ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/125/2012

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen am 25.11.2010 und 30.06.2011 beschlossen, den Flächennutzungsplan r die Grundstücke Fl. Nrn. 1164 und 1165/4 östlich der Autobahn BAB 9, südlich der Wohnbebauung entlang der Schleißheimer Straße und westlich der B 471 alt, zu ändern. Ziel der 44. Flächennutzungsplanänderung ist es, die bisher als „Grünfläche mit Dauerkleingärten“ dargestellte Fläche in eine „Baufche für Gemeinbedarf“ umzuwandeln.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.06.2011 den Entwurf der 44. Flächennutzungsplanänderung gebilligt und r die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB freigegeben. Diese wurden in der Zeit vom 10.08.2011 mit 14.09.2011 durchgeführt.

 

Der Stadtrat würdigte die eingegangenen Anregungen in seiner Sitzung am 24.11.2011 und beschloss, die notwendigen Änderungen in den Flächennutzungsplan einzuarbeiten und den überarbeiteten Entwurf für die öffentliche Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB frei zu geben. Diese erfolgte in der Zeit vom 15.02.2012 mit 16.03.2012 für die Öffentlichkeit und vom 02.02.2012 mit 16.03.2012 für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

In dieser Zeit ist eine Reihe von Anregungen eingegangen. In Würdigung aller vorgebrachten Bedenken und Anregungen nimmt die Stadt Garching wie folgt Stellung:

 

 

A) Stellungnahme von Bürgern

Es sind keine Anregungen von Bürgern eingegangen.

 

 

B) Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

 

  1. Regierung von Oberbayern here Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 07.02.2012  (Anlage 1)

 

Sachvortrag:

siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung/ Beschlussvorschlag:

Die Aussage, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht, wird zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet.

 

 

2. Landratsamt München, Sachgebiet Bauplanungs-, Bauordnungs- und Raumordnungsrecht, Schreiben vom 15.02.2012 (Anlage 2)

 

Sachvortrag:

siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung/ Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zur Erläuterung der Planzeichnung wir d redaktionell ergänzt, dass es sich beim Bestandsplan A.1 um die digitalisierte Fassung handelt.

 

 

3. Landratsamt München Kreisheimatpfleger, Schreiben vom 19.02.2012 (Anlage 3)

 

Sachvortrag:

siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung/ Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wurde bereits in der Sitzung am 24.11.2011 gewürdigt und zur Kenntnis genommen. Die gesetzlichen Regelungen für den Landschafts-, Natur-, Lärm-, Emissions- und Denkmalschutz werden beachtet. Neue Anregungen darüber hinaus wurden nicht vorgebracht.

 

Die Anregung wird daher zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

4. Wasserwirtschaftsamt München, Schreiben vom 06.02.2012 (Anlage 4)

 

Sachvortrag:

siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung/ Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wurde bereits in der Sitzung am 24.11.2011 gewürdigt und zur Kenntnis genommen. Neue Anregungen darüber hinaus wurden nicht vorgebracht. Die Anregung wird daher zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

5. SWM Infrastruktur Region GmbH, Schreiben vom 08.03.2012 (Anlage 5)

 

Sachvortrag:

siehe Stellungnahme

 

Rechtliche Würdigung/ Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Bauausführung beachtet. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

 

Geantwortet, aber keine Anregungen und Bedenken vorgebracht haben das Staatliche Bauamt Freising (Schreiben vom 07.02.2012), die Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt (Schreiben vom 06.02.2012), die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (Schreiben vom 29.02.2012),  die Gemeinde Eching (Schreiben vom 22.02.2012), die Gemeinde Ismaning (Schreiben vom 05.03.2012), die bayernets GmbH (Schreiben vom 06.02.2012), die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (Schreiben vom 13.02.2012),  die E.ON Netz GmbH (Schreiben vom 02.03.2012), die E.ON Bayern AG (Schreiben vom 15.02.2012) und die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH (Schreiben vom 09.02.2012).

 

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 27.03.2012 einstimmig beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, die eingegangenen Anregungen entsprechend zu würdigen und den Feststellungsbeschluss für die 44. Flächennutzungsplanänderung „Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1164 und 1165/4“ in der Fassung vom 24.04.2012 zu fassen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage, sie sind in Allris eingestellt, werden jedoch nicht mehr verschickt, da sie bereits für die Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses versandt wurden.

 

 

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Der Stadtrat beschließt, die eingegangenen Anregungen entsprechend zu würdigen und den Feststellungsbeschluss für die 44. Flächennutzungsplanänderung „Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1164 und 1165/4 in der Fassung vom 24.04.2012 zu fassen.

 

 

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Anlagen

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