ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/122/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

In den Sitzungen des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 05.07.2011 und 08.11.2011 wurden verschiedene städtebauliche Varianten für eine Teilfläche der Fl. Nr. 1855/1, die südlich des Riemerfeldringes liegt, von der Verwaltung vorgestellt. In der Sitzung vom 08.11.2011 legte sich nun der Bau,- Planungs- und Umweltausschuss für eine Variante fest.

 

Es soll nun eine Bebauung mit Mehrfamilien-Punkthäusern geschaffen werden. Zwei Punkthaustypen sollen hierbei entstehen. Zum einen sind im westlichen Bereich zwei Punkthäuser mit drei Geschossen und einem zurückgesetzten Geschoss und zum anderen im östlichen Bereich drei Punkthäuser mit zwei Geschossen und einem zurückgesetzten Geschoss vorgesehen, die über zwei gemeinsame Tiefgaragen verbunden werden. Bis auf die Zufahrt zu den Tiefgaragen, die vorgesehenen Stellplätze für das Kinderhaus sowie einem Fuß- und Radweg entfallen in diesem Gebiet die Verkehrsflächen innerhalb des Grundstücks. Durch die Planung kann die Fläche zwischen den Punkthäusern für großgige Gemeinschaftsgärten genutzt werden. Des Weiteren werden im Zuge der Überplanung des Gebiets zusätzliche Stellplätze für das östlich angrenzende Kinderhaus sowie für Besucher des neuen Baugebietes geschaffen.

 

Der Planungsverband Äerer Wirtschaftsraum München hat nun hierfür einen Bebauungsplanvorentwurf ausgearbeitet. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Begründung und Planzeichnung) mit Stand vom 24.04.2012 findet sich in der Anlage des Beschlussantrages.

 

Der Bebauungsplan stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung und eine Nachverdichtung mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO (§ 13a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 BauGB) dar.

 

Der Bebauungsplan kann somit im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend, sodass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

 

Ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nicht. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 169 „dlich Riemerfeldring“. Der Bebauungsplan Nr. 169 „dlich Riemerfeldring“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan Nr. 108 „Am Riemerfeld Nr. 3“ rechtskräftig seit 18.10.1990 und dessen zweite Änderung rechtskräftig seit 19.07.1998.

 

Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage des Vorentwurfs (Plandatum 24.04.2012) den Aufstellungsbeschluss zu fassen und das Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB freizugeben.

 

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat mehrheitlich beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, auf Grundlage des Vorentwurfs (Plandatum 24.04.2012) den Aufstellungsbeschluss zu fassen und das Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB freizugeben. Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Des Weiteren erhält der Bebauungsplan die Bezeichnung Nr. 169 „dlich Riemerfeldring“. Der Bebauungsplan Nr. 169 „dlich Riemerfeldring“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan Nr. 108 „Am Riemerfeld Nr. 3“ rechtskräftig seit 18.10.1990 und dessen zweite Änderung rechtskräftig seit 19.07.1998.

 

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Der Stadtrat beschließt, auf Grundlage des Vorentwurfs (Plandatum 24.04.2012) den Aufstellungsbeschluss zu fassen und das Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB freizugeben. Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Des Weiteren erhält der Bebauungsplan die Bezeichnung Nr. 169 „dlich Riemerfeldring“. Der Bebauungsplan Nr. 169 „dlich Riemerfeldring“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan Nr. 108 „Am Riemerfeld Nr. 3“ rechtskräftig seit 18.10.1990 und dessen zweite Änderung rechtskräftig seit 19.07.1998.

 

 

 

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Anlagen

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