ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/112/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.07.2011 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 160 „Hotelbebauung Mühlfeldweg“ zu fassen. Derzeit sieht der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Garching für diesen Bereich „Sondergebiet Laden“ vor. Eine Hotelbebauung entwickelt sich damit nicht aus dem Flächennutzungsplan. Der Flächennutzungsplan muss deshalb entsprechend geändert werden. Für diesen Bereich wird künftig „Sondergebiet Hotel mit Einzelhandel“ festgesetzt.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06.10.2011 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für die 47. Flächennutzungsplanänderung „Hotelbebauung Mühlfeldweg (Bereich des Bebauungsplanes Nr. 160)“ i. d. Fassung vom 06.10.2011 zu fassen und den Entwurf für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB freizugeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 19.10.2011 mit 21.11.2011, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 13.10.2011 mit 21.11.2011.

 

Der Stadtrat würdigte die eingegangenen Anregungen in seiner Sitzung am 15.12.2011 und beschloss, die notwendigen Änderungen in den Flächennutzungsplan einzuarbeiten und den überarbeiteten Entwurf für die öffentliche Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB frei zu geben. Diese erfolgte in der Zeit vom 01.02.2012 mit 02.03.2012 für die Öffentlichkeit und vom 18.01.2012 mit 02.03.2012 für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

In dieser Zeit ist eine Reihe von Anregungen eingegangen. In Würdigung aller vorgebrachten Bedenken und Anregungen nimmt die Stadt Garching wie folgt Stellung:

 

 

A) Stellungnahme von Bürgern

Es sind keine Anregungen von Bürgern eingegangen.

 

 

B) Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

 

  1. Regierung von Oberbayern here Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 31.01.2012  (Anlage 1)

 

Sachvortrag:

siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung/ Beschlussvorschlag:

Die Aussage, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht, wird zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet.

 

 

2. Landratsamt München, Sachgebiet Bauplanungs-, Bauordnungs- und Raumordnungsrecht, Schreiben vom 01.02.2012 (Anlage 2)

 

Sachvortrag:

siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung/ Beschlussvorschlag:

Die Aussage, zur vorliegenden Planung ist keine Äerung veranlasst, wird als Zustimmung zur Planung gewertet.

 

 

3. Landratsamt München Kreisheimatpfleger, Schreiben vom 03.02.2012 (Anlage 3)

 

Sachvortrag:

siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung/ Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wurde bereits in der Sitzung am 15.12.2011 gewürdigt und zur Kenntnis genommen. Die gesetzlichen Regelungen für den Landschafts-, Natur-, Lärm-, Emissions- und Denkmalschutz werden beachtet. Hinsichtlich der Anregungen zu Baukörperausformungen und gestaltung wurde auf die Regelungsmöglichkeiten in der verbindlichen Bauleitplanung verwiesen. Neue Anregungen darüber hinaus wurden nicht vorgebracht.

 

Die Anregung wird daher zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

Geantwortet, aber keine Anregungen und Bedenken vorgebracht haben das Staatliche Bauamt Freising (Schreiben vom 25.01.2012), die Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt (Schreiben vom 23.01.2012), die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (Schreiben vom 06.02.2012), die Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Schreiben vom 06.02.2012), die Gemeinde Eching (Schreiben vom 22.02.2012), die Gemeinde Ismaning (Schreiben vom 01.02.2012), die bayernets GmbH (Schreiben vom 23.01.2012), die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (Schreiben vom 31.01.2012), die SWM Infrastruktur Region GmbH (Schreiben vom 01.02.2012), die E.ON Netz GmbH (Schreiben vom 10.02.2012) und die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH (Schreiben vom 13.02.2012).

 

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 27.03.2012 mehrheitlich beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, die eingegangenen Anregungen entsprechend zu würdigen und den Feststellungsbeschluss für die 47. Flächennutzungsplanänderung „Hotelbebauung Mühlfeldweg“ in der Fassung vom 24.04.2012 zu fassen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage, sie sind in Allris eingestellt, werden jedoch nicht mehr verschickt, da sie bereits für die Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses versandt wurden.

 

 

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Der Stadtrat beschließt, die eingegangenen Anregungen entsprechend zu würdigen und den Feststellungsbeschluss für die 47. Flächennutzungsplanänderung „Hotelbebauung Mühlfeldweg“ in der Fassung vom 24.04.2012 zu fassen.

 

 

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Anlagen

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