ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/232/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Bei der Garchinger Verwaltung werden immer wieder Wünsche nach Aufstellung von Buswartehäuschen vorgetragen. Derzeit gibt es in Garching 65 Bushaltestellen. 39 davon haben keine Unterstellmöglichkeit in Form eines Buswartehäuschens. Teilweise befinden sich die Haltestellen auf TU-Gelände bzw. auf dem Gebiet des Business-Campus, wo ohnehin die Zuständigkeit für die Ausstattung nicht bei der Stadt Garching liegt. An manchen Standorten lässt sich aufgrund des nicht vorhandenen Platzes ein Wartehäuschen nicht aufstellen.

 

Anhand der Einstiegszahlen besteht folgende Priorität für das Aufstellen von Wartehäuschen:

 

 

Haltestelle/Standort

Einsteiger

(wöcht.)

Aufstellungskosten       

          gesamt

1.

Heidenheimer Straße in der Voithstraße (Ostseite)

274

ca. 12.000 Euro

2.

Untere Straßäcker an der B11 (Ostseite)

196

ca. 14.500 Euro

3.

Prof.-Angermair-Ring im Mühlfeldweg (Ostseite)

178

ca. 15.000 Euro

4.

Breslauer Straße im Mühlfeldweg (Westseite)

130

ca. 12.000 Euro

5.

Prof.-Angermair-Ring im Mühlfeldweg (Westseite)

115

abwarten !

6.

Untere Straßäcker an der B11 (Westseite)

105

ca. 15.000 Euro

7.

Dirnismaning, Hauptstraße (Ostseite)

54

wenig Einsteiger!

 

Zu Standort Nr. 1:

Hier steigen mit 274 wöchentlichen Fahrgästen mit Abstand die meisten Personen ein. Ein Buswartehäuschen nnte direkt hinter dem Gehweg in der sich Grünfläche aufgestellt werden. Die Eigentümerin, Frau Maria Kneißl aus München, rde einer Aufstellung zustimmen.

 

Zu Standort Nr. 2:

Auf der Ostseite der B11 wäre die Aufstellung eines Buswartehäuschens aufgrund der Einstiegszahlen (196 wöchentlich) sehr wünschenswert. Der Wartebereich ist bereits asphaltiert.

Da die Öffnung des neuen Häuschens Richtung Westen liegt (Wetterseite), sollte eine Verglasung nicht nur in den 3 hinteren Drittelbereichen sowie den beiden Nebenbereichen, sondern auch als Vorderwandverglasung (2 von 3 Feldern) erfolgen.

 

Zu Standort Nr. 3.:

Unmittelbar südlich der neuen Tiefgarageneinfahrt kann ein Buswartehäuschen auf städtischem Grund aufgestellt werden. Vorher muss der städtische Bauhof eine ansprechende Befestigung des Untergrundes vornehmen. Ähnlich wie bei dem Buswartehäuschen bei der Bushaltestelle „Untere Straßäcker/Ost“ sollte ein ausreichender Schutz durch eine Vorderwandverglasung (2 von 3 Flächen verglast) vorgesehen werden.

 

Zu Standort Nr. 4.:

Die Aufstellung eines Buswartehäuschens bei der Haltestelle Breslauer Straße könnte auf dem Grund der Oberbayerischen Heimstätte, die dem bereits grundsätzlich zugestimmt hat, erfolgen. Bisher gab es hin und wieder Wünsche aus der Bevölkerung für eine Aufstellung an dieser Stelle. Die Verwaltung hält es aufgrund ansprechender Einstiegszahlen (130 wöchentlich) für geboten, an diesem Standort ein Häuschen aufzustellen.

 

Zu Standort Nr. 5.:

Auf der Westseite des Mühlfeldwegs gibt es den neuen Bebauungsplan für ein Hotel. Aufgrund der in den nächsten Jahren stattfindenden Baumaßnahmen sollte zum jetzigen Zeitpunkt kein Buswartehäuschen aufgestellt werden. Nach Beendigung der Umbauarbeiten kann dann über eine mögliche Aufstellung entschieden werden.

 

Zu Standort Nr. 6.:

Die Verwaltung sieht auch auf der Westseite der B11 einen Bedarf für ein neues Buswartehäuschen. Allerdings könnte ein Buswartehäuschen nicht direkt auf dem Gehweg, sondern in der sich dahinter anschließenden Grünfläche aufgestellt werden. Der Eigentümer des Grundstücks (Melampus Vermögensverwaltungs-GmbH) rde der Aufstellung zustimmen.

 

Die Regierung von Oberbayern rdert Buswartehäuschen bei einer maximal anzuerkennenden Förderhöhe von 10.000 Euro mit maximal 50 Prozent, bei entsprechender vorheriger Antragstellung. Im Garchinger Haushalt sind derzeit noch 30.000 Euro als Haushaltsausgabereste aus Vorjahren vorhanden.

 

Innerhalb der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 30.000 Euro könnten derzeit 3 Buswartehäuschen angeschafft werden. Die Verwaltung gibt der Anschaffung eines Buswartehäuschens an den Standorten 1, 2 und 3 die höchste Priorität.

 

Nach Bestätigung der Standorter 3 Buswartehäuschen ist eine Beschränkte Ausschreibung nach den VOL-Richtlinien vorzunehmen. Anschließend ist ein entsprechender Antrag auf staatliche Förderung bei der Regierung von Oberbayern zu stellen.

 

Nach Ansicht der Verwaltung wäre es wünschenswert, an Standorten mit mindestens ca. 100 wöchentlichen Einsteigern ein Wartehäuschen aufzustellen. Die Verwaltung chte für den Haushalt 2013 Haushaltsmittel für zwei weitere Buswartehäuschen bei den Standorten 4 und 6 beantragen.

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Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den 3 vorgeschlagenen Standorten r neue Buswartehäuschen

-          Haltestelle Heidenheimer Straße“, Voithstraße/Ostseite

-          Haltestelle „Untere Straßäcker“, B11/Ostseite

-          Haltestelle „Prof. Angermair-Ring“, Mühlfeldweg (Ostseite)

zu.

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