ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/288/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss überprüfte die am 25.05.2011 vom Stadtrat gebilligte und zur Prüfung verwiesene Jahresrechnung 2010 in 6 Sitzungen. Die örtliche Prüfung wurde am 26.03.2012 beendet.

Folgende Bereiche wurden in Stichproben geprüft:

 

  • Straßenreinigung/Winterdienst
  • Ausbau Mallerthofener Str.
  • EDV-Erneuerung
  • Neubau Dreifachsporthalle
  • Kulturbetrieb (Bürgerhaus, Römerhoftheater)

 

Bei allen Bereichen gab es keine Anmerkungen.

 

Der Jahresabschluss ermöglichte noch eine Zuführung an den Vermögenshaushalt von 4.115.421,00 und an die Sonderrücklage U-Bahn von 475.487,15 €. Allerdings wurden auch 4.278.479,61 € zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen aus der allgemeinen Rücklage entnommen. Geplant waren 4.358.600 €.


Die Jahresrechnung 2010 schließt mit folgenden Zahlen ab:

Bezeichnung

Verwaltungs- haushalt

Vermögens- haushalt

Gesamt

1

2

3

4

5

1.

Soll-Einnahmen   *)

36.405.935,38

14.281.342,03

50.687.277,41

2.

+ Neue Haushaltseinnahmereste

-

3.798.900,00

3.798.900,00

3.

./. Abgang alte Haushalts- einnahmereste

-

2.344.503,14

2.344.503,14

4.

./. Abgang alte Kasseneinnahmereste

307.319,17

0,00

307.319,17

5.

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

36.098.616,21

15.735.738,89

51.834.355,10

 

 

 

 

 

6.

 

Soll-Ausgaben    *)

36.098.302,41

7.225.360,32

43.323.662,73

7.

+ Neue Haushaltsausgabereste

0,00

9.402.612,78

9.402.612,78

8.

./. Abgang alte Haushaltsausgabereste

0,00

903.942,80

903.942,80

9.

./. Abgang alte Kassenausgabereste

-313,80

-11.708,59

-12.022,39

10.

Summe bereinigter  Soll-Ausgaben

36.098.616,21

15.735.738,89

51.834.355,10

11.

Ausgleich

0,00

0,00

0,00

 

Gemäß dem am 01.08.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Kommunalrechts vom 26.07.2004 (GVBL S. 272) stellt der Stadtrat als kommunale Vertretungsgremium nach Durchhrung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahressabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass das kommunale Vertretungsgremium mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadenersatzansprüche ist mit der Erteilung der Entlastung nicht verbunden. Ebenso wenig macht sie die überörtliche Prüfung und das Abarbeiten ihrer Feststellungen entbehrlich.

 

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Der Stadtrat beschließt, die Jahresrechnung 2010 wie vorgetragen gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festzustellen. Die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt.

 

Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 3 GO für das Jahr 2010.

 

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