BESCHLUSSVORLAGE - GB II/011/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Tektur zur Errichtung eines Mehrzweckgebäudes C20 mit Tiefgarage, Einzelhandel und Büros auf dem Grundstück Parkring 35-39, Gem. Garching; hier Erdgeschoss -Teilbereich II: Errichtung von Hörsälen und Seminarräumen mit Aufenthaltsbereich.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
13.12.2011
|
I. Sachvortrag:
Die KG für Vermögensverwaltung Garching GmbH & Co. beantragt zum genehmigten Vorhaben der Errichtung eines Mehrzweckgebäudes C 20 eine Tektur für das EG, Teilbereich II auf dem Grundstück, Fl.Nrn. 1796 T, 1208/22 T, 1222/15 T, 1222/17 T, Parkring 35 - 39, Gem. Garching. Anstatt der bisherigen Nutzung Einzelhandel, Dienstleistung und Büro sollen im EG, Teilbereich II Hörsäle, Seminar- und Arbeitsräume sowie ein Aufenthaltsbereich für Studenten der TU München entstehen.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 133, 1. Änderung, Gewerbepark nördlich U-Bahnhof Garching/West, Zeppelinstraße, Schleißheimer Straße. Es handelt sich um das Quartier SO 1 - Einzelhandel, Dienstleistung, Büro im südlichen Teil des Bebauungsplanes. An den Gebäudeabmessungen und dem Maß der Nutzung hat sich zum genehmigten Vorhaben nichts verändert.
Als Art der Nutzung ist das Sondergebiet wie oben genannt als “Einzelhandel, Dienstleistung, Büro“ gem. § 11 BauNVO festgesetzt.
Das Gebäude wird im EG, Teilbereich I mit Einzelhandel und im 1. - 3. OG mit Büro, Einzelhandel nachwievor überwiegend im Sinn des Bebauungsplanes genutzt. Die Zulassung von Hörsälen, Seminar- und Arbeitsräumen im EG, Teilbereich II mit ca. 1.300 m² ändert daran nichts. Die Zweckbestimmung und Art der Nutzung des Sondergebietes ist unverändert erkennbar und trägt dem Kennzeichnungsgrundsatz des § 11 BauNVO Rechnung.
Für die geplanten Nutzungen sind für die Hörsäle, Seminar- und Gruppenräume mit ca. 402 Studenten bei einem Verteilungsschlüssel von 1 Stpl. je 10 Studenten insgesamt 40 Stpl. nachzuweisen. Für die beiden Büros ist 1 weiterer Stpl. nachzuweisen. Die Stellplätze sollen lt. Tekturplanung auf dem nord-westlich angrenzenden Großparkplatz und im Parkhaus A 20 nachgewiesen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
142,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
649,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
157,4 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
