BESCHLUSSVORLAGE - III-K/163/2009-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassungung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) vom 19.12.1996 zur Entwässerungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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15.12.2011
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I. Sachvortrag:
Die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) vom 19.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Garching b. München soll aus 2 Gründen geändert werden:
- Berechnungsgrundlage für die Einleitungsgebühren sind bisher die aus dem Frischwassernetz oder von sonstigen Quellen bezogenen Wassermengen. Diese werden durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Inzwischen gibt es Gebührenschuldner, die auch andere Wassermengen der Entwässerungsanlage zuführen. Für die Gebührenerhebung dieser Wassermengen fehlt in der Satzung bisher die konkrete Ermächtigungsgrundlage. Dies soll nun durch folgenden Zusatz in § 10 Abs. 2 der geändert werden:
„Wird die Abwassermenge vor der Einleitung in den Kanal durch eine geeichte Messvorrichtung ermittelt, so ist diese Menge an Stelle der Abwassermenge nach Satz 1 maßgeblich; für die Messvorrichtung gelten die Sätze 3 bis 5 entsprechend.“
- In der Satzung ist in den §§ 1 und 9 geregelt, dass die Stadt die Beiträge und Gebühren erhebt. Tatsächlich erfolgt die Bescheiderstellung durch die Stadtwerke Garching. Die Ermächtigung dazu wurde durch die Neufassung der Betriebssatzung der Stadtwerke Garching in der Stadtratssitzung vom 29.04.2010 beschlossen. Um dies auch in der Beitrags- und Gebührensatzung deutlich zu machen, wird vorgeschlagen, in den §§ 1 und 9 einen 2. Satz hinzuzufügen: „Dazu bedient sie sich der Stadtwerke Garching.“
Die Höhe der Gebühren und Beiträge sowie der sonstige Satzungstext bleiben unverändert.
Nachdem es seit der Beschlussfassung der Beitrags- und Gebührensatzung 1996 inzwischen 5 Änderungssatzungen zur Beitrags- und Gebührensatzung gab, wird vorgeschlagen, aus Gründen der Übersichtlichkeit und Bürgerfreundlichkeit die Satzung komplett neu zu erlassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45 kB
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