadtklima sind. Eine Entfernung dieser Bäume würde im Stadtbild sicherlich auch eine Lücke hinterlassen.
Dem Ärgernis der Anwohner kann damit jedoch nicht Abhilfe geleistet werden. Bei nachweislicher Beeinträchtigung ist sicherlich auch ein berechtigter Schadensersatzanspruch zu erwarten.
Die andere Alternative wäre nun, die beiden Linden komplett zu entfernen und eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Für eine Ersatzpflanzung schlägt das Umweltreferat folgende Pflanzenauswahl vor:
a) Acer campestre ´Elsrijk´ - Feld-Ahorn Sorte ´Elsrijk´
H: 6-12 m | B: 4-6 m | Kleinbaum
Zunächst kegelförmiger Wuchs, später mehr breit eiförmige Krone, bis zur Krone durchgehender Leittrieb
Sommergrün, Herbstfärbung gelb
b) Crataegus x prunifolia ´Splenders´ - Pflaumenblättriger Weißdorn
H: 5-7 m | B: 4-5 m | Kleinbaum
Aufrechter Wuchs mit geradem Stamm und regelmäßig kegelförmigem Kronenaufbau
Sommergrün, Herbstfärbung gelborange bis rot; scharlachrote Früchte
c) Malus ´Evereste´ - Zier-Apfel
H: 4-6 m | B: 3-5 m | Kleinbaum
Breitpyramidaler lockerer Kronenaufbau, im Alter etwas überhängend, weiße Blüten, orangerote Früchte bis in den Winter hinein am Baum haftend
d) Prunus cerasifera ´Nigra´ - Blut-Pflaume
H: 5-7 m | B: 3-6 m | Kleinbaum
Rundliche bis kegelförmige Krone, Zweige oft malerisch überhängend
Sommergrün, Blätter dunkelbraunrot glänzend, Blüten leuchtend rosa vor dem Laubaustrieb im April
Da an dieser Stelle im Auweg der Pflanzstreifen mit 4,50 m ausreichend breit ist, schlägt die Stadt ausnahmsweise auch die Pflanzung von früchtetragenden Baumarten vor. Diese Bäume würden sowohl in ihrem Größenverhältnis als auch in ihren Ansprüchen an den Boden an diese Stelle passen.
Die Fällungen der beiden Bäume müssen aufgrund der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Vogelbrutzeit bis zum 29.02.2012 erfolgen. Die Pflanzungen würden im Frühjahr 2012 vorgenommen werden.
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz beschließt, die beiden Linden im Auweg zwischen dem Fußgängerzugängen „Stettiner Weg“ und „Danziger Straße“ zu fällen und dafür eine Ersatzpflanzung mit der im Sachvortrag vorgestellten Gehölzartenauswahl vorzunehmen.
Die Fällungen der beiden Bäume werden bis zum 29.02.2012 und die Ersatzpflanzungen im Frühjahr 2012 erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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