BESCHLUSSVORLAGE - GB II/119/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
48. Flächennutzungsplanänderung "Sondergebiet Energieerzeugungsanlagen, Freiflächenphotovoltaik-Anlage (Bereich BP Nr. 159)" Vorstellung der Planung und Freigabe für das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.04.2012
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I. Sachvortrag:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.10.2010 beschlossen, für die Fl. Nrn. 1678, 1679 und 1675 ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren einzuleiten und für diesen Bereich einen Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Energieerzeugungsanlagen, Freiflächenphotovoltaik“ zu fassen. Am 13.09.2011 wurde nochmals der Umgriff zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans und des zugehörigen Bebauungsplans auf die Fl. Nrn. 1678 und 1679 vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss reduziert, da die Grundstückseigentümer der Fl. Nr. 1675 ihre Zustimmung inzwischen zurückgezogen haben.
Für den Bereich der geplanten Nutzungen enthält der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan im Geltungsbereich folgende Darstellungen:
In weiten Teilen liegen Grün- und Waldflächen vor. Im westlichen und östlichen Geltungsbereich sind Fuß- und Radwege ausgewiesen, die de facto jedoch nicht existent sind. Nachrichtlich sei erwähnt, dass westlich und nördlich des Geltungsbereichs unterirdisch der Nord-West-Abwassersammler der Landeshauptstadt München sowie ein Hochspannungskabel verläuft.
Der räumliche Geltungsbereich der 48. Flächennutzungsplanänderung umfasst ca. 4,37 ha und liegt im Nordwesten des Stadtteils Garching Hochbrück.
Ein Großteil der im Änderungsbereich für Bebauung vorgesehenen Flächen ist als sonstiges Sondergebiet im Sinne des § 11 BauNVO dargestellt. Zur Realisierung der geplanten Freiflächenphotovoltaikfläche wird entsprechend der geplanten Nutzung ein „Sondergebiet für regenerative Energien – Sonnenenergie“ dargestellt.
Das Planungskonzept sieht im überwiegenden Teil des Änderungsbereiches auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1678 und 1679 die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die der Nutzung von Sonnenenergie zur Erzeugung von elektrischen Strom dienen, vor, einschließlich aller notwendigen anlagen- und betriebsbedingten Nebenanlagen wie Wechselrichter, Regler, Trafo.
Es handelt sich um einen Bereich, dessen Nutzung als Freiflächenphotovoltaikanlage eine begrenzte Betriebsdauer haben wird. Als Nachfolgenutzung sieht die 48. Flächennutzungsplanänderung, wie der Stand des gültigen Flächennutzungsplans, wieder eine Grünfläche vor. Die gesamte Anlagentechnik wird nach Ablauf des Nuztungszeitraums rückstandsfrei zurückgebaut. Es wird von einer Aufstellungs- bzw. Betriebsdauer von mindestens 25 Jahren ausgegangen.
Die Erschließung des Änderungsbereichs erfolgt im Osten über die Carl-von-Linde-Straße und im Westen über die Anliegerstraße entlang der B13.
Der Planentwurf der 48. Flächennutzungsplanänderung „Sondergebiet Energieerzeugungsanlagen, Freiflächenphotovoltaik“ mit Begründung und integriertem Umweltbericht i. d. Fassung vom 24.04.2012 liegt als Anlage bei.
Der Entwurf der 48. Flächennutzungsplanänderung kann somit für die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB freigegeben werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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332,4 kB
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(wie Dokument)
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544,1 kB
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