ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/014/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die im Jahr 2012 vorgesehenen Straßenunterhaltsmaßnahmen liegen aufgrund der zahlreichen Frostaufbrüche und des schlechten Straßenzustands an oberster Priorität. An folgenden Straßen und Wegen werden Ausbesserungsarbeiten von bituminösen Trag- und Deckschichten, Bordsteinerneuerungen, Sanierung von Sickeranlagen, Angleichung überstehender Schachtabdeckungen, Austausch vorhandener Schachtdeckeln der Tragfähigkeitsklasse B 25 to im Fahrbahnbereich gegen Klasse D 40 to sowie Sanierung schadhafter Bereiche von Radwegen durchgeführt.

 

-          Gewerbegebiet Hochbrück - Frostaufbrüche

-          Wohngebiet Hochbrück - Frostaufbrüche

-          Garching Ortsgebiet - Frostaufbrüche

-          Zubringer Straße zur A 9 - Frostaufbrüche

-          Auweg zwischen Königsbergerstr. und Prof.-Angermair-Ring-Gehbahnsanierung

-          Max-Born-Weg Entwässerung

-          Schleißheimer Straße zwischen Heide- und Föhrenweg Gehbahnsanierung

-          Schleißheimer Straße Ortsmitte - Gehbahnsanierung

-          B 471 alt - Einmündung Auweg Radwegeführung

-          Voltenauer Straße Sanierung Einmündungen

 

Der Straßenunterhalt berücksichtigt den derzeitigen Stand der Planung zum Ausbau des Fernwärmenetzes. In Straßenabschnitten in denen Fernwärmeleitungen vorgesehen sind, wird von einer kompletten Sanierung abgesehen. Gefahrstellen werden jedoch beseitigt.

 

Die Kostenschätzung der auszuschreibenden Straßenunterhaltsmaßnahmen beträgt 350.000 €. Die Baumaßnahmen sollen zeitnah beschränkt ausgeschrieben werden, so dass ein Baubeginn im Frühjahr 2012 möglich wird, und ein wirtschaftliches Ausschreibungsergebnis erzielt werden kann

 

Aus Sicht der Verwaltung werden für weitere Straßenunterhaltsmaßnahmen im Jahr 2012 zusätzliche Mittel erforderlich. Für die Haushaltsberatungen wurden demnach Haushaltsmittel in Höhe von 750.000 € eingestellt.  

 

 

 

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Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den vorstehenden Sachvortrag zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßenunterhaltsmaßnahmen 2012 auszuschreiben. Die hierfür erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2012 bereitzustellen.

 

 

 

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