ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/999/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

  1. Verfahren

 

Auf der ehemaligen Schüttgutdeponie nchen-Nord (Anlage 1: Übersichtsplan M 1:25.000) wird zur Zeit ein neues Oberflächenabdichtungssystem geschaffen, das bereits am 10.11.2008 von der Regierung von Oberbayern plangenehmigt wurde.

Die Stadt Garching hat damals in der Sitzung am 02.07.2008 dem Verfahren zugestimmt in der Erwartung, dass nach Abschluss der Arbeiten das Gelände der Deponie der Bevölkerung als weiterer Naherholungsraum baldmöglichst zugänglich gemacht werden kann

 

Am 16.09.2010 wurde dann vom Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren der Betrieb einer Brech- und Siebanlage für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle genehmigt. Der Ausschuss für Bau Planung und Umweltschutz hat diesem Vorhaben  am 20.07.2010zugestimmt unter dem Vorbehalt, dass nur die Stoffe in dieser Anlage behandelt werden, die ausschließlich für die Rekultivierung der Deponie erforderlich sind und keine anderen Stoffe für andere Baumaßnahmen zum Einsatz kommen.

 

Nun hat die Münchner Stadtentwässerung am 17.10.2011 in einem weiteren immissionsschutzrechtlichen Verfahren eine Erhöhung der Gesamtdurchsatzmenge der bestehenden Brech- und Siebanlage von bisher 50.000 auf 85.000 t pro Jahr darunter 42.500 t gefährliche Abfälle  - beantragt.

 

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit des Vorhabens ergibt sich aus § 16 BImSchG (wesentliche Änderung) i.V.m. § 1 Abs. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) und der Ziffer 8.11 Spalte 2 Buchstabe b) aa) und b) bb) der 4. BImSchV. Das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München hat nun im Rahmen dieses Verfahrens die Stadt Garching um Stellungnahme zu diesem Vorhaben gebeten.

 


  1. Standort der Anlage

 

Die Deponie München-Nord (Anlage 2: Luftbild M 1:2000) wurde auf einer Fläche von insgesamt 25,6 ha im nordöstlichen Quadranten des Autobahnkreuzes München Nord auf den Flurstücken 466 und 512, Gemarkung Freimann, errichtet, wovon ca. 16 ha als Ablagerungsfläche dienten. Die größte Schütthöhe beträgt 24 m.

 

Sie wird im Westen von der A 9, im Süden von der A 99 und im Osten von der Freisinger Landstraße (B 11) eingegrenzt (siehe Abbildung 1). Östlich der B 11 befinden sich auf Garchinger Flur landwirtschaftlich genutzte Flächen. Zwischen dem Deponiegelände und der Garchinger Stadtgrenze im Norden befindet sich das Grundstück Fl.Nr. 466/5, Gemarkung Freimann, das für die Realisierung des Vorhabens als Baumaterialzwischenlager eingerichtet wurde.

 

Das unmittelbar nördlich daran anschließende Grundstück auf Garchinger Gebiet (Fl.Nr. 2174/0 Gemarkung Garching) wird zwar ebenfalls als Ackerland genutzt, ist aber im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Garching immer noch als „Aufforstung zu Wald mit besonderer Bedeutung dargestellt.

 

Die Brech- und Siebanlage selbst befindet sich inmitten des Deponiegeländes (Anlage 3).

 

  1. Vorhaben

 

Basierend auf der vorhandenen Genehmigung wird von der Münchner Stadtentwässerung eine Erhöhung der Gesamtdurchsatzmenge der bestehenden Brech- und Siebanlage von bisher 50.000 auf 85.000 t pro Jahr beantragt. Desweiteren sind Veränderungen hinsichtlich der Durchsatzmengen einzelner Abfallarten sowie deren Behandlung vorgesehen. Diese Änderungen sind in der Tabelle Gehandhabte Abfälle und Mengen in Anlage 4 dargestellt. Die Abfallschlüssel 17 01 02 und 1701 03 sind nicht mehr zu Behandlung vorgesehen.

 

Die in Anlage 4 aufgeführten Abfälle werden entweder extern angeliefert oder fallen intern im Rahmen der Deponiebaumaßnahmen an. Die Anlieferung zur Brech- und Siebanlage erfolgt für die externen Anlieferungen über die bestehende Waageeinrichtungen. Die zu behandelnden Abfälle werden dann zunächst auf der vorhandenen Deponieoberfläche gelagert und entsprechend dem Bedarf behandelt. Die Lagerung der Abfälle wurde bereits durch die Regierung von Oberbayern am 10.11.2008 genehmigt.

 

r die in Anlage 4 gekennzeichneten Abfälle ist eine Behandlung durch Brechen und/oder Siebung vorgesehen. Die klassierten Abfälle werden vor Ort als Deponieersatzbaustoff für die laufenden Baumaßnahmen im Rahmen des Abschlusses der Schüttgutdeponie Nord verwendet.

Es erfolgt keine Abfuhr und Verwertung von behandelten Abfällen außerhalb der Deponie Nord.

 

In Anlage 5 ist die Anordnung der Brech- und Siebanlage auf der Behandlungsfläche ersichtlich. Bei den verwendeten Aggregaten handelt es sich um semimobile Anlagen mit einem Raupenfahrwerk. Die maximale Bewegungsfläche der Aggregate ist auf den angegebenen Standort der Brech- und Siebanlage begrenzt .

Die maximale Tagesleistung der Brech- und Siebanlage beträgt ca. 1.000 t.

 

Zur Bearbeitung der beantragten Mengen ist kein Dauerbetrieb der Brech- und Siebanlage über 250 Arbeitstage notwendig. Vielmehr wird die Brech- und Siebanlage, abhängig vom Materialanfall, wochenweise betrieben werden. Als Betriebszeiten sind Montag bis Freitag zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr vorgesehen. Es wird von einer täglichen Einsatzzeit von 8 h ausgegangen.

Der Betrieb der Brech- und Siebanlage erfolgt bis zum Ende der Baumaßnahmen auf der Deponie Nord ca. im Jahr 2016.

 

  1. Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme der Stadt Garching

 

Bezüglich der Lärmemissionen und Lärmimmissionen liegt den Antragsunterlagen eine schalltechnische Untersuchung der Müller BBM GmbH bei. Die der Anlage nächstgelegenen Wohnbebauung sind in Anlage 6 als IO 1 und IO 2 bezeichnet, wobei IO 1 auf dem Gebiet der Stadt Garching liegt. Der IO 1 liegt ca. 470 m Entfernung nordöstlich der Anlage und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt, so dass nach Nr. 6.1 TA Lärm ein Beurteilungspegel von 60 db(A) tags und 45 dB(A) nachts zugrunde gelegt wird. Nach den aktuellen Berechnung von ller BBM liegt der Beurteilungspegel für den IO 1 bei 41 und für den IO 2 bei 43 dB(A). Augfrund dieser Unterschreitung von 19 bzw. 17 dB(A) kommt der Der Gutachter zusammenfassend zu der Aussage, dass "die Anlage nach TA Lärm schalltechnisch nicht relevant ist“.

 

Hinsichtlich der der Emissionen luftverunreinigender Stoffe liegt ebenfalls eine ergänzende Stellungnahme des Gutachters Müller BBM GmbH vom 08.08.2011 vor. Der Gutachter kommt zusammenfassend zum Ergebnis, dass aus lufthygienischer Sicht auch durch die Jahresdurchsatzerhöhung keine Anhaltspunkte für schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft bestehen.

Bereits für  den bestehenden Betrieb wurde die Gesamtemission auf 0,5 kg Staub je Stunde geschätzt, wovon der Feinstaubanteil (PM 10) ca. 40 % beträgt. Daraus errechnete sich eine maximale Zusatzbelastung durch Schwebstaub-PM 10 für den nächstgelegenen Immissionsort zu 0,6 µg/m³. Nach Feststellung durch Müller BBM war daher davon auszugehen, dass das Irrelevanzkriterium der Nummer 4.2.2 TA Luft von 3% (entsprechend 1,2 µg / m³) des Immissionsjahreswertes für Schwebstaub PM-10 durch den Betrieb der Anlage sicher nicht überschritten werden.

 

Aufgrund der mineralischen Zusammensetzung der verwendeten Abfälle sind auch bei der Erhöhung der Durchsatzmengen Geruchsemissionen durch den Betrieb der Brech- und Siebanlage auszuschließen.

 

Unter Berücksichtigung der oben gemachten Angaben und Vorsorgemaßnahmen ist davon auszugehen, dass im bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit und auf den der Anlage nächstgelegenen Garchinger Immissionsort hervorgerufen werden können. Beschwerden über Staub-, Geruchs- und Lärmbelästigungen sind durch den Betrieb bei der Stadtverwaltung bisher auch nicht eingegangen.

 

Die Stadtverwaltung Garching schlägt deshalb vor, dem Vorhaben der Münchner Stadtentwässerung, die Durchsatzmengen für die Sieb- und Brechanlage von derzeit 50.000 t auf 85.000 t jährlich zu erhöhen, zuzustimmen.

 

 

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Der Ausschuss für Bau Planung und Umweltschutz beschließt, dem Vorhaben der Münchner Stadtentwässerung für die Erhöhung der Durchsatzmengen der bestehenden Anlage zum Brechen und Sieben von Abfällen von derzeit 50.000 auf 85.000 t/a im Rahmen der Rekultivierungsmaßnahmen auf der Schüttgutdeponie München Nord zuzustimmen.

 

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Anlagen

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